Das Urteil der Strassburger Richter zur Rede- und Meinungsäusserungsfreiheit müsste eigentlich bei Schweizer Journalisten und anderen Citoyens Begeisterungsstürme auslösen.
Auch wenn der Anlass des Urteilsspruchs bitter sein mag.
Denn die Richter haben in ihrer Begründung in zwei – an sich selbstverständlichen – Sätzen starke Pflöcke für die – gar nicht mehr so selbstverständliche – Meinungsfreiheit in der Schweiz eingeschlagen:
Die freie und offene Diskussion auch sensibler Fragen unterscheidet eine demokratische, tolerante und pluralistische Gesellschaft von einem totalitären und diktatorischen Regime.
Zur Meinungsfreiheit gehört auch der Schutz von Minderheitsmeinungen, die im Übrigen geeignet sind, Debatten von öffentlichem Interesse zu beleben.
urbanus meint
Jubel und Begeisterung total: Jetzt kann der Mord am Volk der Armenier im Jahr 1915 wieder unbestraft verleugnet werden.