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#Hildebrand: “Screenshot” – Wort des neuen Jahres

6. Januar 2012 By M.M.

“Screenshot” hat wohl das Potenzial, in der Schweiz Wort des Jahres zu werden. Es ist zumindest das Wort des neuen Jahres. Die ganze Hildebrand-Geschichte basiert auf ein paar Screenshots?

Wobei das die vierte Geschichte ist: das Bankkundengeheimnis, das dank den Handykameras keines mehr ist. Das war neben der Namensnennung des SVP-Anwalts die zweite News gestern.

Es ist also möglich, dass irgendwer in irgendeiner Bank mal schnell ein Bild von meinen Kontoauszügen schiesst und die dann im Bekanntenkreis oder sonst wo herumzeigt.

Gut, ich bin vielleicht zu unbedeutend – obwohl, ich kenne da einen Schurni, der schampar gern wüsste, welche Honorare ich bei … beziehe.

Wobei es mit diesem Bankkundengeheimnis schon immer so seine Sache war.

Eine meine Töchter hat mal vor Jahren als Studentin während ihrer Semesterferien im Backoffice einer Grossbank irgendwelche Daten in den Computer reingedöggelt. Und siehe da, siehe hatte Zugang zu sämtlichen Konti. Der Zufall wollte es, dass sie eines Tages auf Konti des Herrn Blocher gestossen ist. Mit allem Drum und Dran.

Ich habe ihr dann die Sache mit dem Bankkundengeheimnis erklärt, und dass ich nichts wissen will und sie jetzt einfach nichts mehr sagen soll.

Die Banken haben seit gestern ein ziemlich grosses Problem auf dem Tisch, das zwar nicht neu ist, aber um das sie sich jetzt aber ernsthaft kümmern müssen. Denn eine CD zu brennen ist die eine Sache, aber mal schnell mit dem Handy ein Bildchen schiessen, eine ganz andere, eine viel beunruhigendere Angelegenheit.

Kategorie: Wirtschaft Stichworte: Blocher, Wirtschaft

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Henri meint

    6. Januar 2012 um 22:24

    Was das Thema “Schutz der elektronisch gespeicherten Kundendaten vor Missbrauch” angeht, haben die Banken offensichtlich ihre Hausaufgaben noch immer nicht gemacht, obwohl sie viele Jahre Zeit hatten – und darum werden auch weiterhin CDs mit Bankkundendaten herumgeistern.
    Hausaufgaben machen würde heissen, ihre Kontenverwaltungssysteme mit Wächtern und stillen Alarmsystemen auszurüsten, welche das Datensammeln auch über einen grösseren Zeitraum erkennen würden und so der Bank Gelegenheit gäbe, einzuschreiten.

    Den vorliegenden Einzelfall können solche Systeme aber kaum verhindern.

    Was auffällt: gerade Linke, welche sich ja die Abschaffung des BKG (Bankkundengeheimnisses) auf die Fahnen geschrieben haben, ereifern sich momentan am meisten über den aktuellen Verstoss – vermutlich darum, weil er ihren (ein bischen linken) Rockstar betrifft.

    Was mich bei diesem Einzelfall aber schon seit Tagen irritiert: da gab es eine offensichtliche Verletzung des BKG, was ein Offizialdelikt darstellt, aber unsere Strafverfolgungsbehörden haben nichts getan mit dem Verweis, die Betroffenen seien “Rechtsgewandt” und sie würden darum erst aktiv, wenn diese “Rechtsgewandten” sich an sie wenden.

    Schon lustig, es scheint, dass (nicht nur) unsere Politiker auf einem Auge blind sind, entweder auf dem rechten oder auf dem linken, je nach (politischem) Standpunkt.

    Oder sind unsere Strafverfolgungsbehörden evtl. schon so abgestumpft, dass sie gleich auf beiden Augen blind sind?
    Vielleicht weil ja mittlerweile sogar die FINMA selbst ungestraft durch das BKG geschützte Bankkundendaten an Organisationen verrät und dabei jede Art von ordentlicher Rechtsprechung mittels rückwirkendem Recht verhöhnt?
    Oder vielleicht weil unsere famose Bündnerrätin (will sagen: Bundesrätin) als ehemalige Finanzdirektorin ganz unverhohlen und erklärtermassen damit liebäugelt, das Bankkundengeheimnisses nicht nur für Ausländer, sondern vor allem für in der Schweiz wohnhafte Leute abzuschaffen – im Interesse unserer Steuerämter?

    Das würde es erklären – wozu sich für etwas einsetzen, was vielleicht schon in wenigen Monaten von der zuständigen Bundesrätin gezielt wieder ein paar Schritte der kompletten Auflösung näher gebracht wird?

  2. bugsierer meint

    6. Januar 2012 um 18:16

    na ja, das mit dem screenshot ist einmal mehr der beweis, dass weder schurnis noch banker noch medienstellen noch mm eine ahnung haben, was ein screenshot ist. ein handyfoto von einem bildschirm ist jedenfalls keiner. sonst waere ja ein handyfoto von einer kirche ein churchshot.

    solche ungenauigkeiten sind leider haeufiger, als uns lieb sein kann und sie weisen auf eine bedenkliche uninformiertheit der player in sachen digitale gesellschaft hin.

    • M.M. meint

      6. Januar 2012 um 19:26

      Das ist auch nur eine Karikatur eines Screenshots 🙂

  3. Kaputt Mundi meint

    6. Januar 2012 um 14:02

    Aus besagten Gründen können Sie sich gegen Aufpreis ein Nummernkonto zulegen. Ich würde meinen, dass zum Beispiel Herr B. aus H. bei Z. wahrscheinlich mehrere solcher besitzt.
    A propos Banken und so: E-Mails sind bei einigen Banken ausdrücklich kein Auftragsweg, bei 500k gäbe es auch eine mehrstufige Freigabe. Ausser es bestünde eine Vertrauensbasis, welche zum Beispiel auf einem eingespielten Verhältnis basiert – so viel zur Einmaligkeit und zu Devisenkäufen per eMail über eine Vollmacht auf einem Konto, dass auf einen anderen Inhaber als den Auftraggeber lautet…
    Ausserdem gab es anscheinend gleichentags Devisenkäufe auf dem Konto der Tochter (11)- welches eigentlich Kindsvermögen darstellen sollte… Sachen gibt’s!

  4. Wahrsager meint

    6. Januar 2012 um 10:39

    Ein Putzfrau outete sich mal bei mir, sie hätte den Auftrag in meinem Abfall zu näuseln…. Ehrlich! Im Militär lernte man allerdings wie man sich schützt.

    • Gotte meint

      6. Januar 2012 um 12:04

      also bei mir gäb’s da nichts spannendes…

  5. Hernry Berger meint

    6. Januar 2012 um 09:30

    Wieso haben die Banken hier jetzt ein Problem? Jeder der auf einer Bank arbeitet, auch die Putzfrau, untersteht grundsätzlich dem Bankgeheimnis. Es ist schlichtweg unmöglich, sämtliche Daten zu anonymisieren und die Klarnamen nur einer kleinen Gruppe zur Verfügung stellen.

    Es ist für mich selbstverständlich, dass

    – die junge Jus-Studentin, welche ein Praktikum bei einer Anwaltskanzlei absolviert, Akten mit Namen der echten Klienten sieht

    – die Arztsekretärin Krankheitsunterlagen der Patienten mit Name und Diagnose sieht

    – Die Lehrtochter auf der Steuerabteilung einer Gemeinde Steuerunterlagen mit Namen der Steuerpflichtigen sieht

    – Die Putzfrau in der Top-Anwalts-Kanzlei an der Zürcher Bahnhofstrasse z.B. versehentlich liegengelassene Unterlagen auf einem Pult sieht

    – meine Putzfrau bei mir zuhause private Korrespondenz einsehen könnte

    etc. etc.

    Eine völlige Anonymsierung der Daten und nur eine Offenlegung an einen kleinen Kreis ist praktisch nicht machbar. Gerade aus diesem Grund gibt es ja das Bank-, Anwalts-, Steuergeheimnis. Alle Personen, die – wie auch immer – in Kenntnis von Daten kommen haben diese Geheim zu halten. Ihre Tochter unterstand dem Bankgeheimnis – wie Sie sie korrekt darauf aufmerksam gemacht haben. Ich denke, wir müssen aufpassen, dass wir nicht in eine Datenschutzhysterie verfallen. Ich möchte, dass mein Arzt und seine Sekretärin mich mit Namen begrüssen können….

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