Der Basler Wahlkampf taumelt in die letzte Runde. Es ist alles gesagt. Der eigentliche Sieger wäre dieses Umfrageinstitut in Zürich, träfe denn am Sonntag dessen Prognosen tatsächlich zu.
Die Leute beschäftigt auch vielmehr diese Terroristen-Sendung von gestern. Ich habe sie mir nicht angeschaut. Die Massen hypnotisierende, politische Propagandasendungen interessieren mich nicht.
Kurz reingeschaut habe ich bei den anschliessenden Diskussionssendungen auf der ARD und SRF – die Arena-Inszenierung war irgendwie passend surreal. Dazu habe ich noch ein paar Kommentare auf Twitter gelesen.
Meine Meinung steht fest: Ein Jetpilot hat kein Recht dazu, selbst über Leben oder Tod zu entscheiden. So eine Entscheidung liegt nicht in seinem Ermessen.
Der Pilot gehört verurteilt, um dies in aller Deutlichkeit festzuhalten. Egal, ob das nun ein sympathischer Typ ist oder nicht.
Doch die eigentliche Frage lautet: Auf was wird die Bevölkerung mit einer solchen Dreiländerveranstaltung vorbereitet?
Am Mittwoch lasse ich Basel und den Terror aussen vor.
Und beschäftige mich mit dem Baselbiet. Die Kolumne beginnt und endet mit Zitaten aus Markus Somms Samstagskommentar. Weil er mit seiner Feststellung:
„Warum sind die Eliten heute so hemmungslos geworden? Weil sie keine Angst mehr haben, vom Wähler bestraft zu werden.“
so verdammt richtig liegt. Was das Baselbiet anbelangt. Dazwischen kommen noch Herr Hiltmann und Herr Buser vor.
Philippe meint
Ich kann die Mehrheit der Zuschauer (86% für Freispruch) verstehen. Trotzdem: aus juristischer Sicht gehört Pilot auch meiner Meinung nach verurteilt. Seine Tat war Strafbar (vorsätzliche Tötung). Ob er schuldfähig ist – angesichts einer Situation, in der es äusserst schwierig ist, richtig zu entscheiden – und folglich bestraft wird, ist eine andere Frage (siehe z.B. „Trolley Problem“, https://de.wikipedia.org/wiki/Weichensteller-Fall; jeder, der selbstfahrende Autos programmiert, wird sich damit befassen müssen).
Der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof hat 2005 bei der Prüfung des neuen Luftsicherheitsgesetzes explizit gesagt, dass der Abschuss einer Maschine in einem solchen Fall verboten wäre. Der Staat darf die Passagiere in der entführten Maschine nicht als Objekte behandeln. Die Würde jedes Menschen bleibt unantastbar. Egal, wie aussichtslos die Lage erscheint.
(https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_des_Bundesverfassungsgerichts_zum_Luftsicherheitsgesetz_2005)
Und: der Staat muss sich bei seinem Handeln auf jene Mittel stützen, die ihm Verfassung und Gesetz geben. Immer. Und das ist gut so (genau das nennt man Rechtssicherheit).