Die Sache ist die: Die EU will den CO2-Ausstoss bis 2030 um 55 Prozent senken. Also ungefähr gleich viel, wie es die Schweiz mit dem CO2-Gesetz vorhatte.
Auch die Massnahmen sind über den Daumen gepeilt die selben.
Für Autos gilt, dass bis 2030 der CO2-Ausstoss um über dreissig Prozent sinken soll. Das übernehmen wir auch ohne spezielle gesetzliche Anpassung in der Schweiz.
Weil wir schon heute keine Autos mehr kaufen können, die nicht den EU-Normen entsprechen.
Viele andere Eckwerte und Massnahmen wird hingegen die Schweiz übernehmen (müssen), weil die EU Wettbewerbsvorteile dank laxeren Umweltgesetzen von Drittstaaten nicht tolerieren wird.
Jetzt kommt Bundesrätin Karin Keller-Sutter ins Spiel.
Sie hat nach der Ablehnung des Rahmenabkommens angekündigt, dass ihr Departement Gesetze auf ihre EU-Tauglichkeit überprüfen wolle, um autonome Anpassungen „ohne den Druck von Verhandlungen und ohne dynamische Rechtsübernahme, dafür aber im Einvernehmen mit den Kantonen und den Sozialpartnern“, vorzunehmen, „wo es im Interesse der Schweiz liegt“.
Was man so auslegen kann: Der Bundesrat wird in Sachen Klimaschutz scheibchenweise den EU-Vorgaben folgen, „weil dies im Interesse der Schweiz liegt.“
Was bedeutet gibt „Brüssel“ den Takt vor. Und wir machen weiter auf Souveränität. Zum Beispiel mit sinnlosen Referenden.
Ich hab’s ja gesagt: Es ist völlig egal, was „das Volk“ zum CO2-Gesetz sagt. Entscheidend für die Schweiz ist, was die EU festlegt.
Punkt.