Es sind zwei grundsätzliche Fragen, die beim seit Monaten schlagzeilenträchtigen Thema ZAK und Wirtschaftskammer ausgeklammert werden, die aber zum Kern des Problems führen: Für was braucht es überhaupt solche Baustellen- und Betriebskontrollen durch die Gewerkschaften und die Wirtschaftskammer?
Und ist es tatsächlich die Aufgabe der beiden Organisationen, auch noch die Schwarzarbeiterkontrolle durchzuführen?
Das haben Gewerbler und Gewerkschafter clever eingefädelt: Mit den «flankierenden Massnahmen» zur Personenfreizügigkeit überliess man ihnen exklusiv die Aufsicht über alle Betriebe, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind. Und wer das nicht ist, wird unter einem anderen Titel von den beiden kontrolliert.
Im Klartext: In diesem Land wird der Wettbewerb ausgebremst, werden kostensparende Innovationen verhindert und Jungunternehmer mit neuen Ideen zurückgebunden, wenn es den Gewerbeverbänden und den Gewerkschaften gerade so in den Kram passt.
Und das tut es fast immer.
Denn die «flankierenden Massnahmen» dienen keinem anderen Zweck, als das Gewerbe mit einem staatlich legitimierten Marktkartell an die kurze Leine zu legen.
Wie immer, wenn es um Marktmacht geht, wird das Publikum für dumm verkauft.
So wurde ihm seinerzeit weisgemacht, mit den flankierenden Massnahmen würden inländische Arbeitnehmer vor Dumpingausländern geschützt.
In Tat und Wahrheit geht es den Arbeitgebern und den Gewerkschaften nur darum, nicht nur die Konkurrenz aus dem Ausland auf Distanz zu halten, sondern auch jene Betriebe, die sich nicht einem GAV anschliessen wollen.
Alle sollen sich dem Diktat von Mindestlöhnen und anderen wettbewerbsverzerrenden Vorschriften unterwerfen. Bezahlt wird diese Marktabschottung von den Konsumenten. Es sind eben nicht allein die teuren Markenartikelimporte, welche die Schweiz zur Hochpreisinsel machen.
Es ist dieses Gewerbe-Gewerkschaften-Kartell, das die Preise nach oben treibt.
Im Baselbiet ist die Kontrolle des Marktes durch die Wirtschaftskammer und die Gewerkschaften derart total, dass man nur noch von einer Scheinmarktwirtschaft reden kann.
In einem Husarenstreich wurde die staatliche Schwarzarbeiterkontrolle auch noch an die beiden Organisationen ausgelagert. Was dazu führt, dass sich Handwerksbetriebe, die sich nicht einem GAV unterwerfen wollen, von den gleichen Kontrolleuren einfach unter einem anderen Vorwand ins System gezwungen werden können.
Die BaZ hat kürzlich einen solchen Fall von einem unabhängigen Unternehmer dokumentiert, wo selbst der Baselbieter Wirtschaftsminister erklären musste: «Das Vorgehen der Kontrolleure war nicht korrekt.»
Die Turbulenzen rund um die Arbeitsmarktkontrolle im Landkanton sind weniger der Macht der Wirtschaftskammer und deren Direktor zuzuschreiben, als vielmehr als Auswuchs eines Systems zu verstehen, das keine andere Aufgabe hat, als all denen ihre Pfründe zu sichern, die schon im Markt drin sind.
«Überflüssige Gesetze, die eine gesunde Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft behindern, müssen abgeschafft werden», fordert die Wirtschaftskammer auf ihrer Website.
Na dann los!
Wer tatsächlich Wettbewerb will, der muss die Flankierenden abschaffen. Wenn die Personenfreizügigkeit fällt, ist ohnehin Schluss damit.
Und die Schwarzarbeiterkontrolle muss wieder durch den Kanton erledigt werden.
Basta.
Zuerst erschienen in der Basler Zeitung vom 11. April 2018