Heute Morgen durften die Landratsfrischlinge etwas Ratsluft schnuppern. Ihnen wurden auch die Knöpfe am Pult erklärt. Damit sie auch richtig abstimmen können. Denn abstimmen, etwas zu Sagen zu haben, mit dieser hehren Absicht sind sie ja zur Wahl angetreten.
Doch schon in der ersten Sitzung am 1. Juli werden sie alle eines Besseren belehrt. Denn sie haben gar nichts zu sagen. Zur Bestellung der Kommissionen.
Denn die Liste wurde vom abgetretenen 1. Landschreiber und dem alten Büro zusammengestellt. Ein Abschiedsgeschenk an den neuen Landrat. Oder sollte man besser schreiben: an die Kumpels des alten?
Klar haben da auch weggewählte Landräte noch mitgemischelt, weshalb man den Hoffnungsträger der FDP, Balz Stückelberger, als Mitglied der in Geschäftsprüfungskommission wiederfindet. Dies ist fast so wichtig, wie die Petitionskommission, wo sich sein Name auch findet.
Eine späte Rache von Lele Ceccarelli, der als Vizepräsident des Wagner-Wahlkomitees eine neue Aufgabe gefunden hat.
Doch die Sache ist ernster, als dass man sie an Herrn Stückelberger festmachen kann. Denn es ist die Frage zu stellen, ob mit dem Verteilen der Kommissionssitze nicht ziemlich krass gegen das Gesetz verstossen wird.
Denn das Gesetz sieht nicht vor, dass das abgetretene Büro respektive der 1. Landschreiber die Vorschlagsliste für die Sitzverteilung des neuen Rats ausarbeitet.
Wenn schon, müsste das das provisorische Büro tun, das gleich zu Beginn der Sitzung vom neuen Rat gewählt wird. Schliesslich handelt es sich um die „konstituierende Sitzung“, was nicht weniger heisst, als dass an dieser organisatorische Fragen geklärt werden.
Doch mit diesem Vorgehen, das im Kanton Basel-Landschaft Tradition hat, wird vor allem eines bezweckt: Machterhalt. Übervertreten ist die SP. Auch die dachten, vor der Wahl ist besser als nach der Wahl.
Rechnet man etwas nach, so stellt man unschwer fest, dass die GLP/BDP-Fraktion in den Kommissionen untervertreten ist und zwar mit zwei Sitzen. Das hat auch das alte Büro gemerkt und deshalb verzichtet die SVP grosszügig auf das Präsidium der Petitionskommission.
Aufgrund ihrer Stärke müssten sie auf einem Sitz im Büro beharren. Werden die auf ihr Recht pochen?
h.s. meint
Es ist immer wieder interessant die Bemerkungen der Kenner der Basellandschaftliche Gesetzgebung zu ein Thema zu vernemen. Ich meine zu wissen dass die Fraktionen des neue Landrates mitgeteilt worden ist durch der Landeskanzlei wie die Sitzverteilung in die Kommisionen und das Buro ist. Es wäre mal nutzlich wen die Landräte Sitzvorschläge der Landeskanzlei mal hinterfragen. Jedenfalls hat §40 des Gesetzes über politische Rechte da nichts zu suchen. Und Abschnitt 2 von §27 vom Landratsgesetztes legt eine Verteilung aller Sitze nach Proporz fest. Nicht wie durch die Landeskanzlei vorgeschlagen pro Kommision nach Proporz und erst noch mittels Einsatz des die grössere Parteien bevorzugende §40 des Gesetz über politische Rechte. Wie erklart Herr Keller, dass die CVP/EVP obwohl seit 1999 in einer Fraktion mit 15 Sitzen (jetzt 12) nicht jede 6-7 Jahre an die Reihe ist mit den Präsidium. Auch sollte Herr Keller mal erklären warum eine SP mit zwei Leute im Buro sein soll wein in streit mit §27 die BDP/GLP nicht vertreten is.
keller meint
die verteilung der kommissionssitze richtet sich nach dem proporz der fraktionsstärke. wer in welche kommission geht, sagen immer noch die fraktionen selber und nicht das büro oder der landschreiber. bei der cvp/evp wurden jedenfalls die neuen mitglieder der fraktion bei der zuteilung mit eingebunden.
De gustibus non est desperandum meint
Büro: Die 5 grössten Fraktionen sind im Büro vertreten. Fertig. Da gibts kein Anspruch für die kleinste Fraktion, ausser man vergrössert (unnötigerweise) das Büro.
Herr Stückelberger (BS): Sobald jemand aus der FDP-Fraktion ausscheidet, rückt BS für die entsprechende Person in attraktivere Kommissionen nach. Alternativ wird BS Nationalrat. Aber daran hätte Lele und die FDP wohl noch weniger Freude.