Herr Schafroth, Bilder von dessen Website.
Habe eben mal wieder mein Postfach aufgeräumt. Das Meiste war ja zum deleten unwichtig.
Aber da – ein Leser schreibt mir zum Termin für die Ersatzwahl
Lieber XY (ich)
es gibt noch einen viel profaneren Grund, weshalb die Terminfestlegung für die Ersatzwahl von Zwick am 12. Mai ein Blödsinn ist.
Der sich abzeichnende 2. Wahlgang ist am 21.4.
Die Gemeinden wollen aber die Wahlunterlagen bereits vorher haben:
“ Liefertermin: allerspätestens Freitag, 22. März 2013″ heisst es z.B. in XYZ
M.a.W. man kann nicht einmal das Resultat des 2. Wahlgangs abwarten und muss schon bereits vorher alle Wahlunterlagen gedruckt haben. Oder andersherum. Die Parteien haben gar keine Möglichkeit, das Wahlresultat abzuwarten, denn ab 22.4. müssen die Wahlunterlagen bereits beim Stimmbürger sein. Das war wieder einmal ein wahrer Schildbürgerstreich unserer Regierung.
Dabei gibt es am 9.6. bereits einen Eidgenössischen Termin. Der hätte auch noch gereicht.
Ich sag’s ja, es droht das totale Kandidatendurcheinander.
Gestern hat mich jemand angerufen und gesagt, Herr Schafroth, das ist der Kandidat der GLP, werde am Sonntag, wenn er, wie zu erwarten ist, abgeschlagen auf dem dritten Platz zu liegen kommt, auch für den zweiten Wahlgang kandidieren.
Und nicht nur das. Herr Schafroth wolle zum Dauerwahlkämpfer werden, – offensichtlich macht es ihm Spass, dass ihm endlich mal jemand Fragen stellt – Herr Schafroth also wolle auch gleich noch für die Zwicknachfolge ins Rennen steigen.
Warum auch nicht.
Dann haben wir heute in aller Herrgottsfrühe (06.58 Uhr) eine E-Mail von Herrn Müller bekommen, dem Landrat der BDP CVP. Mit allerlei Anhängen. U.a. auch mit einer Interpellation.
Ja, der Herr Müller ist der Mann, der zuviel geplaudert hat – macht er auch im Landrat – und deshalb ein Verfahren der Staatsanwaltschaft am Hals hat.
Er hat heute eine Interpellation eingereicht und seinem Ärger Luft verschafft.
Ca. 5 Minuten früher als die Presse (BAZ) hat mich die Erste Staatsanwältin am Mittwoch den 6. Februar telefonisch darüber orientiert, dass gegen mich ein Vorverfahren wegen vorgeworfener Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet worden sei und dass sie persönlich jetzt den Fall übernommen habe.
Seine dreiseitige Interpellation mit den sieben Fragen dreht sich denn einzig darum, wer ihn wohl bei der Stawa verpfiffen hat. Dieser Landrat aus A., dessen Frau bei der Stawa….? Und die nichts anderes zu tun haben, als über den Herrn Müller…?
Ach Gottchen. Deshalb:
Lieber Herr Müller, unsere Informationslage sieht so aus: Ein Journalist hat Herrn Weibel gefragt, was denn in Sachen Müller laufe. Worauf dieser sagte, er habe keine Ahnung. Der Journalist solle doch mal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen.
Wenn Sie verstehen, was ich meine. Also niemand hat in Ihrem Fall das Amtsgeheimnis verletzt.
PS: Ich habe Herrn Weibel heute Morgen eine E-Mail geschickt, und nachgefragt, ob meine Information stimmt, aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Dabei weiss ich, dass der im Landrat nichts anderes tut, als E-Mails lesen, (war jetzt ein Scherz).
Hp. Weibel meint
… und die gelesenen emails auch nach Wichtigkeit und Priorität beantwortet.
M.M. meint
….kann ich ja verstehen.
PS: Wir haben noch kurz telefoniert – Herr Weibel hat obige Version bestätigt.