Gut, kommen wir also zum Landrat.
Auch hier können wir festhalten, der Mist ist geführt: Von den 90 derzeitigen Vertreterinnen und Vertreter gelten 85 als gewählt.
Denn die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mit dem Etikett „bisher“ nicht im Amt bestätigt wird, tendiert gegen Null.
Ausser das Proporzpech schlägt zu oder es wird nach der Auszählung aufgrund der Wahlbeteiligung ein Sitz von einem Wahlkreis in den anderen verschoben.
Oder Wahlkreise verlieren einen Sitz, wie diesmal Münchenstein-Arlesheim.
Es geht am 12. Februar also gerade noch um fünf frei werdende Sitze, weil die Bisherigen aufgrund der Amtsguillotine von 12 Jahren nicht mehr antreten dürfen.
Und sie nicht, wie ein paar andere, während der laufenden Legislatur zurückgetreten sind, um das Vorteile schaffende Etikett „bisher“ weiterzureichen.
Und trotzdem sind die Parteien in heller Aufregung, tun vor der Wählerschaft so, als könne nun endlich blablabla.
Schauen wir also kurz auf die Statistik der Wahlen 2015 und 2011.
Wir sehen, dass beispielsweise die Grünen bei den letzten Wahlen stark zugelegt haben, von wegen herbeigeredeter grüner Welle.
Doch unter dem Strich von drei Wahlen haben sie sich kaum verbessert.
Die SVP wiederum hatte 2015 deutlich über ihren Möglichkeiten abgeschnitten, was am Wahlsonntag beim damaligen Präsidenten Oskar Kämpfer Stirnrunzeln auslöste. Er wusste, dass dieses Resultat bei den nächsten Wahlen nicht zu halten ist.
2019 wurden Kämpfer bestätigt.
Und die anderen? Die SP stagniert schon seit langem, CVP (Mitte), glp und EVP auch. Die FDP hat ihr neues Potenzial ausgeschöpft.
Nun mag es ja sein, dass aufgrund der eigenartigen Wahlregeln und der geänderten Mandatszuweisungen, in einzelnen Wahlkreisen die eine Partei kantonal ein, zwei Sitze hinzugewinnt und andere entsprechend viele verlieren werden, grundsätzlich oder, seien wir bescheidener, auch nur ansatzweise ändern wird das am politischen Lauf im Baselbiet nichts.
Einfach zur Erinnerung: Der bürgerlich dominierte Kanton Baselland – auch die Finanzdirektion ist seit Menschengedenken in bürgerlicher Hand – brauchte gut zwanzig Jahre, um Ende letzten Jahres endlich ein lauwarmes Vermögenssteuer-Lüftlein abzulassen.
Aus all dem Gesagten stellt sich jetzt die Frage: Was ist der eigentlich der Sinn dieser Wahlen?
Nun, es geht in der Tat um nichts mehr als um die Bestätigung des Status quo.
Was ja durchaus okay ist.
Im Baselbiet muss der Citoyen, die Citoyenne nicht befürchten, es könne am 12. Februar zu einem politischen Erdbeben kommen.
So kann man Landratswahlen auf das reduzieren, was sie sind: Den Vertreterinnen und Vertretern im Baselbieter Landrat rechtlich abgesichert zu ermöglichen, vier weitere Jahre ihren verfassungsmässigen Aufgaben nachkommen zu können.
Für die Erneuerung dieser Legitimation reicht die 34 Prozent-Wahlbeteiligung (2019) allemal aus.
Annabetta meint
Wenn Sie mir den keinesfalls klugscheisserisch gemeinten Hinweis gestatten, geschätzter MM, die Amtsguillotine fällt nach 4 Amtsperioden, also nach max. 16 Jahren, wobei angebrochene Amtsperioden gem. § 54 Abs. 2 der BL-KV den ganzen Amtsperioden gleichgestellt sind, was v.a. beim Nachrücken ein Thema ist.
M.M. meint
Es sind gemäss BaZ sieben, die nicht mehr antreten. 83 sind demnach als gewählt zu betrachten, mit den geschilderten Einschränkungen.