In Grossbritannien wird darüber gestritten, wer denn nun Artikel 50, also den Austritt aus der EU, anrufen kann. Ist es die Regierung? Oder braucht es dafür einen Parlamentsbeschluss?
Wie so vieles ist diese Frage möglicherweise erst dann geklärt, wenn ein Gerichtsentscheid vorliegt. Oder sich Parlament und Regierung auf eine Lösung einigen.
Dann gilt der Entscheid in solchen Fällen bis in alle Ewigkeit.
Denn das Problem ist, dass die Verfassung nichts Klärendes zu dieser Frage beiträgt. Weil das Vereinigte Königreich schon seit Jahrhunderten – anders all die anderen Länder plus der Kanton Baselland – ohne Verfassung auskommt.
Die britische Verfassung ist nicht auf einem einzigen Stück Pergament mit dem Titel „Verfassung“ niedergeschrieben, wie man es erwarten könnte, sondern überall in Schubladen und Aktenschränken verteilt und zweifellos auch in alten Truhen, deren Schlüssel schon zu Zeiten von Anna von Kleve verloren gingen. Niemand weiss, was in der britischen Verfassung steht, da sie eigentlich nur als Idee existiert.