Nach der gestrigen Reportage auf Telebasel bleiben Herrn Eymann eigentlich nur zwei Optionen: a) er sitzt das jetzt einfach aus und hofft auf einen Persilschein des Sonderstaatsanwalts oder b) er verklagt die Interviewpartner von Telebasel wegen übler Nachrede.
Fakt ist, dass es der Geschäftszweck der Firma Cosco war, Leute zu betrügen. Die damalige Ehefrau von Herrn Eymann war als Anwältin für diese Firma tätig. Das Honorar für ihre Leistung von „mehreren hunderttausend Franken“, (Gericht: „krasses Missverhältnis zwischen Honorarhöhe und der effektiven Leistung der Anwältin„), ist auch dann in Ordnung, wenn dieses Geld aus den Betrügereien stammt. Einem Zürcher Anwalt, dessen Honorar aus Drogengeldern bezahlt und deshalb gerichtlich arrestiert worden war, erhielt vor Bundesgericht recht: Die Geldquelle spielt bei Anwaltshonoraren keine Rolle.
Die Frage die der Beitrag beim Zuschauer auslöst, ist, wie tief die Anwältin in die Sache verstrickt war, zumal sie bei einer weiteren Betrugsgesellschaft der Cosco-Bande allein Zeichnende Verwaltungsrätin tätig war. Ob ein Schweizer Gericht für diese Aktivität überhaupt zuständig wäre, hängt davon ab, wo die Aktivitäten dieser Firma abgewickelt wurden. War das in Liechtenstein, dann sind die dortigen Gerichte zuständig.
Die Vorwürfe, welche in der Reportage von „Zeugen“ vor der Kamera gegen Herrn Eymann erhoben werden, sind zwar nicht strafrelevant aber immerhin rufschädigend:
- Herr Eymann soll, so wird von einem Interviewpartner behauptet, bei Gesprächen von Cosco-Leuten und seiner Frau mit am Tisch gesessen und Ratschläge erteilt haben, er habe mehr von Wirtschaft verstanden als seine Frau. Seiner Frau Ratschläge zu erteilen, sei nicht strafwürdig, stellt Telebasel fest. Für mich ist die Aussage jedoch rufschädigend.
- Ein weiterer Interviewpartner will gegenüber der Staatsanwaltschaft bezeugen, dass er, zusammen mit einer weiteren Person, bei der Schweigegeldübergabe am Nachbartisch gesessen und die Unterredung protokolliert habe. Handschriftliche Notizen wurden eingeblendet. Auch diese angebliche Geldzahlung ist nicht strafrelevant. Schliesslich kann jeder jedem Bargeld auszahlen, aus welchem Grund auch immer. Aber: hier verbreitet jemand ein Gerücht, von dem Herr Eymann mehrmals gesagt hat, es handle sich um eine Lüge.
Wir können und wollen uns noch immer nicht vorstellen, dass sich Herr Eymann mit solchen Leuten eingelassen hat. Also gehen wir davon aus, es handle sich, wie der Reportagetitel unterstellt um „die späte Rache des D.M.“. Ich gehe deshalb davon aus, dass Herr Eymann auf Option a) setzt.
Markus Steiner meint
Ich sehe es anders, als Dani Brandt. Je nach dem ob er eine Straftat begangen hat, betrifft das auch die Öffentlichkeit.
Wenn seine Frau angeklagt werden sollte, und er unschuldig ist, es das auch von Interesse, aber das sollte dann sein Amt nicht gefährden. Man darf gespannt sein, wie die Sache ausgeht. Dass im Baselland die Ermittlungen teilweise verschlampt werden, oder gar Personen geschützt werden, ist mir direkt bekannt. Nur man darf halt nicht locker lassen, und wenn jemand ein Interesse hat, einen FAll aufzurollen, kann sich deine Staatsanwaltschaft auch nicht einfach rausreden, wenn entsprechende Beweise vorliegen, oder zumindest der Verdacht. Man kann immer den Rechtsweg beschreiten. Ich persönlich hoffe, dass Hr. Eymann eine saubere Weste hat, denn sonst wäre es wiederum eine Enttäuschung, und der Glaube an die Politiker würde weiter sinken, was unserem Staat nicht förderlich wäre.
Dani Brandt meint
Herr Messmer, ich sehe es nicht so, die Fakten zeigen deutlich, der Fall Cosco betrifft nur die Privatperson Christoph Eymann und nicht den Regierungsrat. Was er privat macht, mit wem er sich trifft, wem er sein Geld zahlt oder nicht, welche Frau er gerade heiratet – wen interessiert es eigentlich. Seine Privatsache bzw. sein Vergnügen. Die Funktion des Regierungsrates tangiert es nicht – und die Moraldebatten kann man sich und sollte man sich sparen. Respekt verdient Christoph Eymann auch, weil er die ihm gestellten Fragen klar beantwortet und nicht schweigt mit der Ausrede, es handle sich um ein laufendes Verfahren.
Der eigentliche Skandal ist die Tatsache, dass die Justiz:
Zeugen ignoriert und ignorierte
Verfahren schlampig führte bzw. gar nicht eröffnete
Absichtlich unvollständige Akten ans Gericht übergab
Verfahren willkürlich einstellte
Einseitig ermittelte (Klassenjustiz)
Informationen/Warnungen gezielt an die Beschuldigten weitergab
Keine unabhängige Ermittlungen durchführte
etc.
Sogar vor einer Medienzensur schreckte die Justiz nicht zurück. Wie kann es sein und warum wurde es toleriert, dass
1. das Gericht in Basel-Land den Journalisten verbietet den Name Eymann zu erwähnen?
2. ein unbequemer Reporter Hausverbot in dem Gebäude der Basler Staatsanwaltschaft bekommt? Es ist ein öffentliches Gebäude und nicht ein Privatclub einiger Beamter, die ohne jeglichen Sachverstand Dienst nach Vorschrift schieben.