Im Prinzip ist die Sache relativ einfach.
Wir, die Steuerzahler, finanzieren den Baselbieter Beamten (plus Gemeindeangestellten und Weiteren) für die nächsten 40 Jahre die Unterdeckung ihrer Pensionskasse.
Darüber stimmen wir am 22. September ab, (beziehungsweise ihr, ich bin nicht da).
Nun könnte es jedoch passieren, dass ein Börsencrash, eine falsche Anlagepolitik und dazu noch die demografische Entwicklung die Baselbieter Pensionskasse erneut in eine Schieflage bringen kann.
Für solche Fälle brauchen Pensionskassen Wertschwankungsreserven.
Der Kanton müsste also über die Sanierung der Pensionskasse hinaus weitere Mittel bereitstellen. Weil die Baselbieter die bisherige Staatsgarantie aus der kantonalen Gesetzgebung streichen.
Herr Ballmer sagt: Wir haben ein Rechtsgutachten, wonach beides geht: keine Staatsgarantie und auch keine Wertschwankungsreserven.
Doch was sich Herr Ballmer von einem juristischen Gutachter bestägen liess, ist irrelavant.
Es gilt das Gesetz.
Die zuständige Aufsichtsbehörde schreibt in einer E-Mail* auf Nachfrage:
Auf der Basis der aktuell gültigen Gesetze und Weisungen ist unsere Annahme, dass es für den Entfall der Staatsgarantie eine Wertschwankungsreserve braucht, korrekt.
Und:
Das zitierte Rechtsgutachten gibt nur eine Meinung wieder und ist nicht aktuelle Gesetzgebung.
Ballmers Nachfolger, Herr Lauber hat sich aufgrund dieser Auskunft letzte Woche in einer Sondersitzung von seinen Chefbeamten eingehend erklären lassen, was denn nun gelte.
Der schlaue Fuchs hat als einer der wenigen kapiert, was tatsächlich Sache ist.
Die bisherige Staatsgarantie kann in der kantonalen Gesetzgebung gestrichen werden, weil eine solche seit neuestem gar nicht mehr kantonal geregelt werden kann.
Neu gilt nämlich Bundesgesetz und das besagt: Entweder es besteht eine Wertschwankungsreserve (im Fall von Baselland wären das 1.3 Milliarden Franken) oder es gilt eine Staatsgarantie.
Ergo, so das Fazit dieser Sitzung, setzt Herr Lauber auf die vom Bund vorgeschriebene Staatsgarantie.
Seine Devise: Das kostet (vorerst) nichts und dann schauen wir mal.
So gesehen ist die Behauptung, Baselland brauche keine Wertschwankungsreserven, völlig korrekt.
Weil wir alle auch nach der 2.2 Mia.-Sanierung auf alle Ewigkeit und kollektiv für die Pensionskasse der Staatsangestellen haften.
*Die Medien haben wie ich letzte Woche eine Medieninformation des Nein-Komitees mit der Stellungnahme der unabhängigen Oberaufsichtskommission OAK BV erhalten. Vielleicht ist das denen zu kompliziert, um darüber zu berichten.