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Gerwerbeverband mit Datenschutzerklärung: Wahnsinn auf 16 Seiten

25. Mai 2018 By M.M.

Felix Werner, Bereichsleiter Dienstleistungen des Basler Gewerbeverbandes hat es hier vor zwei Tagen angekündigt: Der Verband wird heute Freitag seine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung aufschalten.

Wir haben nachgeschaut und festgestellt: Ungenügend.

Die Datenschutzerklärung (findet man, wenn man nach unten scrollt gleich neben der Adresse und dem Impressum) ist ein pdf-Dokument, das man herunterladen muss.

Und ist sage und schreibe 16 Seiten lang.

Verfasst hat dieses Papier mit den vielen Sätzen schier ohne Ende, gespickt mit jeder Menge Gesetzesverweise, ganz offensichtlich ein Jurist.

Er hat nun alles reingepackt, was einem im Umgang mit dem Gewerbeverband so alles passieren kann. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter die Treppe runterfällt und zur Rettung dessen Lebens der Verband personenbezogene Daten an den Rettungsdienst weitergeben müsste (kein Witz).

Auch wie der Gewerbeverband mit den Daten bei Bewerbungen umgeht, wird ausführlich gewürdigt.

Womit gesagt ist, dass die Datenschutzerklärung nur bedingt den Anforderungen entspricht: Sie muss allgemein verständlich verfasst sein. Das ist über weite Strecken mit den unzähligen Verweise auf einschlägige Gesetzesparagraphen nicht der Fall.

Zumindest für das juristisch ungebildete Publikum.

Zudem: Es genügt nicht, dass die Datenschutzerklärung irgendwo abgelegt ist. Wenn ich die Website des Gewerbeverbandes nutzen will, muss ich zwingend  auf die Datenschutzbestimmung (Pop-up) hingewiesen werden und (zum Schutze des Websitenbetreibers) ihr zustimmen.

Einer Formulierung, die kurz und verständlich sagt, was den Besucher der Website datenschutzmässig erwartet. Und die man nicht herunterladen muss.

Aber es gibt auch Positives: Der Gewerbeverband Basel-Stadt erfüllt, was die Auskunftspflicht anbelangt, nicht nur die schweizerische sondern ausdrücklich die europäische Gesetzgebung (Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber). Und bestätigt damit den automatischen Nachvollzug, wie ich ihn in meiner Mittwochskolumne in der BaZ beschrieben hatte.

Demnach kann jedermann, der beim Gewerbeverband irgendwo erfasst zu sein glaubt, nachfragen, welche Daten über ihn oder sie zu welchem Zweck gespeichert wurden.

Unentgeltlich.

Im Klartext bedeutet dies beispielsweise: Anders als die Baselbieter Wirtschaftskammer kann man nachfragen, ob die Daten beispielsweise an Abstimmungskomitees, Parteien oder Andere weitergebeben werden.

Die Anfrage muss gemäss europäischer DSGVO innert sechzig Tagen beantwortet werden.

Ich wiederhole, was ich am Mittwoch in der BaZ geschrieben habe: Der Adresshandel der Wirtschaftskammer ist tot.

Parteien und Abstimmungskommitees, welche die Buser-Kartei für ihre Zwecke verwenden, könnten sich demnächst unbequemen Fragen ausgesetzt sehen.

Dabei gilt gemäss der neuen Grundverordnung: Der Gewerbeverband und die Wirtschaftskammer müssen bei den Fischierten in den Adresskarteien Erfassten nachfragen, ob die Einträge für diesen und jenen Zweck genutzt werden dürfen.

Kategorie: Politik Stichworte: Politik

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Kommentare

  1. Michael Przewrocki meint

    25. Mai 2018 um 13:08

    Der Fisch schwimmt nicht in der Kartei.

    • M.M. meint

      25. Mai 2018 um 15:01

      ist ein wortspiel

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