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Von toten Rentenbezügern und einer Widerstandsgruppe

18. Juli 2013 By M.M.


Seit gestern neue Kamera: Sony RX100 II, eben an den Handel ausgeliefert.

Was ist der Unterschied zwischen einem griechischen und einem Baselbieter Staatsrentner?

Keiner.

Von beiden wird vermutet, dass er gar nicht mehr unter den Lebenden weilt.

Im Baselbiet will man der Sache jetzt nachgehen:

Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) wird im Herbst erstmals von all ihren Rentenbezügerinnen und -bezügern mit Wohnsitz in der Schweiz einen amtlich beglaubigten Lebensnachweis verlangen.

Apropos Finanzen.

Die Übergabe des Finanzdepartements von Herrn Ballmer zu Herrn Lauber soll etwas frostig verlaufen sein.

Und bei Staatsdienern im engeren Umkreis des Departementschefs soll der Neue bereits eine Art Kulturschock ausgelöst haben.

Herr Lauber will es ganz genau wissen.

Derweil bewegt sich Herr Ballmer im Haus nur noch in Begleitung. Er hat ein Zimmer zugewiesen bekommen, wo er letzte Akten ordnen darf.

Allerdings ist die Frage offen, ob die Begleitung durch einen Mitarbeiter Herrn Ballmer gilt oder den Akten.

Im Übrigen darf man auf die 100-Tage-Medienkonferenz von Herrn Lauber gespannt sein. Jetzt ist fertig mit Beleidigtenblabla.

Von ihm wird Klartext erwartet.

PS: Wie wir gelesen haben, will sich Herr Ballmer raschmöglichst einer Widerstandsgruppe gegen die Kantonsfusion anschliessen. Find ich gut. Er ist schliesslich die Glaubwürdigkeit in Person. Gerade in Zukunftsfragen.

Kategorie: Politik Stichworte: Basel-Landschaft

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Kommentare

  1. Anton Keller meint

    18. Juli 2013 um 12:44

    Der Lebensnachweis ist nötig, weil es immer wieder Schlaumeier gibt, welche die verstorbene Mutter oder den verstorbenen Vater weiterleben lassen und so die Pensionskassenrente kassieren. Eine besonders Schlaue hat sogar den Beobachter um Hilfe gebeten, weil sie das zu unrecht angeeignete Geld zurückgeben musste aber schon verjubelt hatte.

    Im Ausland lebende Pensionskassenbezüger ernähren mit ihrer Rente häufig die ganze Sippe. Der Anreiz die Verstorbenen weiterleben zu lassen ist da noch viel grösser. Immerhin ist dafür gesorgt, dass diese Bezüger möglichst lang leben und gut gepflegt werden.

    • M.M. meint

      18. Juli 2013 um 12:56

      Ernsthaft? Okay in Griechenland.

      Aber im Kanton Baselland?

      Wobei – ich habe mich auch schon gefragt, wie die sich dass alles leisten können, die oben, ennet des Sarah-Jane-Grabens.

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