Der Landrat wirbelt sehr oft Staub in eigener Sache auf, der dann von anderen zusammengekehrt werden muss. Hier die wichtigsten Passagen der Pressemitteilung, die demnächst an die Redaktionen verschickt wird:
Verfahren gegen Landrat Dr. iur. Gerhard Schafroth eingestellt.
Die Oberstaatsanwältin des Kantons Obwalden Dr. iur. Esther Omlin hat das gegen Landrat Dr. Gerhard Schafroth geführte Strafverfahren wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit der BLPK-Reform eingestellt.
Sie kommt zum Schluss, dass es sich bei den durch die Landräte Dr. iur. Gerhard Schafroth und Hanspeter Weibel in Medienmitteilungen publizierten Informationen weder um Amtsgeheimnisse noch um Sitzungsgeheimnisse handelte.
Dr. iur. Gerhard Schafroth als Mitglied der landrätlichen Finanzkommission und Hanspeter Weibel als Präsident der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission hatten mittels Medienmitteilung vom 12.9.2013 Zahlen betreffend die finanziellen Konsequenzen der PK-Sanierung veröffentlicht, welche die Regierung auf Anfrage von Dr. iur. Gerhard Schafroth am 10.9.2013 z.Hd. der Finanzkommission eingereicht hatte und einen Tag später, am 11.9.2013 z.H.d. der Finanzkommissionssitzung eingereicht hatte als vertraulich erklärt wurden.
Weil gegen unbekannte Täterschaft Strafanzeige wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung eingereicht worden war, musste die Justiz tätig werden. Auswärtige Justiz, von wegen Befangenheit und Nähe der hiesigen.
Die Untersuchungen haben nun ergeben, dass die regierungsrätlichen Berechnungen, welche Dr. iur. Gerhard Schafroth seinem Ratskollegen Hanspeter Weibel am 10.9.2013 zukommen liess und schliesslich in der Medienmitteilung teils eingeschwärzt veröffentlicht wurden, einerseits im Abstimmungskampf sowie auch im Rahmen der Stimmrechtsbeschwerde schon einem breiten Publikum präsentiert worden waren und andererseits einen nicht geheimnisgeschützten Inhalt aufwiesen; d.h. keine Amtsgeheimnisse im materiellen Sinne darstellten.
Ferner wurden die aufgrund ihres Inhaltes schon materiell nicht als Amtsgeheimnisse geltenden Berechnungen des Regierungsrats erst einen Tag nach deren Übergabe an Hanspeter Weibel von der Finanzkommission formell als „vertraulich“ deklariert, womit es auch am formellen Geheimnischarakter zum Zeitpunkt der Kundgabe mangelt. Insofern war den Beteiligten kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen und das Verfahren wurde vollumfänglich eingestellt.
Was dieser Leerlauf wohl wieder gekostet hat?