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Herr Zwick: schnell mal eine neue Departementsstruktur hingekritzelt

4. Mai 2012 By M.M.

Übrigens – es geht das Wort von „Zwick-Bashing“ um. Das ist die moderne Variante von „persönlich werden“.

Das darf man nicht. Deshalb tun wir das auch nicht.

Denn Herr Zwick spielt seine Groteske basellandschaftlicher Regierungspolitik ganz allein.

Heute lesen wir in der  bz, dass er in einem wohl als Befreiungsschlag gemeinten Gespräch im Vorzimmer des Landrates sich Block und Stift des Journalisten gegriffen und zu dessen Überraschung flux die neue Struktur seines Departements hingekritzelt hat.

Drei Hauptabteilungen mit drei Leitern, die mit mir die Geschäftsleitung bilden. So wird die VGD umstrukturiert.

Zitiert ihn die bz.

Und alle rundum sind baff erstaunt. Auch der Präsident der einschlägigen landrätlichen Kommission. „Von dieser Umstrukturierung höre ich zum ersten Mal.“

PS: Gestern beim Durchzäppen punktgenau auf Telebasel gelandet: Herr Zwick tut gerade kund, dass er zusammen mit der Basler Regierung das Bruderholzspital schon letzten Juni versenkt hat. Wie bitte?

Kategorie: Politik Stichworte: Basel-Landschaft

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Kommentare

  1. Siro meint

    4. Mai 2012 um 11:56

    Verwaltungsorganisationsgesetz:
    § 8 Übertragung von Befugnissen an Dienststellen
    Der Regierungsrat kann Befugnisse der Direktionen an ihre Dienststellen abtreten.

    § 31 Gliederung der Direktionen
    (1) Die Direktionen werden in Dienststellen gegliedert.
    (2) Jede Direktion umfasst ein Generalsekretariat und in der Regel nicht mehr als zehn weitere Dienststellen.
    (3) Dienststellen innerhalb einer Direktion können bestimmten Bereichen zugeordnet werden.

    § 32 Zuständigkeiten
    (1) Der Landrat
    a. bezeichnet die Direktionen,
    b. bestimmt die Dienststellen,
    c. kann innerhalb einer Direktion auf Antrag des Regierungsrats in Kenntnis der zugeordneten Dienststellen Bereiche bestimmen.
    (2) Der Regierungsrat
    a. ordnet die Dienststellen zu,
    b. ordnet bei Direktionen mit Bereichsstruktur die Dienststellen den Bereichen zu.
    (3) Die Direktionsvorsteherin oder der Direktionsvorsteher bezeichnet die Bereichsleiterinnen und die Bereichsleiter aus dem Kreis der Dienststellenleiterinnen und der Dienststellenleiter.

    -> Ohne Zustimmung des Landrates lässt sich die Direktion nicht – wie skizziert – umbauen.

    • Liberopoulos meint

      4. Mai 2012 um 13:07

      Hoffentlich reicht dann dem Landrat für die Zustimmung die Skizze von Zwick. Falls nicht, könnte er sie ja live an der Sitzung noch einmal extra für die Landräte neu zeichnen. Alles andere wäre eine Überforderung und kaum in diesem Jahr machbar.

  2. Liberopoulos meint

    4. Mai 2012 um 10:07

    Wenn Ballmer das strukturelle Defizit auch so schnell wegbekommen würde…

    • albi meint

      4. Mai 2012 um 13:52

      Er hat eine Zeit gebraucht, das hinzukriegen. Jetzt dürfen wir keine Wunder erwarten. Dazu brauchts dann auch noch andere. In erster Linie die Steuerzahler, die dazu bereit sind. Falls sie es sind!

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