Es kommt vor, dass die Pensionskasse, bei der man Monat für Monat seinen Beitrag einzahlt, in eine Schieflage gerät. Dann muss das Kollektiv der Versicherten mit höheren Beiträgen und/oder geringeren Leistungen die Kasse gemäss den gesetzlichen Vorschriften sanieren.
Doch wer beim Kanton oder einer Baselbieter Gemeinde arbeitet, darf in einem solchen Fall auf den Beistand guter Freunde zählen: auf uns.
Denn jeder Baselbieter Steuerzahler ist qua Wohnsitz mit dem Schicksal einer weiteren Pensionskasse unzertrennlich verbunden – mit der Baselbieter Pensionskasse BLPK, in der die Kantons- und die meisten Gemeindeangestellten versichert sind. Gerät diese, wie jetzt gerade wieder, in eine Schieflage, dann muss der Steuerzahler einen guten Teil der Zeche begleichen.
Weil Sie und ich in Bezug auf die Angestellten des Kantons und der Gemeinde zum Arbeitgeber mutieren. Diese, sagen wir mal, solidarische Haftung soll auch für die Universität Basel gelten. Worüber wir im Juni abstimmen werden.
Es kann also durchaus sein – zum Beispiel: man ist Journalist bei der BaZ –, dass man gleich bei drei Pensionskassen mit seinem sauer verdienten Geld mithelfen muss, sie zu sanieren – bei der eigenen und bei den beiden für die Kantons- und Uni-Angestellten. Aktuell sind es bei der Uni 30 Millionen und beim Kanton 70 Millionen, die nachgeschossen werden müssen.
Man erinnert sich: Die BLPK wurde erst vor drei Jahren mit 3,5 Milliarden (Kanton und Gemeinden) Franken «ausfinanziert». Diese Milliarden stottern wir für die nächsten Jahrzehnte ab und sie sind mit ein Grund für die finanzielle Schieflage des Kantons.
Was schon damals von Finanzexperten im und ausserhalb des Landrats gesagt wurde, wird jetzt sichtbar: Die Pensionskasse der Staats- und Gemeindeangestellten ist ein Fass ohne Boden. Angesichts der aktuellen Börsen- und Wirtschaftslage, der demografischen Entwicklung und mit den wegen Spardrucks (hoffentlich) sinkenden Angestelltenzahlen bleibt die BLPK eine finanzielle Dauerbaustelle.
Zwar ist es nicht ganz so dramatisch, wie die bz letzte Woche behauptet hat, die Kasse mit 27 000 Versicherten «weise rund zwei Drittel Rentner und bloss ein Drittel aktive Arbeitnehmer auf». Es sind aktuell «nur» knapp 40 Prozent Rentenbezüger. Doch gemessen an meiner Pensionskasse (Axa) mit 622 000 Versicherten, davon lediglich elf Prozent Rentenbezüger, erkennt jeder Laie, wie prekär – für den Steuerzahler – die Lage beim Kanton ist.
Es reicht nicht, weitere Millionen an Steuergeldern in die Kasse zu stecken. Die Regeln müssen radikal geändert werden. Dass die 40 Prozent auch einen Beitrag leisten müssen, wird bereits diskutiert. Und dass der Arbeitgeber (wir) noch immer 55 Prozent – und nicht wie üblich 50 Prozent – der Beiträge bezahlt, ist zwar grosszügig, aber nicht mehr zeitgemäss.
Unser aller Haftungsrisiko könnte beispielsweise auch dadurch drastisch gesenkt werden, wenn die überobligatorische Rente bei der Pensionierung auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt gültigen Lebens- und Verzinsungserwartung berechnet würde.
Doch die Kernfrage lautet: Ist die BLPK nicht zu klein, um ohne ständige Zuschüsse überleben zu können? Spätestens wenn die Angestellten des Kantonsspitals die Kasse wegen der Fusion verlassen, wird man eine Antwort liefern müssen. (Nebenbei bemerkt: Die Fusion könnte an der Pensionskassenfrage scheitern.)
Zuerst erschienen in der Basler Zeitung vom 17. Februar 2016.