
Inzwischen dürfte klar sein: Die Zuwanderung ist das Reizthema im Abstimmungskampf um die Bilateralen III.
Die NZZ analysiert und trifft den Nerv.
Der Titel ist harmlos: EU-Verträge: Die Zuwanderung in die Schweiz wird einfacher.
Doch um die geneigte Leserschaft gleich triggern, legt die NZZ nach: „Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für die Schwiegereltern, und auch der kranke Onkel kann künftig in die Schweiz mitkommen…“
Die Schwiegereltern, der kranke Onkel!
Konkret wird es wenige Absätze später – anhand des fingierten Beispiels eines Portugiesen (stellvertretend für EU-Bürger), verheiratet mit einer Tunesierin (stellvertretend für Drittstaat-Angehörige). Er darf nicht nur seine Frau und Kinder – eine Selbstverständlichkeit – nachholen, sondern auch seine Eltern.
Doch damit nicht genug: „Der Anspruch auf Familiennachzug gilt auch für die tunesischen Schwiegereltern und allfällige Stiefkinder.“
Alle diese Personen erhalten – so wie unser Portugiese – laut Vertragswerk nach fünf Jahren ein individuelles Aufenthaltsrecht – und, so muss erwartet werden, können wiederum eigene Verwandte nachziehen. Darunter auch Onkel und Cousins, „sofern sie vom Verwandten unterstützt werden oder pflegebedürftig sind.“
Damit die Erleichterung auch eine Erleichterung bleibt, „fällt zudem die Bedingung weg, dass es für den Familiennachzug eine «angemessene Wohnung» braucht – also eine, wie sie für Schweizer üblich ist.“
Man könnte die neue Regelung als familiären Multiplikator bezeichnen – oder schlicht: als Schneeballsystem.
Und der Bundesrat? Alles halb so wild. Schliesslich handle es sich „um eine vernachlässigbare Anzahl zusätzlicher Personen“, die dadurch einwandern würden.
Rund 25 Prozent der heutigen Zuwanderer kommen im Rahmen des Familiennachzugs.
Die NZZ hat damit wohl die Bilateralen III versenkt. Zumindest im Moment ist nicht ersichtlich, mit welchen Argumenten die Befürworter dieser Faktenlage wirkungsvoll begegnen werden.