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Was, wenn die Staatsanwaltschaft in der Causa Blocher noch ganz anderes sucht?

27. März 2012 By M.M.

Nur mal so rumspekuliert.

Was, wenn es bei der Hausdurchsuchung bei Herrn Blocher gar nicht allein um den Fall Hildebrand gegangen ist, sondern auch noch um die ominösen Bargeldkoffer, die gemäss Zeitungsberichten zwischen Herrn Blochers Anwalt und der Parteizentrale hin und her geschoben wurden?

Es ist doch anzunehmen, dass die für Wirtschaftsdelikte zuständige Zürcher Staatsanwaltschaft III bei diesen Meldungen hellhörig geworden sein muss.

Schliesslich muss ich bei meiner Bank für weitaus kleinere Beträge nachweisen können, woher das Bargeld stammt, das ich einzahlen will.

Wäre dem so, könnte ich zumindest verstehen, weshalb Herr Blocher einen derartigen Eiertanz wegen ein wenig Hildebrand macht. Denn eine solche Untersuchung würde einen weiten Kreis von Personen betreffen, von denen wohl die wenigsten eine parlamentarische Immunität besitzen.

Aber wie gesagt, das ist nur so rumspekuliert.

Denn für Herrn Blocher gilt die Unschuldsvermutung. Bis ein Gericht etwas anderes feststellt.

Kategorie: Einsichten Stichworte: Blocher

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Wahrsager meint

    1. April 2012 um 20:21

    Wir möchten endlich wissen wer sonst noch zu den Marionetten des Parteigurus gehört.

  2. merlinx meint

    28. März 2012 um 16:55

    Ihr mutmasst also, dass X. das Recht vielleicht schon lange verletzt habe könnte, dabei en passant, oder absichtlich, in den Genuss eines speziellen Rechtsgutes (Immunität) gelangt sei, dieses lautstark reklamiere und, unangreifbar wie er sich wähne, uns nun glauben machen wolle, das Recht halt ab und zu ein wenig zu beugen zu müssen, um grösserem Rechtsmissbrauch vorzubeugen, – huch – ich werde gleich mal eine Kerze anzünden zu Ehren des Heiligen Ivo, Schutzpatron der Juristen …

  3. max meint

    28. März 2012 um 11:06

    Was etwas verloren geht, bei all den Spekulationen: Was für Beweismittel wollte die Staatsanwaltschaft für die vorgeworfene Anstiftung denn mittels Hausdurchsuchung finden? Vielleicht ein Wortprotokoll? Einen Vertrag mit Reto T.? Ton/Videoaufnahmen? Oder ein lustiges Gruppenfoto?

    Wenn man sich mal diese Fragen stellt, wird erstens klar, dass es sich bei dieser Hausdurchsuchung um einen reinen Showeffekt handelt, und zweitens, dass die Amtsgeheimnisverletzung nötiger Bestandteil desselben war.

    Eine weitere Frage: Welches sind die Gründe, die eine Hausdurchsuchung, über drei Monate nach der Tat, so dermassen unaufschiebbar gemacht haben, dass eine Bewilligung des NR-Präsidenten dazu nicht notwendig war?

    Und: Wie kann es sein, dass die Behörde, welche bei tangierter Immunität von dieser ausgebremst wird, gleich in Eigenregie entscheiden kann, OB die Immunität tangiert ist?

  4. rotkäppchen82 meint

    27. März 2012 um 23:56

    In den nächsten Wochen werden wir wohl noch vieles über den Fundus bei CB erfahren. Denn die Zürcher Staatsanwaltschaft ist – wie es die letzten Tage bewiesen haben – genau so wenig dicht, wie es die Banken sind. So wissen wir bald, zu welchem Zeitpunkt CB mit Sarah Jane eine Bratwurst geteilt hat. Oder dürfen uns fragen, weshalb ihn Joe Ackermann in sein Ferienhaus eingeladen hat usw. Das ganze widert mich sowas von an.

  5. C.P. meint

    27. März 2012 um 20:15

    Ich würde mir nie anmassen über Dr. Blocher zu spekulieren. Und wenn, dann nur im ganz privaten Kreis. Sonst könnte das noch gefährlich werden. Ich halte mich also an Fakten: Der OST Bunner hat deutlich gesagt, dass der Fokus der Ermittlungen nicht auf den „Gesprächen/Begegnungen mit MCR liegt. Also den Terminen nach der Vereidigung. Mehr sagte er nicht. Oeffentlich wurde dann über die bekannten Daten der Treffen mit Lei und anderen spekuliert. DAS waren Spekutlationen. Ich würde da nicht allzuviel darauf geben. Alles ist möglich.

  6. bugsierer meint

    27. März 2012 um 17:52

    ich hatte diesen gedanken auch. der beifang, wie wir seeleute sagen, birgt ja manchmal die grössten überraschungen.

  7. max meint

    27. März 2012 um 12:48

    Dann, lieber Herr Messmer, dann wird die Hausdurchsuchung, bei der sich die Staatsanwaltschaft bereits jetzt auf ganz dünnem Eis bewegt, endgültig schlicht gesetzwidrig. Erstens, weil keine Ermächtigung des NR-Präsidenten vorliegt (und sich da auch kein „unaufschiebbarer Grund“ erfinden lässt) und zweitens, weil die Immunität ganz sicher tangiert wäre.

  8. Ugugu meint

    27. März 2012 um 10:51

    Der Gedanke geisterte mir auch sofort durch den Kopf. Drehen wir die Blocher-Conspiracy etwas weiter, dann wurde die Affäre Hildebrand vorgeschoben, da die Stawa eher davon ausgeht, allenfalls belastendes Köfferli-Material habe der nicht ganz naive Chefstratege bei der unendlich langen Vorwarnzeit ohnehin längst im Cheminée verheizt.

    • Fred David meint

      28. März 2012 um 09:54

      …und by the way möchte man auch wissen – wahrscheinlich auch die Staatsanwaltschaft – warum eine Zürcher PR-Agentur von der SVP in Cash aus dem Köfferli bezahlt wurde, ich glaube, es waren 300 000 CHF. Das ist jedenfalls extrem unüblich. Da scheint sich ein Sumpf von beträchtlichern Ausmassen zu öffnen. Der Staatsanwaltschaft jedenfalls darf man gute Nerven wünschen.

      • max meint

        28. März 2012 um 10:54

        Und was genau, ausser dass es für Sie „extrem unüblich“ ist, begründet da einen Anfangsverdacht? Und bitte, Anfangsverdacht im juristischen Sinn.

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