Der neueste Knatsch zwischen der EU und Grossbritannien könnte für die Schweiz zu einem Präzedenzfall werden.
Sollte die EU einknicken.
Es geht um den vor knapp einem Jahr von beiden Seiten unterzeichneten Austrittsvertrag.
Diesen rechtsgültig unterzeichneten internationalen Vertrag möchte das Königreich im nachhinein abändern.
Die Details sind weniger interessant als die Argumentation der Briten zur Rechtfertigung der Änderungen, die in einem Binnenhandelsgesetz festgeschrieben werden.
Die Johnson-Regierung argumentiert, dass das Parlament mit Blick auf die inländische Gesetzgebung souverän sei und deshalb durchaus Gesetze erlassen könne, die internationale Verträge brechen.
Kommt uns das nicht bekannt vor?
Mit der Selbstbestimmungsinitiative der SVP sollte genau das erreicht werden.
Das nationale Recht soll mächtiger sein als das internationale, sagte die SVP im Abstimmungskampf.
Leider konnte das Ansinnen auf internationaler Bühne nicht getestet werden, weil das Volk diesen Unsinn an der Urne ablehnte.
Doch nun sind die Briten dran.
Kommen sie damit durch, hätte das Folgen für die Schweiz.
Sie könnte die Personenfreizügigkeit zum Beispiel mit einem Zusatz in der Verfassung aushebeln, die EU hätte das Nachsehen.
Schätze, da sind bereits ein paar am träumen.