Die Baselbieter Lehrer sind schockiert. Gestern hat Herr Wüthrich den Baselbieter Schulleitern eine E-Mail geschickt. Mit Anhang.
Dessen Inhalt: Wer frühzeitig pensioniert werden will, soll noch heute sein Kündigungsschreiben einreichen.
Allfällige Kündigungsentscheide zwecks vorzeitiger Pensionierung per Schuljahr 2013/14 sind bis Ende des Monats April 2013 einzureichen, sofern nicht im gegenseitigen Einvernehmen verbindlich eine Verschiebung des Kündigungstermins vereinbart werden kann.
Allerdings: weshalb die Lehrer schockiert sind, verstehe wer will.
Was der fürs Baselbieter Schulwesen zuständige Regierungsrat tut, ist nichts anderes, als den Lehrern einen heissenTipp zu geben, der sich für sie auszahlen wird. Denn was er den 60- und darüber-Jährigen anbietet, ist nichts anderes als ein goldener Handschlag in letzter Minute.
Wer sich noch rechtzeitig, dass heisst bis heute Abend Poststellenschluss für die Frühpensionierung entscheidet, der bekommt vom Arbeitgeber „Staat“ im günstigsten Fall für seine letzten fünf Jahre nicht nur eine AHV-Übergangsrente bezahlt, sondern er stockt auch noch das individuelle Pensionskassenkonto so auf, das so ein frühpensionierter Lehrer lebenslang keine Rentenkürzung erleidet.
Die vom Landrat in Erster Lesung verabschiedete Pensionskassenregelung sieht vor, dass es künftig keine Frühpensionierung auf Staatskosten mehr geben wird. Läuft alles glatt, kann der Regierungsrat das neue Gesetz am 1. August in Kraft setzen. Wer also heute kündigt, schafft gerade noch die vorgeschriebene Kündigungsfrist.
Das heisst: Lehrkräfte, die vor dem 31.7.2013 60 Jahre alt werden (oder dieses Alter bereits erreicht haben), können per 31.7.2013 kündigen und werden damit vorzeitig auf der Grundlage der aktuell gültigen Regelungen pensioniert.
Herr Wüthrich, der alte Gewerkschaftssozi, hat halt seine eigene Art, mit den Staatsfinanzen umzugehen. Wenn alle Lehrer über 60 seinen Rat befolgen, ist das Entlastungspaket von Kollege Ballmer wohl für die Katz.
Mal so über den Daumen gepeilt.