Für den linken Stammtisch in der Harmonie ist der Fall klar: ich bin ein unverbesserlicher Rechtsbürgerlicher. Für Leserbriefschreiber in der BaZ und Mailschreiber und Kommentatoren (unflätige in Trash verschoben) hingegen bin ich ein Linker mit einem Che Guevara-Plakat an der Wand.
Was mir in der Tat die angenehmste Sitzposition ist, dieser Platz zwischen Stuhl und Bank auf dem klappbaren Feldsessel.
Ich schicke das voraus, weil ich mich kurz mit dieser Pauschalbesteuerungsinitiative befassen werde. Herr Buser hat die Regierung angefragt, welch verheerende Folgen die Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton Basel-Landschaft hatte. Weil die BaZ schreibt „13 von 16 Pauschalbesteuerten sind aus dem Baselbiet abgewandert – der Kanton verliert Millionen“, denkt man: Himmel auch, ich war’s ja nicht, denn ich habe damals (@Stammtisch Harmonie) FÜR die Beibehaltung der Pauschalbesteuerung gestimmt.
Wenn man dann weiter liest, so schrumpfen die MILLIONEN auf exakt 1,4 Millionen Franken. Weil uns diese Zahl bekannt vorkommt, sagt Herr Buser zum Amüsement des geneigten Lesers, dass 1.4 Millionen „gerade dem Bedürfnis des Theaters Basel entsprechen.“
(Sorry, ich muss jetzt von wegen Lachanfall schnell Luft holen.)
Okay, jetzt geht es wieder.
Ich habe auf dem iPad-Rechner mal kurz die Zahlen eingetippt. Das Resultat sieht so aus, dass im Schnitt jeder dieser 13 Superreichen gerade mal 107’000 lausige Franken Steuern bezahlt hat. Lausig deshalb, weil, bei einem Jahreseinkommen von einer halben Million Franken ist man im Kanton Basel-Landschaft aber locker auf dem Betrag.
Dass man mit einer halben Million Einkommen im Jahr sehr anständig verdient und dafür entsprechend auch Steuern bezahlen muss, streitet wohl niemand ernsthaft ab. Aber es wird auch keinen geben, der behaupten wird, mit diesem Einkommen sei man ein Superreicher.
Wenn nicht noch ein wirklich schlüssiges Argument auf den Tisch kommt, werde ich dieses Mal wohl Ja zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung sagen.
Die Schweiz ist ein Luxusland. Hier zu leben hat seinen Preis, halt wie der Aufenthalt in einem Luxushotel, das Appartement in New York oder die Yacht auf dem Mittelmeer. Die Villen in der Waadt werden wohl nicht lange leerstehen (siehe Beispiel Zürich).
Es gibt also keinen ersichtlichen Grund, das Preisetikett nicht zu ändern. Wer den Luxus, in der Schweiz zu leben, nicht bezahlen will, soll doch nach Singapur oder nach Österreich.
Doch wie gesagt: Ich lasse mich durchaus noch vom Gegenteil überzeugen.
h.s. meint
Lieber Frau Bringold. Sie sollten wirklich mal etwas begreifen: Nur gleiches soll gleich behandelt werden. Dies sind AUSLÄNDER die hier nicht kommen mussen. Wir bieten Sie ein Deal an. Wenn ihr Wohnsitz nimmt in der Schweiz geben wir euch eine Garantie wieviel ihr bezahlen musst an steuern. Unser Vorteil: Wir kriegen Geld was wir anders nicht kriegen. Der Auslander weiss was er bezahlt. Er zahlt mehr dann in verschiedene andere Länder. In verschiedenste Fälle sogar mehr als er bezahlen müsste. Aber er weiss was er bezahlt. Das ist attraktiv. z.B. für Unternehmer, Sportler und Kunstler, die häufig nicht mal wissen wieviel sie verdient haben bis der letzte Abrechnung durch ist. Ein gutes Jahr ist ein Vorteil, ein schlechtes ein Nachteil aber es ist Planbar.
Eigentlich sollte wir nicht reden über abschaffung sondern über Erweiterung. Auch schweizer können Pauschal besteueren.
Trashbarg meint
Die Alternative wäre eine Flatrate Tax für alle (s. Michael Leysinger, Solothurn: http://www.legataxadvisors.ch/index.php/publikationen/fachartikel/flat-tax.html).
h.s. meint
Lieder weiss ich ein ganz kleines bisschen von Steuersätze und Sondersteuerregelungen in In- und Ausland. Die Schweizer Steuersätze sind nicht so attraktiv (vergessen sie bei vermögende natürliche Personen nie die AHV) wie Schweizer immer erzählt wird.
Schutz für fremde Richter ist bereits abgeschaft. Ein Marc Rich Situation wird es nicht mehr geben. Rechtssicherheit existiert auch nicht mehr. Auf diesen Moment sind Sie als Superreiche in London wesentlich besser gestellt als in der Schweiz.
Pauschalbesteuerung ist für Superreiche nicht attraktiv weil sie so tief ist, sondern weil sie berechnbar ist wie die Schweiz früher mal war, bevor Populisten von Links und Rechts anfingen sie mit ihre Wunschpakketten unberechnbar zu machen. Tue dazu noch ein Hang nach mehr Verwaltung mit schweizer Finish und für Superreiche ist auf einmal London ganz attraktiv.
Die Abstimmung am 30. November ist einfach. Wollen wir die superreiche Ausländer holen oder um die „Masseneinwanderung“ teilweise zu bremsen verzichten wir auf die Ausländer die ungerechterweise nicht so viele Steuern zahlen wie ein Schweizer. Ich glaube, da wird wieder ein Eigentor geschossen. Aber die Schweiz und die Schweizer sind so reich, dass ist gar kein Problem.
Bringold Margaretah meint
Die Abstimmung am 30.11.14 ist tatsächlich einfach. Wollen wir, dass vor dem Steuergesetz alle gleich sind oder wollen wir, dass superreiche Ausländer ein bisschen gleicher sind?
gotte meint
Sie sagen es ja selbst: pauschalbesteuerung ist gar nicht so attraktiv, es gibt tatsächlich interessantere steueroasen. rechtssicherheit meinte noch nie, dass geltendes recht nicht abgeändert werden könnte. rechtsunsicherheit besteht nicht im steuersystem, wohl aber in der einwanderungsfrage, weil hier völlig unklar ist, wie die MEI umgesetzt werden soll und was das für die wirtschaft bedeutet. das hat nichts mit pauschalsteuer zu tun. auch wird niemand der abschaffung der pauschalbesteuerung zustimmen, weil er „masseneinwanderung teilweise bremsen“ will, wie Sie polemisch meinen. was die von Ihnen hoch gelobte „frühere berechenbarkeit“ der schweiz für reiche ausländer angeht: ich trauere den idi amins und den marc richs dieser welt nicht nach – was hat denn das „berechenbare“ beton-gegen-druck-von-aussen-modell der schweiz letztlich unter dem strich gebracht? was hat denn die schweiz heute noch davon, dass ihre banken jahrzehntelang und systematisch die schwarzgeld-strategie gefahren sind? was hat die ehrwürdige familie sarasin noch von ihrem namen, der in der finanzwelt jetzt als synonym für eine üble trickserei zur umgehung des deutschen fiskus darstellt? was hat die volkswirtschaft schweiz davon, wenn sie von der EU und den USA wegen steuerdumpings an den pranger gestellt wird und seit jahren heerscharen von hochbezahlten anwälten und beamten beschäftigen muss, um sich von altlasten zu befreien (völlig egal, ob die länder heucheln oder nicht, es geht nun mal um macht, und die liegt, sorry svp, in diesen fragen nicht beim kleinstaat) — nein, ich glaube nicht, dass „wir“ diese „superreichen ausländer holen“ sollten oder dass uns etwas entgeht, wenn sie die schweiz nach der abschaffung der pauschalbesteuerung verlassen. unter dem strich, meine ich.
Trashbarg meint
Danke gotte, sie sprechen mir aus der Seele.
Aber Hauptsache ist doch, dass die entstehenden Kosten letztendlich sozialisiert werden können.
h.s. meint
Liebe Frau Bringold, genau ihre Argumentation beweisst die Denkrichtung der Befürworter der Abschaffung. Ein Schweizer wäre anders benachteiligt. Ein Schweizer hat ein Nachteil. Gegenüber ein Ausländer! Nie never.
Wissen Sie was. Die etwa 200’000 Leute weltweit mit ein Vermögen von über 30 Mio. sind sehr flexibel und können sich ihren Wohnort auswählen. Die müssen nicht in die Schweiz wohnen. Die müssen nicht um 8:00 an die Arbeitsstelle sein. Sie leisten sich auch ein Steuerberater der Ihnen ein Steuerweg bastelt wo durch Sie tiefe Steuern bezahlen.
Wenn wir denen dieses Zückerchen wegnehmen, kommen sie nicht. Oder noch Schlimmer, Sie machen was Müller (von Müller Milch) in Zürich gemacht hat. Leicht mehr Geld an die Steuerberater bezahlen aber unter dem Strich weniger Kosten an Steuern. Es ist so interessant zu sehen, dass immer wieder über den Mehrertrag geredet wird, aber keine es beweisst. Wenn in die alte wohnung des Pauschalbesteuerte einer wohnt der mehr bezahlt, muss ich wissen wer in dem seine alte Wohnung wohnt uns was der bezahlt.
Es ist für Sie wahrscheinlich auch ungerecht aber die 200’000 Leute können sich eine andere Steuerort als die Schweiz auswählen. Und das werden die machen. Und wissen sie was dann ungerecht ist? Den Loch in die Staatskasse mussen andere decken. Die Schweizer die hier wohnen müssen. In St. Moritz haben sie dann wieder Platz als Schweizer. Leider sind die Bahnen stillgelegt, da die Nachfrage zu gering ist. Aber die Schweiz ist gerecht.
Ich habe gerne den Nachteil dass 6’000 Leute die hier nicht wohnen müssen, 3’000’000’000 in die verschiedenste Staatssäckel einfliessen lassen, auch wenn sie ein Vorteil haben. Die 3 Mia Jährlich die diese an Bund, Kantöne und Gemeinden sowie Mehrwertsteuer bezahlen wird Frau Bringold jedenfalls nicht übernehmen wollen. Und wenn Waadt und Genf weniger geld einnehmen wird Baselland ein höhere Finanzausgleich bezahlen dürfen. Uns trifft es also auch.
Trashbarg meint
Es gibt noch andere Gründe weshalb die Superreichen in die Schweiz kommen. Steuerersparnisse sind sicher ein Grund aber Geld alleine kann es nicht sein. Die Schweiz ist eines der teuersten Pflaster der Welt. Immobilien kosten zwar nicht so viel wie in London oder New York, dafür gibt es andere wesentliche Punkte die Reiche auch dann zu schätzen wissen wenn die Pauschalbesteuerung abgeschafft würde.
Zum einen ist das die (relative) Rechtssicherheit in unserem Land, welche aber unter dem Diktat gewisser Rechtsparteien immer mehr unterhöhlt wird und zum anderen die Versorgungssicherheit.
Zudem sind auch die Steuersätze für natürliche wie auch für juristische Personen in der Schweiz im internationalen Vergleich durchaus Konkurrenzfähig.
h.s. meint
Die Pauschalbesteurung ist einen Turöffner. Sie ermöglicht die Schweiz auf die Karte der Superreichen zu setzen. Wenn jemand mehr als 5 Mio.oder noch besser mehr als 30 Mio. Vermögen hat, sind wir nicht interessiert an sein Einkommen (oder die Einkommenssteuer). Wir wollen ihm hier haben. Die Villa mieten lassen, einkaufen lassen in die Spezialladen. Dadurch steigt unser Lebensqualität. Sein Vermögen wird er hier verwalten lassen. mehr als 70% unser BIP ist konsum. Und Finanzstarke Leute konsumieren mehr und hochwertiger. Sie subventionieren durch Besuch Theater und Modeladen. Auch Apple öffnet eher ein laden wenn genügend Nachfrage da ist. Genau diese Leute bringen uns die Lebensqualität aus ein vielfalt auszuwählen. Schauen sie mal was übrig bleibt an Laden wenn es keine Vermögenden mehr hat.
Hört endlich auf andere etwas wegnehmen zu wollen und schautmal was sie bringen.
Bringold Margareta meint
Wenn ein Schweizer 30 Mio Vermögen hat, ist der Staat aber sehr wohl an seinem Vermögen interessiert. Dieser muss hier den hinterletzten Franken versteuern, und zahlt u.a. über Fr. 200’000.00 Vermögenssteuern jährlich, wenn er das Pech hat, im Kanton BL zu wohnen. Die Pauschalsteuer ist vor allem gegenüber den vermögenden Schweizern nicht gerecht, weil Schweizer und Ausländer hier nicht gleich behandelt werden. Es geht nicht darum, jemanden etwas wegzunehmen, sondern eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Steuergeschenke werden immer von irgendjemandem bezahlt, bei der Pauschalbesteuerung zahlen also wir alle anderen mehr Steuern um ein paar reiche Ausländer herzulocken und dann steuerlich privilegiert zu behandeln.
Peter Braun meint
Ja Manfred, das muss ein Stammtisch in der selben Beiz sein, den ich nicht kenne. An dem Tisch an dem ich zu sitzen pflege werden keine Hüte gegrüsst, keine Schleimspuren gezogen. Und genau das ist es was die SVP im Fall der Pauschalbesteuerung tut. Links heisst nicht ein vaterlandsloser Geselle zu sein und schon gar nicht „pauschalbescheuert.“ Links heisst selber denken! Dann flutscht es wie geschmiert.
Henry Berger meint
@Städter: Der Trick mit dem Doppelbürger funktioniert nicht. Die Bestimmungen über die Pauschalbesteuerungen führen in Art. 14 Abs. 2 DBG aus: Sind sie (d.h. die Steuerpflichtigen) nicht Schweizer Bürger, so steht ihnen das Recht auf Entrichtung der Steuer nach dem Aufwand weiterhin zu*
D.h. das Schweizer Bürgerrecht und die Pauschalbesteuerung schliessen sich aus, ob neben dem Schweizer Bürgerrecht noch andere Bürgerrechte bestehen ist irrelevant, d.h. sie müssten nach Erhalt des Tuvalu-Bürgerrecht auf das Schweizer Bürgerrecht verzichten.
*auch Schweizer Bürger können sich nach 10 Jahre Auslandsaufenthalt im Zuzugsjahr „pauschal“ besteuern lassen, ab Aufenthaltsjahre 2 ist dann aber eben für Schweizer Bürger Ende der Fahnenstange.
Meury Christoph meint
In der Zwischenzeit wohnen in den Eigentumswohnungen und Villen der weggezogenen 13 Superreichen neue Halb-Superreiche und bezahlen Normalsteuern. Das dürfte die abgewanderten, schlappen 1.4 Millionen Franken längstens kompensieren. Herr Buser kann also mit seinem Argument «Triebfeder ist der Neid» nicht punkten, weil die Unterstellung irrelevant ist.
gotte meint
in „sf in den alpen“ gab’s gestern ein argument: die unterländer dürfen nicht schon wieder den oberländern ihr wirtschaftsmodell an die wand fahren. denn pauschalbesteuert lebt sich’s vor allem in den bergen. (erstaunlicherweise sind die pauschalbesteuerten-kärtli fast identisch mit den finanzausgleich-nehmerkanton-kärtli).
M.M. meint
Ich bin für dieses Argument der Bergler durchaus empfänglich, ja im Gegenteil, man muss das unterstützen….
…weil wir mit dem gleichen Argument aus Basel eine MEI- und ECOPOP-freie Zone machen werden. Geht doch nicht an, dass die Bergler unser Wirtschaftsmodell, das auf Ausländer angewiesen ist, an die Wand fahren. 🙂
Emmanuel Ullmann meint
Nicht sehr konstruktiv, aber sehr treffend. Muss ich mich merken
Städter meint
Sie haben sich gut selber überzeugt! Bezeichnenderweise hat mir niemand die Antwort auf die Frage geben können, die ich kürzlich aufgeführt hatte an anderer Stelle:
Gibts es hier einen Staatsrechtler oder einen Steuer Juristen, der folgende Konstellation bewerten kann betreffend Pauschalbesteuerung (= konstruierter Fall): Ein Steuerpflichtiger mit Schweizer Pass, der einige Vermögenswerte im Depot seiner Banken hat, aber nicht mehr arbeitstätig ist in der Schweiz, sondern nur noch einige Vorträge hält in Deutschland und dort auch Bücher herausgibt bei einem deutschen Verlag, entscheidet sich Bürger zu werden der Südsee Insel Tuvalu (Zweit-Bürgerrecht). Danach meldet er sich in der Schweiz, seinem eigenen Land, zur Pauschalbesteuerung an als Ausländer, und wird nur noch aufgrund seines Eigenmietwertes besteuert. Funktioniert doch so, oder?
Übrigens: Im Kanton ZH sind nach dem Wegfall der Pauschalbesteuerung mehr hängen geblieben wie vorher, diejenige die blieben, haben also insgesamt mehr bezahlt, die die vorherigen Pauschalbesteuerer.