Schlagzeile bei Tagi-online, die dies hypokrite Diskussion um Strauss-Kahn auf den Punkt bringt:
«Er liebt Sex, na und?»
Das sagt eine seiner Geliebten. Huch, der hatte auch noch eine Geliebte!
Im Jahr 2006 soll er Damen von einer Edelagentur zu sich aufs (Hotel?)-Zimmer bestellt haben: na und?
Wir schreiben das Jahr 2011 und das ist doch allein die Sache von Herrn Strauss-Kahn.
Was hat das mit der laufenden Untersuchung zu tun?
Der Mann hat wohl keine Chance. Das ist eine öffentliche Hinrichtung, eine Verurteilung durch den Mob.
Der Film „Le nom des gens“ fällt mir gerade ein, aber das ist ja Kunst.
Elisabeth Schoch meint
Dann gibt es noch die Wahrnehmung. Es kann durchaus sein, dass ein Mann der Meinung ist, dass es einvernehmlicher Sex ist, während die Frau da anderer Meinung ist. Dies zu beurteilen benötigt allerdings mehr Zeit, als die Auflagenjäger der Presse haben. Was mit Kachelmann und DSK und Bohrer (in Berlin) passierte, ist eine schlimme Entwicklung und eine Überreaktion, das Recht der Frauen zu verteidigen. Wir sind heute soweit, dass man Männer der Öffentlichkeit rein mit einer fiktiven Anklage aus dem Verkehr ziehen kann!
Alexander Müller meint
Ich sehe hinter dem Vorgehen der Amerikaner durchaus eine Überreaktion. Der DSK wurde lediglich aufgrund einer Anschuldigung inhaftiert und medienträchtig vorverurteilt. Was ist mit der Unschuldsvermutung?
In einem Punkt muss ich Wampfler jedoch ausnahmsweise zustimmen. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der Lust auf Sex und Vergewaltigung. Solange Sex in gegenseitigem Einvernehmen stattfindet ist das eine sehr schöne Sache, insbesondere mit einer schönen Partnerin, die zu einem passt. Von Vergewaltigung und Zwang kann man das allerdings nicht behaupten.
Philippe Wampfler meint
Wenn das ernst gemeint ist, dann finde ich, man müsste zwei Aspekte hier deutlicher trennen:
1.) Das Verfahren – bei dem wie bei Kachelmann eine öffentliche Person durch einen öffentlich erhobenen Vorwurf ihren Ruf massiv beschädigt sieht.
2.) Der konkrete Vorwurf an DSK – es handelt sich nicht um seine Lust auf Sex, sondern um den Vorwurf, eine Frau dazu gezwungen zu haben.
Während man das Verfahren durchaus kritisieren kann, sehe ich keine heuchlerische-moralisitische Haltung in der Verurteilung einer Vergewaltigung. Dafür spielt auch keine Rolle, ob jemand Sex mag oder nicht.