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Baselbieter Regierungsräte und Chefbeamte wirtschafteten in die eigene Tasche

19. Dezember 2013 By M.M.

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Es geht um rund 500’000 Franken Verwaltungsratshonorare und Spesen, die zwischen 2009 und 2013 von amtierenden und ehemaligen Regierungsräten sowie von Chefbeamten in die eigene Taschen gesteckt wurden.

VR-Hororare:

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Spesen und Sitzungsgelder:

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Die Schlussfolgerungen der Finanzkontrolle:

  • Die in § 43 des Personaldekrets postulierte Ablieferungspflicht von Honoraren aus Mandaten bei Beteiligungen wurde teilweise verletzt. Dies betrifft zwei Alt-Regierungsräte sowie einen Dienststellenleiter und eine ehemalige Magistratsperson. Die dem Kanton entgangenen Beträge summieren sich für die Jahre 2009 – 2013 auf ca. CHF 320‘000.

  • Diverse Beteiligungen richten Spesen-Entschädigungen und Sitzungsgelder an die Kantonsver-treter aus. Diese übersteigen das normale Mass zum Teil deutlich und erreichen teilweise Werte von über CHF 500 pro Sitzungsstunde. Eine diesbezügliche Regelung was statthaft ist und was nicht, fehlt im Kanton bis jetzt.


    Forderungen Empfehlungen der Finanzkontrolle:

  • Rückforderung der allfällig gesetzeswidrig bezogenen Beträge.

  • Etablierung einer klaren Spesen- und Vergütungsregelung für Kantonsvertreter in Beteiligungen.


    Einführung eines internen Kontrollsystems für diesen Aspekt und Definition der entsprechenden Verantwortlichkeiten.

    Die unbeantwortete Frage: wieviel wurde VOR 2009 abgezweigt?

    Update 16:00 Uhr Schnellschuss von der FDP: FDP-Präsidentin Frey (hauptberuflich Angestellte eines Unternehmens des Kantons) rechnet in einer Mitteilung an die Medien mit ihrem ehemaligen Regierungsvertreter Ballmer ab. Kernaussagen, wenn man das übliche Blabla weglässt:

    Die FDP Baselland fordert eine schonungslose Untersuchung und strafrechtliche Aufarbeitung.

    Unabhängig von den juristischen Fragen, die sich in dem Zusammenhang stellen, haben die Betroffenen kein politisches Gespür dafür gezeigt, was für die Allgemeinheit als akzeptabel und anständig gilt.

    Das Zurückbehalten von Honoraren ist eine grobe Verfehlung und nicht zu tolerieren. Diese Gelder sind ohne Wenn und Aber der Staatskasse zuzuführen.

    Kategorie: Politik Stichworte: Arosa, Basel-Landschaft

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    Kommentare

    1. Redbüll meint

      19. Dezember 2013 um 18:24

      Ah da schau her: die Schülerzeitung TaWo hat auch noch gemerkt, dass etwas in BL abgeht.

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