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ZAK und Wirtschaftskammer: Und zum Schluss das Bundesgericht

5. Juni 2021 By M.M.

Es laufen bereits Wetten, ob das Politbiotop in Liestal tatsächlich bereit ist, nach dem Gerichtsurteil von Muttenz die ZAK-Affäre politisch aufzuarbeiten.

Zum Beispiel mit einer PUK.

Ich glaube nicht daran. Was soll das bringen? Ist ja nicht Wahlkampfzeit und wenn alle über die Jahre ähnlich stark korrumpiert wurden – wer möchte das alles nochmals durchkauen?

Die Devise lautet jetzt „Schwamm drüber“.

Allerdings ist da noch dieser Bumerang der Wirtschaftskammer in der Luft, dessen Bahn derzeit noch unberechenbar ist; aber gut möglich, dass der in wenigen Wochen in Pratteln einschlagen wird.

Es geht um diesen Satz im heutigen Kommentar in der BaZ:

Die «Basler Zeitung» sowie der Autor dieses Kommentars wurden 2018 von der Wirtschaftskammer und ihrem Direktor Christoph Buser wegen kritischer Medienberichte zivilrechtlich eingeklagt. Die Verfahren sind noch hängig.

Derzeit liegt der Fall, der bislang schon Laufmeter an Akten produziert und ein paar Zürcher Anwälten ein tüchtigs Zubrot beschert hat, beim Bundesgericht.
bei Gerichten in Basel-Stadt und Baselland.

Insofern kann das Kleingedruckte des Freispruchs einen nicht unwichtigen Aspekt bei der Beurteilung des Streitfalls durch die Richterkollegen sein.

Und am Ende droht das Bundesgericht, so stur wie sich die Wirtschaftskammer bislang gezeigt hat.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die um sich selbst kreisende juristische Agitation der Wirtschaftskammer gegen Journalisten, um im Bild zu bleiben, derselbigen schon bald um die Ohren fliegt, ist etwas wahrscheinlicher geworden.

Mit oder ohne PUK: Das Baselbiet wird sich noch ein paar Monate mit der Causa beschäftigen müssen.

Kategorie: Politik Stichworte: Baselland

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