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Baselbieter Kapitulationsurkunde

23. Oktober 2015 By M.M.

Also wenn man nun für einmal wirklich feststellen kann, dass die Baselbier Regierung über den Tisch gezogen worden ist, dann jetzt.

Die Beschlüsse der beiden Regierungen muss man als Kapitulationsurkunde lesen: Dem Kanton Baselland wird auf Jahre hinaus jegliche Finanzspielraum entzogen und vor allem auch das Mitspracherecht von Landrat und Stimmbürgern.

Wir zitieren:

Voraussetzung für die Überweisung der gesamten CHF 80 Mio. verteilt über die Jahre 2016 – 2019 gemäss Punkt 1 bilden zudem folgende von den Regierungen bereits beschlossene partnerschaftliche Vorlagen:

  • Umsetzung der PK-Reform (5 x CHF 3 Mio. = 15 Mio.)
  • Impulsinvestition für die ETHZ (5 x CHF 0,4 Mio. + CHF 3 Mio = CHF 5 Mio.)
  • gemeinsame Trägerschaft des Swiss TPH (4 x CHF 3.63 Mio. + CHF 3.5 Mio. = 18.02 Mio.)

sowie

die Weiterführung des in verschiedenen Parlamentsvorlagen kommunizierten Raumprogramms der Universität gemäss bisherigen Beschlüssen.

Dies beinhaltet die Vollendung der Neubauten Biozentrum und Biomedizin sowie die Finanzierung der bereits beschlossenen Folgekosten. Die weiteren Vorhaben der Raumplanung sind noch – gemäss der bisherigen Vereinbarung – bis 2017 zu konkretisieren und verbindlich zu beschliessen. Das kann auch die Verlegung einzelner Fakultäten in den Kanton Basel-Landschaft beinhalten.

Sollte eine der obengenannten Vorlagen keine Zustimmung der Parlamente resp. der Stimmberechtigten erhalten, fallen die Überweisungen ex nunc dahin.

Also: 80 Millionen werden getauscht gegen eine über Überweisung von 40 Millionen Franken für bereits vorhandene Beschlüsse und weitere Millionen in unbekannter Höhe für all die Vorhaben, die noch kommen werden.

Sollte nur ein Punkt in den kommenden Jahren beim Parlament oder bei den Stimmbürgern durchfallen, dann muss Baselland die bereits überwiesenen Millionen aus Basel-Stadt zurückbezahlen.

Mit dieser Vereinbarung reitet die Baselbieter Regierung den Kanton derart in die finanzielle Jauche, dass man eigentlich den Rücktritt von Toni Lauber fordern muss.

Frau Gschwind hat einfach noch keine Ahnung, was man ihr nicht zum Vorwurf machen kann.

Unser Applaus für dieses Ergebnis geht an die Basel-Städter, an Frau Herzog und Herr Eymann.

Kategorie: Politik Stichworte: Basel-Landschaft, Basel-Stadt

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Meury Christoph meint

    26. Oktober 2015 um 09:17

    Beide Regierung argumentieren mit Zeitgewinn, um neue Vertragskonditionen auszuhandeln. Dies könnte man mit knapper Not als Argument nachvollziehen. Ein 4-jähriges Zeitfenster ist dafür aber eindeutig zu grosszügig bemessen.

    Ein Zeitaufschub ist nur akzeptabel, wenn der Kanton Baselland nachweisen kann, dass er eine klare Strategie hat, um seine Finanzen zeitgerecht ins Lot zu bringen. Dazu gehören nicht nur Wunsch-Sparpakete mit kontinuierlichem Leistungsabbau für die Bevölkerung, sondern auch echte Bemühungen mehr Einnahmen zu generieren.

    Optionen: zeitlich befristete Steuererhöhungen, eine Wirtschaftsförderung mit verwertbaren Resultaten, eine Bewirtschaftung von Industriearealen nach markwirtschaftlichen Kriterien, Mehrwertabschöpfungen bei Umzonungen, ein Moratorium für die geplanten & überteuerten Strassenprojekte, eine Spitalpolitik ohne millionenschwere Defizite, Wohnbauförderung für neue EinwohnerInnen, usw.

    Im Bereich der Optimierung der staatlichen Einnahmen braucht es klare strategische Vorgaben, aber auch Entschieden mehr Anstrengungen und vor allem viel mehr Eigeninitiative der Regierung.

  2. Gregor Stotz meint

    24. Oktober 2015 um 16:33

    Kann mir das jemand erkären: Wieso wollen die SVP-BL & die SVP-BS in ihren Kantonen das Referendum gegen diesen Beschluss ergreifen? Ich seh den Puck nicht!

    • Sissachr meint

      26. Oktober 2015 um 13:55

      Na – die Basler wollen nicht ins Ausland bezahlen, sondern alles für sich allein bhalten. Und die Landschäftler wollen frei bleiben wie einst die Väter. Tönt seltsam – is aber so.

      • Gregor Stotz meint

        26. Oktober 2015 um 15:10

        Danke

  3. G. Koller meint

    24. Oktober 2015 um 11:25

    ca. 10% Rabatt, immerhin.

    Aber wenn man es nüchtern betrachtet, hat BL wohl für vier Jahre mit einer Einbusse an Souveränität zu leben.

    Dagegen BS: «Wir kaufen uns damit Zeit, um in Ruhe nachhaltige Lösungen auszuhandeln», heisst es da, ganz offen und direkt.

    Kultur, zB ein erneuertes Stadttheater, sollte man sich schon leisten können.
    Und Natur, zB die herbstlichbunten Jurawälder, sie sind unbezahlbar schön.

  4. Schewardnadse meint

    23. Oktober 2015 um 23:00

    Hoch leben die Miesepeter!

  5. Grummel meint

    23. Oktober 2015 um 21:10

    Bürger, lernt eure «Bürgerlichen» kennen: Ihr habt sie ja schliesslich auch gewählt.

  6. SVP meint

    23. Oktober 2015 um 19:46

    Medienmitteilung der SVP zur Partnerschaftsvereinbarung

    Die SVP nimmt mit Erstaunen die von den beiden Regierungen unterzeichneten
    Partnerschaftsvereinbarung Kenntnis.

    Die auf den ersten Blick positiven
    Aspekte (20 Mio. Entlastung bereits ab 2016, Vertiefung der Partnerschaft,
    Planungssicherheit für Uni- und Kulturinstitute etc.) werden auf den zweiten
    Blick durch die gemachten Kon¬zessionen an Basel-Stadt mehr als nur getrübt.
    Zudem sind die Zahlungen bis 2019 befristet, eine nächste Leistungsperiode,
    welche Resultat einer Neuverhandlung wä¬ren, beginnt aber erst 2021.

    Mit diesen Beschlüssen erhält der Kanton Basel-Stadt eine Blanko-Vollmacht über
    die Gelder des Kantons-Basellandschaft, denn wenn nur eine der zahlreichen
    Bedingungen dieser Vereinbarung, sei es durch den Landrat oder das
    Baselbieter Stimmvolk nicht erfüllt werden, fallen die Beträge, die
    Basel-Stadt als Zahlungen in Aussicht stellt, dahin.

    Die SVP hält fest, dass der Regierungsrat den entsprechenden Auftrag des Landrates zur
    Neuverhandlung der Verträge nicht erfüllt hat. Die SVP wird prüfen, ob eine
    derart weitgehende Vereinbarung nicht den Charakter eines Staatsvertrages
    aufweist und deshalb auch dem Landrat zur Genehmigung zu unterbreiten ist.

    Nachdem der Landrat an seiner gestrigen Sitzung im Rahmen der
    Finanzstrategie-Diskussion den Staatsangestellten den Lohn um 1% gekürzt
    hat, ist die heute bekannt gegebene Vereinbarung eine Absage an alle
    Sparwilligen. Denn für eine Zahlung von 20 Mio. Franken mit Almosencharakter
    hat die Regierung einen Blanko-Check unterzeichnet.

    Dominik Straumann, Fraktionspräsident,
    Johannes Sutter, Vizepräsident
    Hanspeter Weibel

  7. Andrea Müller meint

    23. Oktober 2015 um 18:07

    Was für ein grossartiger Coup der Basler Regierung!

  8. Sissachr meint

    23. Oktober 2015 um 15:47

    Jaja, die Fusion ging bachab, jetzt kauft Basel-Stadt den Landkanton halt einfach. Die Sozialisten kaufen die Kapitalisten – wenn das der Marx-Karli noch hätt‘ erleben dürfen!

  9. U. Haller meint

    23. Oktober 2015 um 15:12

    Die „Baselbier Regierung….“. Na ja, alles klar….

  10. dideldumdei meint

    23. Oktober 2015 um 13:27

    «…durchfallen, dann muss Baselland die bereits überwiesenen Millionen aus Basel-Stadt zurückbezahlen.»

    Dort steht aber ex nunc und nicht ex tunc: Die künftigen Millionen würden wegfallen, nicht die bereits ausgerichteten – eigentlich eine Art Guillotine-Klausel.

    In erster Linie wird offenbar mit den städtischen Millionen etwas Zeit gekauft. Aber das scheint alles ein bisschen auf (Treib-)Sand gebaut.

    • h.s. meint

      23. Oktober 2015 um 16:45

      Die Frage ist, ob die Summe von 80 Mio. als 4 Periodische Zahlungen a 20 Mio. oder als 1 Zahlung für die eingegangene Verpflichtungen gilt. Wenn den Vertrag ab den Moment, dass der Landrat oder den Stimmvolk mal nein sagt dahinfällt, könnte man die Zahlungen bis anhin als akonto Leistungen betrachten, die Rückzahlbar wären. Aus die ganze Erklärung geht wieder Zahlungstermin noch die Fälligkeit hervor. Was aber hervor geht ist, dass Baselland nicht strukturell 20 Mio. weniger bezahlt, sonder nur bis 2019. Die Verträge laufen aber bis mindestens 2021. Also Herr Lauber behebt hier nicht strukturell ein Defizit.

      Nur eines ist klar. Die nicht Kündigung am 31. Dezember 2015 beendet die Debatte. Sogar die Ausnahme, der im univertrag vorgesehen ist wird ausgehebelt. Wenn der Landrat den Leistungsvereinbarung ablehnt fällt bis anhin den Vertrag dahin. Wie kann es sein, dass ein solche Aenderung des Univertrags ohne Genehmigung des Landrats stattfindet.

      • dideldumdei meint

        23. Oktober 2015 um 17:09

        Sie täuschen sich, das ist nicht die Frage. Die Ausgangslage ist eindeutig – lesen Sie selbst:
        http://bs.ch/dms/migrated/medienmitteilungen/2015/10/23/mm-mm-64384/48140-beilage_2-3.pdf/beilage_2-3.pdf

        Und, nein: Die Nicht-Kündigung beendet die Debatte nicht. Sie sorgt im Idealfall lediglich (aber immerhin) für einen zeitlichen Spielraum bis zum nächsten Kündigungstermin.

        • h.s. meint

          23. Oktober 2015 um 22:23

          Also gemäss Ratschlag BS:
          1. erste Zahlung erst ende 2016 nachdem
          2. Volk und Landrat mindestens 40 Mio. an Zahlungen Gutheissen und den Raumprogramm von etwa 1 Mia (50% BL) durchwinken vor Ende 2016
          3. Bereits ab 31.12.2015 ist die Debatte bis 2021 irrelevant. Ob die 80 Mio. fliessen ist abhängig vom Akzeptanz der unter 2 genannte Zahlungen. Dabei ist bei bikantonale Verträge nicht den Ratschlag sondern die Verträge bindend. Daher sind die Zahlungen ein Zahlung, nicht 4. Das diese Diskussion erst bei eine Verstoss gegen die Auflagen los geht ist mir auch klar.

  11. Rainmaker meint

    23. Oktober 2015 um 13:08

    Einspruch – der Landkanton muss 20 Millionen weniger für die vereinbarten Leistungen bezahlen! Der Leistungsumfang ändert sich überhaupt nicht. 30 gefordert und 20 bekommen – ein gutes Geschäft!

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