Der Brief von Herrn Wüthrich an seine Lehrer zur Pensionskassenproblematik könnte noch eine ziemlich weitreichende rechtliche Folgen für staatsnahe Aktiengesellschaften haben:
Die Eckwerte des Reformvorhabens sind somit bekannt.
Aufgrund dieses einen Satzes müssen die Hardwasser AG, Volksbad Gitterli AG, die BLT AG und andere eine dringliche Verwaltungsratssitzung einberufen. Der Wüthrich-Satz besagt verbindlich, dass die Verwaltungsräte der staatsnahen Aktiengesellschaften nun eine sichere Grundlage für die weiteren Schritte in Sachen BLPK-Sanierung haben.
Das einzige Traktandum der VR-Sitzungen: Es muss geprüft werden, ob eine Überschuldung vorliegt (gemäss Artikel 725 OR).
Beispielsweise die Hardwasser AG, die gemäss ihrem eigenen Jahresbericht, eine Schuld gegenüber der BLPK von 5’275’000 Franken ausweist, für die lediglich eine Rückstellung von 600’000 Franken vorgenommen wurde. Was bedeutet, dass sich das Eigenkapital der Hardwasser AG aufgrund des verbindlichen Wüthrich-Satzes um 4’675’000 Franken verringert. Was zur Folge hat, dass nur noch ein Eigenkapital 1’215’000 übrig wäre.
Damit ist mehr als Hälfte des Aktienkapitals weg.
Und das ist lediglich der gesicherte Wissensstand. Es könnte aber auch sein, dass aufgrund der neuesten Änderungen und aufgrund von unerwarteten Frühpensionierungen das Eigenkapital bereits schon weiter geschrumpft ist.
Das begründet die Besorgnis aufmerksamer Politbeobachter, dass bei der Hardwasser AG eine Überschuldung vorliegt. Dann gilt: Zeigt die letzte Jahresbilanz, dass die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt ist, so beruft der Verwaltungsrat unverzüglich eine Generalversammlung ein und beantragt ihr Sanierungsmassnahmen.)
angrymonk meint
Auch die Personalkommission des Landrats hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt: „Allerdings gibt es unter den weiteren angeschlossenen Organisationen solche, die nicht sonderlich gut dastehen.“
Die Finanzkommission kommt darauf zu folgendem Schluss: „Im Weiteren hat sie [die Finanzkommission] zur Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat sämtliche Fragen, welche sich um allfällige Garantieerklärungen des Kantons zugunsten angeschlossener Arbeitgeber drehen, im Rahmen einer separaten Vorlage abhandeln wird. In dieser Vorlage, welche dem Landrat voraussichtlich noch im 1. Semester 2013 unterbreitet werden wird, soll geregelt werden, für welche angeschlossenen Arbeitgeber, in welcher Form und in welchem Umfang der Kanton eine Garantieerklärung abgeben kann und soll.
Fazit: Die gravierenden Probleme der weiteren angeschlossenen Organisationen wurden erkannt und eine Garantieerklärung des Kantons in Aussicht gestellt.
„L’avenir les inquiète peu: après eux le déluge.“
h.s. meint
Dear Angry Monk,
Die wichtige Frage ist doch wann hat man dieses Problem erkannt. Die Tatsache, dass diese Garantievorlage nicht gleich in die Debatte mitgenommen wird so dass jeder weiss wo er steht, weisst darauf hin, dass dies erst sehr spät erkannt ist.
Zudem kann mann bei die Aktiengesellschaften nicht mit eine Garantie eine überschuldung aufheben. Die Aktiengesellschaft müsste dann die Garantie einfordern.
Bei die Garantiestellung geht es wohl eher um die reformierte Kirchgemeinden, Burgergemeinden und andere öffentlichrechtliche Organisationen.
Wie aber umgegangen werden soll mit Vereinen (z.B. Spitex) oder Stiftungen (z.B. Altersheime) ist nochmals eine andere rechtliche Frage. Dazu ist noch die Problematik der Marktverzerrung durch zusätzliche Subventionierung von privatrechtlich organisierte Unternehmen nicht berücksichtigt.
Und sind wir ehrlich. Sogar wenn der Vorlage noch kommt, gibt es eine Vernehmlassung, eine zweite Vorlage, Kommisionsbehandlung, 2 Lesungen und ein Referendumsmöglichkeit. Spätestens am 31.12.2013 können aber die Aktiengesellschaften keine Ausrede mehr bringen. Ob das reicht?
Es sieht alles dar nach aus, das hier schnell etwas durchgewunken werden soll. Die Schwankungsreserve ist zum Beispiel noch immer zu gering und zudem im Bestand unsicher. Ob die notwendige Prüfung diese Schwankungsreserve diese als genügend bezeichnet, darf bezweifelt werden.
Auch die Abänderung der Defizitbremse sieht nach ein Schnellschuss aus. Wie eine Eventualverpflichtung auf einmal als Bilanzfehlbetrag ausserhalb der Defizitbremse gebucht werden soll, ist mir ein Rätsel. Eventualverpflichtungen sind ja Ausserhalb der Buchhaltung zu führen und werden erst ein Bilanzfehlbetrag wenn die Schwankungsreserve angesprochen werden muss. Entweder weiss man bereits, dass dies der Fall ist, oder es ist ein schnelles Flickwerk an der Defizitbremse in letzte Minute.
angrymonk meint
Liebe / Lieber h.s.
Ich gebe Ihnen völlig recht! Die Zitate der Kommissionen waren eben alles, was ich zum Thema gefunden habe… Nach ihnen die Sintflut war deshalb mein Fazit. „Dr. Unbequem“ (Gerhard Schafroth) war im Landrat einer der ganz wenigen, der nicht auf Linie war. Von daher gehe ich davon aus, dass die Reform kritiklos durchgewunken wird. An eine Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit ist nicht einmal zu denken.
Mir wird Angst und Bange wenn ich das politische Treiben in Liestal und die offensichtliche Überforderung der Akteure betrachte…
Hans-Markus Weber meint
Am Schluss wird der Steuerzahler die Löcher stopfen müssen: Der goldene Pensionierungsschirm der Beamten und die PK-Löcher bei der Hardwasser AG, beim UKBB, und und und. Und von all dem steht kein Frankenbetrag in der PK-Vorlage. Wenn der Landrat die Vorlage nicht zurückweist, geht Ballmer’s Salamitaktik auf.