Im Kanton Baselland schlagen mal wieder die Spesenwellen hoch. Hier mal überissende Spesenauszahlungen, ohne das ein einziger dieser Empfänger was sagt, dort mal 600’000 Franken und eine Regierung, die sich gezwungen sieht, am Samstag eiligst ein Pressecommuniqué online zu stellen, das mehr verwirrt als erklärt.
Ein politischer Player scheint bei der seit Wochen andauernden Baselbieter Honorar- und Spesenaffäre fein raus zu sein: Der Landrat.
Doch diese Woche wird sich der Landrat in eigener Spesensache beschäftigen müssen.
Die Kernfrage für die knallharten Enthüllungsparlamentarier: Wie halten sie’s denn mit der Transparenz, wenn jemand einen Blick in die eigenen Bezüge machen will?
Der Hintergrund ist der, dass telebasel einen Blick auf die individuellen Spesenvergütungen an die Landräte und -innen werfen will. Dies gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip, das im Kanton Baselland gilt.
Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu den bei einem öffentlichen Organ vorhandenen Informationen.
Allerdings:
Der Informationsanspruch ist nicht schrankenlos. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten können den Informationszugang verbieten (z.B. Steuergeheimnis, Schweigepflichten). Ausserdem können öffentliche oder private Interessen dem Informationszugang entgegenstehen.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) will deshalb klar geregelt haben, ob die Spesenbezüge der Landrätinnen und Landräte unter die Rubrik „Anspruch auf Information“ oder „Geheimhaltungspflicht“ fallen.
Nur wird am Donnerstag vorläufig mal gar nichts entschieden.
Das Geschäft soll an die Justiz- und Sicherheitskommission delegiert werden. Diese soll dann einen entsprechenden Passus fürs Landratsgesetz formulieren.
Was eigentlich ein eigenartiger Vorgang ist.
Würde man dieser Logik folgen, müsste man wohl noch für viel mehr Bereiche besondere Gesetzesregeln aufstellen, um das Öffentlichkeitsprinzip auszutricken zu erfüllen.
Na dann sind wir mal gespannt, wie sich die Landräte_Innen entscheiden werden, wenn es um ihre eigenen Zusatzbezüge geht.
Und später darf man sich dann auf die Namen der Spesenritter freuen.
Falls, ja falls…..
…falls die weitertricksen. Denn rückwirkend ist sowieso nichts zu machen. Bis zum Datum des Inkrafttretens der neuen Gesetzesformulierung müssen die Daten offengelegt werden.
PS: Damit kein falscher Eindruck entsteht – anders als die SVP-Ballenbergdemokraten bin ich bin der Meinung, dass die Landrätinnen und Landräte für ihre Arbeit in Liestal schäbig entschädigt werden.
Michael Przewrocki meint
Wo kann ich meine Dauer-Ueberstunden geltend machen?…
M.M. meint
Nächstes Mal schicken Sie’s auch mir. Hier tummelt sich schliesslich das interessierte Publikum. 🙂
Schewardnadse meint
Sie machen das extra, oder? Es sind 400’000 Franken an Überzeit in drei Jahren ausbezahlt worden nicht 600’000 Franken. Die 600’000 Franken sind eine theoretische Grösse an geleisteten Überstunden, falls sie ausbezahlt würden, eine Erhebung, die jeder grössere und seriöse Betrieb vornimmt. Überstunden fallen beim Kanton BL übrigens an, wenn sie zwischen 20 und 6 Uhr oder am Sonntag arbeiten. Die Überzeit muss zudem vom Vorgesetzten angeordnet sein. Ich weiss, ist alles nicht so sexy, aber entspricht den Tatsachen.
M.M. meint
Lieber Schewardnadse
Sie sind offensichtlich ein Insider. Denn was mir am Samstag aufgefallen ist, dass Sie hier die Position des Regierungsrates veröffentlichen konnten, bevor die Meldung online war.
Schewardnadse meint
Sind wir hier nicht alle Insider? Die Medienmitteilung war längst bei den Medien als ich sie bei Ihnen implementiert habe, auf der Homepage des Kantons war sie erst heute Online. Das ist eben wie bei der Luftwaffe, da arbeiten sie scheints auch nur zu Bürozeiten 😉