Leser Gerbi wirft in einem Kommentar eine interessante Frage auf, weshalb wir ihn höher hängen:
Lieber m.m.
ich habe eine Bitte: setzen Sie diese Frau Stockar wieder auf die Liste. Wenn sie gestrichen werden will, soll sie das erklaeren. Gemeindepraesidenten in den grossen Unterbaselbieter Gemeinden verdienen mit Sitzungsgeldern und was sonst so alles anfaellt 60’000 bis 100’000 Franken; je nach Gemeinde. Das ist weit ueber dem BVG-Minimum. Wenn sich Frau Stockar wirklich dieses Geld aus der Gemeindekasse nimmt ohne Pensionskassengelder abzuliefern, dann hat diese Gemeinde ein handfestes Problem…….. Gemeindepraesidenten liefern die BVG-Gelder nicht ab? Ist das der Grund fuer die Luecke in der BL-Pensionskasse?
In der Tat haben wir einige Leute von der Liste genommen, deren Partner oder sie selbst Gemeinderäte sind. Von einer Person wissen wir, dass sie – na ja – nicht ganz bei den Tatsachen bleibt. Weil just in dieser Gemeinde vor noch nicht allzulanger Zeit die Pensionskassenfrage zugunsten einer BLPK-Lösung für alle Exekutivmitglieder entschieden wurde.
Das Problem ist, dass die Pensionskassenfrage in den meisten Gemeinden nicht öffentlich geregelt ist, ja dass oftmals nach individuellen Wünschen entschieden wird: Der eine ist in der BLPK, die andere nicht.
Klar gelöst hat diese Frage die Gemeinde Allschwil. Da ist keiner der Gemeinderäte über die Gemeinde BVG-versichert.
Herr Lauber mit seinem weit über 100’000 Franken-Gemeindepräsidenteneinkommen ist freischaffend. Er kann, muss aber nicht BVG-versichert sein.
In diesem Fall stellt sich in der Tat die Frage, weshalb Politiker mit derartig hohem Einkommen aus öffentlicher Tätigkeit, sich aus der Pensionskassen-Solidarität mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Werkhof, in den Schulen, bei der Gemeindepolizei, in der Verwaltung stehlen.
Zwerg meint
Das ist eine mögliche Erklärung für die Herren Hiltmann und Lauber. Für Lotti Stokar (ohne „ck“) ist die Frage aber nicht beantwortet. Wieso zahlt sie keine BVG-Beiträge wie ihre Mitarbeiter? Vielleicht gibt es ja eine Erklärung. Etwas beunruhigend ist, dass die bekennnende arlesheimreloaded-Leserin nun plötzlich auf Tauchstation geht. So wie einst Zxxxx und andere. Zuerst sich forsch und anklagend aus der Masse heraus von Ihnen ohne jede Erklärung aus einer Liste streichen lassen und dann keine Antworten liefern. Man sagt dem: aussitzen, aussitzen, schön schweigen, warten bis niemand mehr etwas sagt.
Hp. Weibel meint
Hier gilt der Grundsatz: Wer nicht versichert ist, zahlt keine Beiträge, erhält aber auch keine Leistungen. Das ist noch kein Problem. Wer im Nebenamt Gemeinderat ist und bereits bei einem anderweitigen AG versichert ist bzw. wie im Fall von Anton Lauber als Selbständigerwerbender eine eigene Altersvorsorge bildet, nicht in der BLPK versichert wird. Wer aber im Hauptamt Gemeinderat ist bzw. keiner anderen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen ist und Bezüge erhält, die über dem Koordinationsabzug liegen, ist grundsätzlich in der BLPK bzw. der PK der Gemeinde zu versichern. Da haben die einzelnen Gemeinden eigentlich wenig Spielraum und die Unterschiede ergeben sich mehr aus der individuellen Erwerbs-Situation des betroffenen Gemeinderates. Etwas heikler wird dann letztendlich die Frage, ob bei einem Eintritt in die PK Freizügigkeitsleistungen eingebracht – und wegen dem Leistungsprimat – die Gemeinde Nachzahlungen tätigt. Das müsste dann eine RPK oder GPK genauer prüfen.