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Uber gegen Taxis: In Schönheit untergehen

18. Januar 2017 By M.M.

Den Lauf der Dinge kann man nicht auf­halten. Auch mit hohen Mauern nicht. In Basel sollen 478 Taxifahrer vor Uber geschützt werden.

Wer viel herumreist, ist immer mal wieder auf ein Taxi angewiesen. Und wer in fremden Städten am Flughafen ins Taxi steigt, der tut das mit dem Gefühl, er werde genau jetzt übers Ohr gehauen.

Auch wenn alles mit rechten Dingen zugeht.

Selbst die Voucher, die man da und dort kaufen kann, um mit einem Behörden-Fixpreis zum Hotel in der Innenstadt zu gelangen, besagen nichts anderes als: Ortsfremde Kunden zu bescheissen, ist die Regel.

Wenn ich mich also wegen des aktuellen Bahnstreiks von Putney nach Gatwick fahren lassen muss, dann steige ich nicht ins nächste Taxi, sondern in ein von Uber vermitteltes Fahrzeug. Wobei die Frage Taxi oder Uber mich gar nicht interessiert. Selbst der Preis ist eine nette Zugabe, also nicht allein ausschlaggebend für den Entscheid.

Uber punktet punkto Dienstleistung.

Während ich beim Taxi eine Zentrale anrufen muss – anrufen! – und dann warte, öffne ich bei Uber die App und sehe als Erstes, wie viele Fahrzeuge sich gerade in der Nähe unserer Wohnung befinden. Es sind gleich mehrere da. Ich tippe mein Fahrziel ein und gebe die Bestellung auf. Wenn ich den Fahrpreis akzeptiere, wird angezeigt, wo sich der Wagen, der uns abholen wird, gerade befindet.

Auf der Strassenkarte der App ist aber nicht nur das Uber-Auto markiert, sondern auch die direkte Route zum Gatwick Airport. Im Auto schaue ich auf mein iPhone – Uber hat mir ein Bild vom Fahrer und seine Registriernummer aufs Handy geschickt. Das Smartphone des Fahrers über dem Armaturenbrett zeigt die gleiche Strecke, die auch ich auf meinen Bildschirm sehe.

Am Flughafen verabschiedet sich der Fahrer – die Fahrt wird automatisch meiner Kreditkarte belastet.

Etwas später bewerte ich den Fahrer, so wie er dies auch mit mir tut.

Warum ich das so langfädig beschreibe? Weil genau das die Dienstleistung ist, die ich auch vom Taxigewerbe erwarte, nein, verlange. Ich will die Kontrolle.

Ich will Transparenz.

Wobei: Uber ist kein Taxiunternehmen, sondern eine Dienstleistungsplattform. Als Uber-Kunde weiss ich: Ob London, Hamburg, New York oder Basel, für mich als Kunden gelten überall dieselben Regeln. Ein Taxi rufen bedeutet inzwischen für Millionen weltweit die Uber-App starten.

Nun kann man versuchen, den Gang der Dinge mit gesetzlichen Hürden und zusätzlichen Schikanen zu stoppen, um damit ein Gewerbe zu schützen, das so, wie es heute organisiert ist, spätestens dann untergeht, wenn die autonomen Autos auf den Markt kommen.

Also schon bald.

Was die Taxibranche derzeit durchschüttelt: Uber setzt mit einer effizienten Software neue Branchenstandards. Wie dies eben erst booking.com getan hat. Die Basler Taxihalter können da nicht mithalten. Auch die Hoteliers haben es nicht geschafft, eine eigene Buchungsplattform zu entwickeln.

Deshalb verstehe ich nicht, weshalb sich Basler Taxihalter nicht einfach an die Uber-Plattform andocken.

Klar, verlangen die ihre Prozente. Wenn ich mit meinem iPhone ein BLT-Ticket kaufe, kassiert Apple auch mit. Also – so what?

Von den derzeit 478 Basler Taxibewilligungen sind 158 über sechzig Jahre alt. Es wird also Platz geben für eine neue Generation von Taxifahrern. Für die muss gelten: Wer ein Smartphone besitzt, braucht keine Telefonzentrale mehr.

Oder sie gehen in Schönheit unter.

Kategorie: London Stichworte: Wirtschaft

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Marcel meint

    19. Januar 2017 um 14:57

    „sehe als Erstes, wie viele Fahrzeuge sich gerade in der Nähe unserer Wohnung befinden.“:
    http://motherboard.vice.com/read/ubers-phantom-cabs

  2. Horst meint

    19. Januar 2017 um 10:43

    Die heutige Taxi-Branche bietet mir tatsächlich viel Kritikpotenzial. Unfreundlich, es wirkt ein wenig mafiös, teuer, altertümlich, schlechter Service usw usw.

    Da kommt Uber mir gerade recht. Zeitgemässe Buchung, vordergründig günstiger, flexibler – was für ein Fortschritt gegenüber dem schmuddeligen und behäbigen Dinosaurier!

    Von daher kann ich vieles aus dem Blog nur unterschreiben.

    ABER: mir stellt sich die grosse Frage, wie fortschrittlich das Uber-Geschäftsmodell wirklich ist: Ist das nicht ein wenig kurzfristig oder egoistisch gedacht; nur die reine Konsumentenbrille auf der Nase?
    Kapert Uber hier nicht einfach (wie viele der gehypten Silicon-Valley Messias) alte Geschäftsmodelle, möbelt sie auf, und – und das ist ein Punkt – „optimiert“ sie für eigene kommerzielle Interessen. Der Volksmund nennt sowas dann „innovativ“.
    Hier umgeht man doch u.a. (um nicht zu schwarz/weiss zu sein) Sozialsysteme, Steuersysteme und gewisse Errungenschaften mitteleuropäischer Gesellschaften z.B. bzgl. Arbeitnehmerschutz. Es werden doch ganz klar mehr prekäre Arbeitsverhältnisse geschaffen!
    Nochmal – die Taxibranche, wie sie sich präsentiert ist ein prädestiniertes Feindbild.
    Aber, ich gebe zu bedenken, dass mit solchen Segnungen aus Silikonien doch Werte angesägt werden, die wir eigentlich über Jahrzehnte erkämpft haben.

    Ich rege an, dass wir unser Verhalten als Konsumenten immer reflektieren – sind wir reine passive Melkkühe (und aus unserer Sicht Nutzniesser einen freien, liberalen Marktes) oder gestalten wir unserer Gesellschaft mit unserem Verhalten mit?!

  3. M.M. meint

    18. Januar 2017 um 17:57

    Kommentar auf Kommentare:

    a) wir sind alle so versichert, dass wir genug versichert sind, auch den unwahrscheinlichen Fall eines Unfalls auf einem Uber-Rücksicht versichert zu überstehen.

    b) die Taxi-App habe ich im App Store nicht gefunden.

    c) Taxis sind preislich teurer, weil zuviel analoge Arbeit dahinter steckt – Telefonzentrale.

    d) Es ist mir in der Tat egal, zu welchen Konditionen Taxi- oder Uber-Fahrer arbeiten. Ist ein Problem, dass die Sozialpartner lösen müssen.

    • Th. Müslin meint

      19. Januar 2017 um 10:29

      zu b
      ein Taxi app gibt es zb. als 33erTaxi im appstore
      zu c
      nicht wegen zuviel analoger Arbeit, sondern wegen den staatlichen Auflagen, die uber nicht erfüllen, sind Taxis teurer

  4. Th. Müslin meint

    18. Januar 2017 um 12:46

    Der Bericht von M. M. ist sehr einseitig, uber gut Taxi schlecht. Was vergessen wird:
    – es geht gar nicht darum ein bestehendes System zu schützen, sondern es geht darum, dass alle, die solche Dienstleistungen anbieten die gleichen Bedingungen erfüllen müssen (Steuern, weitere Sozialleistungen, ARV etc. )
    -seit Jahren können Taxis über Apps bestellt werden
    -regelmässige Stammkunden (fahren z. T. täglich) bestätigen, dass es gute Taxifirmen gibt
    -Taxifirmen/-fahrer zahlen dort steuern wo sie arbeiten
    -Taxis unterstehen der Arbeits-u. Ruheverordnung
    -ganz spontan kann an jedem Taxistandplatz eine Taxifahrt nach irgendwo beginnen (und erst nich anonym)
    -was schlussendlich ein ehemahliger Taxifahrer dann als uberfahrer noch verdienen kann, scheint M. M. gar nicht zu interessieren

  5. Urs Forster meint

    18. Januar 2017 um 10:08

    Sie vergessen, dass UBER die Sozialversicherungen und den Staat betrügt. Sobald UBER akzeptiert, dass sie gemäss gültiger Rechtslage Arbeitgeber sind, kann man weiter über das System UBER sprechen. Momentan operiert UBER in der Schweiz illegal, weil die Fahrer nicht sozialversichert sind und was noch viel wichtiger ist, die Nutzer des UBER-Fahrdienstes sind nicht gegen Unfall versichert. Dazu kommt, dass UBER-Fahrer, da sie nicht selbständig sind, kaum Steuern bezahlen.

    • M.M. meint

      18. Januar 2017 um 10:17

      Man kann vieles regeln, wenn man berteit ist, zu akzeptieren, dass sich nun mal neue Arbeitsverhältnisse zu etablieren beginnen. Arbeitgeber – Arbeitnehmer: die starren Fronten weichen immer mehr auf.

      Das Verhältnis Taxihalter und Taxizentrale ist ja auch massgeschneidert. Aber das ist alles nicht der Punkt. Es geht darum, dass das Geschäftsmodell der Taxizentralen nicht mehr zeitgemäss ist.

      Uber bietet die bessere Dienstleistung. Wie übrigens Amazon im Bereich Buchhandel. Oder eben booking.com oder ebookers.ch. Wer reserviert schon noch ein Hotelzimmer über die Website eines Hotels?

      Wir haben über Jahre hinweg freie Grafiker beschäftigt – war nie ein Problem.

      Wobei es einmal vorgekommen ist, dass eine Grafikerin (aus Unwissen?) die AHV-Beiträge nicht bezahlt hat. Das mussten dann all die Firmen tun, welche ihr Aufträge gegeben haben.

      • Urs Forster meint

        18. Januar 2017 um 11:02

        Lieber M.M. man kann die Dienstleistung von Amazon nicht mit UBER vergleichen.
        1. Die Mitarbeiter von Amazon sind regulär von Amazon angestellt.
        2. UBER ist der Meinung, dass sie nur eine Plattform bieten und die Fahrer selbständig sind. Klar könnte man die arbeitsrechtlich ändern, aber dies hätte verheerende Folgen für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen.
        3. Auch müsste das UVG dahingehend geändert werden, dass Personenverkehr jedermann ohne entsprechenden Ausbildung durchführen darf.

      • Baresi meint

        18. Januar 2017 um 13:10

        Das Freelancer-Modell funktioniert gut, wenn sich freie Auftraggeber und Auftragnehmer direkt über eine Leistung und einen Preis einig werden können. Der rechtliche Rahmen lässt sich regeln und kontrollieren. Sobald ein Vermittler dazwischen steht und den Markt z. B. mit seinen Vorgaben dominiert und nivelliert, wird es schwieriger. Das war schon zu analogen Zeiten so. Die Frage ist also auch, ob Uber & Co genügend starke Konkurrenz bekommen können.

      • S.R. meint

        19. Januar 2017 um 12:17

        wenn sie vom taxigeschäft fast nichts verstehen, dann sollte nicht alle taxifahrer in ein schublade stecken und dieses thema auch nicht ansprechen!!

  6. Baresi meint

    18. Januar 2017 um 09:45

    Ihre Erfahrungen kann ich nur bestätigen. Nie mehr herkömmliches Taxi, wenn Uber verfügbar ist.

    Ein Taxi unter der Woche nach 22 Uhr von Oberwil nach Basel gibts nur mit 20 Minuten und mehr Wartezeit. Bei Uber sind es 5 bis 10 Minuten. Neulich in Bern musste ich als Ortsunkundiger dem knapp deutsch sprechenden Taxifahrer ab meinem Smartphone diktieren, wo er durchfahren muss.

    Was mich an Uber stört (falls es stimmt), warum ist die Preisgestaltung so, dass es sich für den Fahrer nicht lohnt ein Unternehmen (mit allen nötigen Versicherungen etc.) daraus zu machen?

    • Urs Forster meint

      18. Januar 2017 um 10:11

      Lieber Baresi, die Fahrer können nicht wegen UBER, sondern wegen der Rechtslage in der Schweiz kein Unternehmen gründe, bzw. selbständig sein. Was noch viel störender ist, dass der Nutzer von UBER im Falle eines Unfalls nicht versichert ist. Wer mit UBER fährt, gefährdet seine Gesundheit.

      • Siro meint

        18. Januar 2017 um 11:13

        Der Fahrer und der Passagier sind beide nicht unfallversichert? Da würde müssen Sie und die Begründung liefern.

        • Städter meint

          18. Januar 2017 um 11:51

          es gibt Uber pop und UberX, das Erstere wird sich juristisch kaum halten lassen (von Privatpersonen..), das UberX Angebot ist hingegen von Profis bedient, und ist etwas teurer, incl. aller Versicherungen
          http://www.tageswoche.ch/de/2016_31/basel/725703/#%5Bname=„UberWas“]

          • Siro meint

            18. Januar 2017 um 12:47

            Die Behauptung ist: „Was noch viel störender ist, dass der Nutzer von UBER im Falle eines Unfalls nicht versichert ist. Wer mit UBER fährt, gefährdet seine Gesundheit.“

            • Urs Forster meint

              18. Januar 2017 um 14:01

              Wer gewerblichen Personentransport (das heisst Personentransport gegen Entgelt) ausführt muss zwingend einen entsprechenden Unfallschutz für Passagiere haben. Damit man dies bekommt, muss der Halter des Fahrzeuges speziell versichert sein. Dazu braucht es eine Bewilligung und den dazugehörenden Führerschein des Fahrers. Bei der normalen Fahrzeugversicherung sind gewerblicher Personentransport explizit ausgeschlossen. Also wer mit seinem privaten Fahrzeug regelmässig gegen Entgelt Personen transportiert muss eine Bewilligung dazu haben und im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie sein.

              • Siro meint

                18. Januar 2017 um 14:32

                Ihre Aussage war, dass der Fahrer und der Nutzer nicht unfallversichert sind. Zahlen UV bzw. KV nicht? Nehmen sie auf mich Regress?

                • firedome meint

                  18. Januar 2017 um 16:08

                  So wie ich das sehe, ist es bei UBER, im Gegensatz zum TAXI, nicht gesichert, dass der UBER-Fahrer eine Unfall-Insassenversicherung hat, weil sie nicht für alle Autos obligatorisch ist. Also, passiert ein Unfall mit Verletzten wird vermutlich zuerst die NBUV-Versicherung zur Kasse gebeten. Stellt sich heraus, dass es ein berufsmässiger Personentransport (BPT) war, wird der Fahrer in die Pflicht kommen (Regress), weil beim(BPT) Personentransport diese o.e. Versicherung bei uns eben Pflicht ist. Zudem hat der Fahrer ein Problem, weil er nicht über die vorgeschriebene Führerausweiskategorie verfügt.
                  Es gibt dazu noch weitere Aspekte:
                  – Der Taxifahrer untersteht der Arbeits- und Ruhezeitverordnung und muss dies dokumentieren können. Dazu hat er einen Fahrtenschreiber im Fahrzeug eingebaut. Die Wartung ist regelmässig durchzuführen und ebenfalls zu dokumentieren.
                  – Das Taxi muss jedes Jahr bei der MFP vorgeführt werden
                  – Der Taxifahrer hat anspruchsvollere Voraussetzungen für die Führerprüfung als der gewöhnliche PW-Fahrer und dadurch einen entsprechenden Eintrag im Führerausweis –Eintrag (BPT).
                  – Es gibt dazu natürlich noch weiter Gesetze zu beachten, die hier den Rahmen sprengen würden.

                  Natürlich könnten wir es uns einfacher machen und den ganzen (gesetzlichen) Zauber weglassen. Dadurch würden wir erheblich an Geld und Administration sparen (Lernen, Prüfungen, Kontrollen, Verwaltung). Das heisst dann in der Quintessenz, dass wir auch keine Car-Prüfung mehr machen müssen. Wer LKW fahren kann, kann auch einen Car fahren. Ob jetzt Personen hinten drin sitzen oder irgendwelches Stückgut spielt ja keine Rolle – alle wollen wohlbehalten ans Ziel kommen. Billiger wäre es allemal…

                  Aber ist es das, was im Sinne der Allgemeinheit ist? Damit ein paar Sparfüchse billig Taxi fahren können, soll schlussendlich die Allgemeinheit ins Portemonnaie greifen. Also bitte, wenn schon, dann für alle gleichlange Spiesse.

                  • Siro meint

                    18. Januar 2017 um 16:27

                    Folglich sagen Sie, dass die Aussage falsch ist: „Was noch viel störender ist, dass der Nutzer von UBER im Falle eines Unfalls nicht versichert ist. Wer mit UBER fährt, gefährdet seine Gesundheit.“

                    In Ihrer Logik müsste

                    a. für jedes Fahren in einem Fahrzeug, bei dem ich nicht selbst Lenker bin die Personentransportbestimmungen angwendet werden, um nicht die Mitfahrer zu gefährden
                    und

                    b. für jedes Fahren mit einem Fahrzeug die Ruhezeitbestimmungen kontrolliert werden, um nicht Ditte zu gefährden.

                    Wollen Sie das wirklich!?

                    • firedome meint

                      19. Januar 2017 um 13:45

                      …wenn Sie so wollen: Wenn ihr Fahrgast in Privatfahrzeug (ohne UBER/TAXI) nicht UVG-versichert ist und Sie keine Unfall-Insassenversicherung haben, haben sie auchPrivat ein versicherungstechnisches / haftpflichtrechtliches Problem.
                      Wenn es sich um einen BPT (TAXI) gehandelt hat, kommt die gesetzlich obligatorische Unfall-Insassenversicherung zur Kasse.
                      Wenn es sich um einen UBER gehandelt hat wird es abgeklärt und der Lenker hat gegen das Gesetz verstossen.
                      Solange nichts passiert, ist alles kein Problem. Aber ich kann aus Erfahrung sprechen: Es gibt etliche Leute hier, die haben auch keine Privathaftpflicht und auch kein Vermögen. Wenn man in der entsprechenden Situation ist, muss man halt schauen, ws zu tun ist…

                    • firedome meint

                      19. Januar 2017 um 13:51

                      Ist es so kompliziert: Wenn Sie gelegentlich jemanden im Auto mitnehmen, kommen andere Gesetze zum Tragen, wie wenn Sie dies berufsmässig tun. Für Sie als Privatperson gelten die ARV nicht. Was zwar manchmal nicht schaden würde. Es gibt Leute, die fahren auf „einer Arschbacke“ von Basel nach Hamburg und sind dann auch noch stolz auf diese Leistung. Für Berufschauffeure gäbe dies Busse und Pflichtschlafen…

                • Urs Forster meint

                  18. Januar 2017 um 16:26

                  Wenn der UBER-Fahrer mit einen Privatfahrzeug und ohne entsprechende Bewilligung und Fahrerlaubnis einen Unfall baut, zahlt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs nicht. Die Kosten bleiben an Ihnen haften und Sie müssen beim Fahrer, bzw. Halter die Kosten zurückfordern. Unter Umständen bleibt etwas an Ihnen haften, denn Sie wussten, dass der Fahrer kein Taxi war.

                  • Franz meint

                    18. Januar 2017 um 16:38

                    Ach , alles dermassen konstruiert.
                    So was kommt auch nur einem Schweizer in den Sinn.
                    Alles Neue stört irgendwie Altes und muss verhindert werden.
                    Wieviel Millionen Menschen benutzen Uber täglich und machen sich Sorgen um die Versicherungen?

                  • Franz meint

                    18. Januar 2017 um 16:43

                    Alles dermassen konstruiert.
                    So was kommt auch nur einem Schweizer in den Sinn.
                    Gerade die Schweizer sind gegen alles und jeden und für jede Situation (über)versichert.

                    • Franz meint

                      18. Januar 2017 um 16:45

                      doppelt gemoppelt..

                  • Siro meint

                    18. Januar 2017 um 16:51

                    Gibt es nicht genau dafür die Unfall- (oder Kranken-)versicherung?

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