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Tatbestand: Heimlich ins Ausland verreisen.

3. August 2021 By M.M.

Einfach mal schnell wegzufahren, ich meine so ganz privat und ohne das jemandem mitzuteilen, geht nicht mehr.

Was früher selbstverständlich war, ist inzwischen eine sanktionsfähiger Verstoss. Der Tatbestand: Heimlich ins Ausland zu verreisen.

Und eben so heimlich wieder zurückzukehren.

Corona hat „heimliches Verreisen“ zum Tatbestand werden lassen.

Heimlich verreist, wer sich bei der Ausreise nicht übers einschlägige EU-Formular im Zielland registriert und bei der Rückkehr in die Schweiz das dem BAG verschweigt.

Wir werden uns an die digitalen Bewegungsmelder im In- und Ausland gewöhnen müssen.

Selbst wenn‘s niemand kontrolliert. Es reicht ein könnte und ein drohender Unterton in den Erklärungen, dass man schon gar nicht auf die Idee kommt, den Anmeldezwang zu ignorieren.

Denn machen wir uns nichts vor: So wie es damals im Sommer 68 war, als ich klammheimlich weil spontan per Anhalter nach Italien und Griechenland und Wochen später mit dem Schiff nach Israel gereist bin, wird es niemals mehr sein.

Kategorie: Einsichten Stichworte: Einsichten, Müssiggang

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Kommentare

  1. Eirin meint

    3. August 2021 um 21:19

    Ja, so spontan wie viele Menschen damals im Sommer 68 und alle Jahre danach unbedarft nach Lust und mit Freude in andere Länder reisen konnten – ist heute nicht mehr möglich.
    Verlieren Menschen die Spontanität ist das ein grosser Verlust der nicht unbemerkt bleiben wird.

    • Gregor Stotz meint

      4. August 2021 um 12:52

      Da täuscht sie ihre Erinnerung. 1968 konnte man nur in wenige Länder problemlos reisen. ZB. brachten sie in alle Staaten des damaligen Ostblock oder in dei USA ein Visum.

  2. Baresi meint

    3. August 2021 um 18:03

    Ist es nicht schon länger nicht mehr so wie im Sommer 68? Die Frage ist doch vielmehr, wann hat es aufgehört, so zu sein? Nach 9/11 oder schon vorher?

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