In den Baselbieter Lehrerzimmern herrscht helle Aufregung.
Der Grund ist ein Erlass aus der Feder von Herrn Wüthrich.
Die Nachricht: Für alle Lehrer, pardon, Lehrpersonen, die sich in den letzten Wochen fristgerecht frühpensionieren liessen, gilt ab sofort ein absolutes Anstellungsverbot.
Frühpensionierte dürfen weder zeitweise noch sonst in einer Form weiter- oder neubeschäftigt werden.
Damit sind zahlreiche Fantasien von Frühpensionsschnäppchenjäger zerplatzt, die meinten, sie könnten ihre Pension nach bisheriger Regelung einstreichen und danach noch etwas dazuverdienen.
Schliesslich bräuchte man sie doch, angesichts des LehrerInnenmangels.
Hundsgemein (ironisch gemeint): Der Erlass aus Liestal wurde erst wenige Tage vor der offiziellen Frühpensionierungskündigungsfrist an die Schulleitungen geschickt.
Hoffnungsschimmer: Ab 65 dürfen sich Frühpensionierte dann wieder melden.
eric müller meint
Endlich! Ich weiss von Fällen, da sind noch siebzigjährige wieder als Lehrer tätig. Wir bilden genügend Lehrpersonen aus, die eine Stelle oder zumindest ein Teilpensum suchen. Gebt den Jungen eine Chance!