Eben erreicht uns die Replik von Herrn Weibel (Landrat SVP und Präsident der Geschäftsprüfungskommission). Er nimmt Stellung zu den Erklärungen von Herrn Ballmer, die wir heute Morgen veröffentlicht haben.
Völlig unerklärlich ist, weshalb sich ein abtretender Regierungsrat genötigt sieht, auf einen Blogbeitrag zu reagieren und Dinge richtig zu stellen, die gar nie so falsch dargestellt wurden.
Zunächst zum bestrittenen Gesamtfinanzierungsbedarf für die Sanierung: Diese setzt sich für den Kanton, die Gemeinden und die angeschlossenen Arbeitgeber wie folgt zusammen:
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*für den Wegfall der Staatsgarantie (Gegenstand einer Interpellation, siehe unten)Der Betrag von 5‘000 Millionen wird gesamthaft die Steuerzahler dieses Kantons treffen, sei es als Kantonssteuerzahler oder als Gemeindesteuerzahler.
Es ist nicht nur blauäugig sondern grobfahrlässig so zu tun, als seien die Zahlen falsch. Im Gegenteil, der verantwortliche Regierungsrat verschweigt die Kosten für die notwendige Wertschwankungsreserve und die Finanzierungskosten dieser Lösung.
Es trifft zu, dass im Durchschnitt pro Versicherten 300’000.00 Franken aufgewendet werden müssen, um die in den vergangenen Jahren abgegebenen und nicht finanzierten Leistungsversprechen (für eine Luxuspensionskasse) auszufinanzieren.
Mit anderen Worten: In der Vergangenheit wurden ungedeckte Checks in der BLPK ausgestellt, die nun dem Steuerzahler präsentiert werden. Die Beteiligung des Personals an diesen ungedeckten Checks ist bescheiden.
Luxuspensionskasse deshalb, weil die Leistungen der BLPK weit über dem Baselbieter Durchschnitt liegen. Dies ist das Resultat von „sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen“ zwischen dem Regierungsrat, den Spitzenangestellten des Kantons und den Verbänden des Personals, die alle von diesen hohen Leistungen persönlich profitieren.
Die Gemeinden, die übrigen der BLPK angeschlossenen Arbeitgeber und vor allem die Steuerzahler, die das Ganze bezahlen waren bei diesen Verhandlungen nicht dabei.
Ebenso trifft es zu, dass für die Generation der über 50-Jährigen, zur Abfederung des Übergangs vom Leistungs- zum Beitragsprimat, insbesondere bei Löhnen über 120’000.00 diese Finanzierungslücke speziell gross ist und deshalb ein beachtlicher Teil des Sanierungsbetrages für diese Kategorie aufgewendet werden muss.
Wenn der verantwortliche Regierungsrat, der seit 10 Jahren einen Sanierungsauftrag hatte, heute von Treu und Glauben gegenüber den Angestellten spricht, dann vergisst er dabei, Treu und Glauben beim Stimmbürger und Steuerzahler zu erwähnen.
Wenn er der Meinung ist, dass die Steuerzahler die Misswirtschafts-Resultate der kantonalen Pensionskasse zu Gunsten der Destinatäre der BLPK auszugleichen haben, dann soll der Stimmbürger dazu mitreden können. Denn viele müssen bereits an die Sanierung der eigenen Pensionskasse beitragen. Ihnen nun auch noch die Sanierung der BLPK in nahezu vollem Umfang zu überbinden, ist eine Zumutung.
Deshalb werden wir uns klar für ein NEIN zu dieser Lösung einsetzen; Auch die Mitarbeitenden sollen an den Sanierungskosten beteiligt werden. Und dies ohne Kompensation für absolut normale und vergleichbare Lösungen (d.h. keine Kompensation für die Erhöhung des Rentenalters, den Wegfall der Überbrückungsrenten usw. ) Staatsangestellte bzw. Destinatäre der BLPK haben keinen höheren Anspruch an Treu und Glauben als Angestellte der Privatwirtschaft, deren Pensionskasse ebenfalls saniert werden muss(te) und die neben Leistungskürzungen auch Finanzierungsbeiträge in Kauf nehmen müssen.
Das geneigte Publikum kann davon ausgehen, dass die Medien spätestens morgen das Thema aufnehmen werden. Denn der Abstimmungskampf um die BLPK-Milliarden ist eröffnet. Herr Weibel hat den Medien folgende Pressemitteilung zur Aufhebung der Staatsgarantie für die Baselbieter Pensionskassen zugestellt:
Aufhebung der Staatsgarantie für die Basellandschaftliche Pensionskasse
Am 22. September werden die Baselbieter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine Vorlage abstimmen, die bezüglich finanzieller Konsequenzen und Umfang alles bisherige in den Schatten stellt. Noch nie hatte in der Vergangenheit das Baselbiet in einer Einzelvorlage über ein so bedeutsames Geschäft abstimmen müssen.Und dennoch ist zu befürchten, dass der wahre Umfang der Folgen dieser Vorlage nicht explizit ausgeführt wird. Zwar weiss man, dass die zu schliessende Deckungslücke sich auf 2,3 Mrd. (2300 Mio. Franken) beläuft. Die Variante der Vollkapitalisierung, wie in der Vorlage enthalten, macht aber nur Sinn, wenn gleichzeitig die Staatsgarantie aufgehoben wird. Dies wird aber nur möglich, wenn die Aufsichtsbehörde aufgrund einer genügend gross ausgewiesenen Schwankungsreserve diese Aufhebung der Staatsgarantie verfügen kann.
Erst wenn sowohl der Betrag der Deckungslücke plus die notwendige Schwankungsreserve bekannt sind, lassen sich die Finanzierungskosten ermitteln und eine Aussage darüber machen. Zur Zeit kann davon ausgegangen werden, dass die gesamte Vorlage, bestehend aus Deckungslücke, Schwankungsreserver und Finanzierungskosten an die 5000 Mio. Franken ausmachen wird. Dies ist der doppelte Betrag des Jahresbudgets des Kantons Baselland!
Es ist deshalb ein Gebot der Stunde, wenn der Regierungsrat sich zur Aufhebung der Staatsgarantie bzw. der dafür notwendigen Mittel noch vor der Abstimmung äussert und zugleich erläutert, wie hoch sich die Gesamtkosten der Sanierung belaufen.
Jakob Rohrbach meint
Ein guter Vorschlag und vermutlich auch sehr aufschlussreich. Dumm nur, wenn dann erkannt werden muss, dass die ach so gut bezahlten Staatsangestellten doch nicht so gut entlöhnt sind 😉
Wichtig wäre jedoch, dass Gleiches mit Gleichem verglichen wird (Berufsbild)!
Rainmaker meint
In dem Zusammenhang wäre ja einmal auch etwas mehr Transparenz auch mal interessant. Kann denn niemand eine Aufstellung machen und die PK-Leistungen z.B. eines Angestellten beim Kanton, eines Pharma-Angestellten und eines Angestellten bei einem KMU vergleichen. Denke mit 2 – 3 Staffelungen nach Beitragsjahren und unterschiedlichen Lohnsummen sollte man ja schon ein recht klares Bild bekommen, was die jeweiligen Angestellten selber bezahlen und dann entsprechend ausbezahlt bekommen. Oder ist das zu kompliziert?