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Herr Hoskyn von der BaZ war schneller oder: nochmals 1 Mio. illegale Franken für Baselbieter Beamte

22. März 2014 By M.M.

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Dieses Mal war Herr Hoskyn von der Basler Zeitung etwas schneller als Herr Mensch von der Schweiz am Sonntag.

Baselbieter Regierung will Lohn-Skandal vertuschen
Kadermitarbeiter kassierten über 400’000 Franken für Überstunden, die nicht hätten ausbezahlt werden dürften. Die Regierung wollte dies nachträglich legitimieren.

Seit einer Woche hocken wir auf der Information, weil da lag, wird erzählt, für eine Regierungsratssitzung ein Antrag vor, wonach die Sache im Nachhinein hätte legitimiert werden sollen:

Wie jedoch Recherchen der BaZ zeigen, sind in allen Direktionen in den Jahren 2011 bis 2013 total mindestens 400’000 Franken ausbezahlt worden. Weitere 600’000 Franken für geleistete Überstunden liegen schon bereit. Insgesamt sind rund 60 Personen betroffen.

Der Unterschied zwischen Blogger und Journalist ist der, dass Letzterer noch arbeiten muss, sprich die lose rumliegenden Infos mit zahlreichen Telefonanrufen abzuchecken hat. In diesem Fall ist das Ergebnis dasselbe.

PS: Noch ein Hinweis (für Herrn Mensch): Nächste Woche soll ein Bericht der GPK veröffentlicht werden. Mit Sprengstoff, wird gesagt.

Kategorie: Politik Stichworte: Basel-Landschaft

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Schewardnadse meint

    22. März 2014 um 10:48

    Sie glauben offenbar auch alles, was in der Zeitung steht. Dabei ist es seit geraumer Zeit offensichtlich, dass das Baselbiet schlecht geschrieben werden soll. Viele der Themen sind bei genauer Betrachtung heisse Luft und völlig irrelevant.

    • M.M. meint

      22. März 2014 um 12:58

      Ich bin nicht religiös, weshalb ich an gar nichts glaube.

      Im Übrigen: Den Kanton Basel-Land kann man nicht schlechtschreiben.

      Der ist so wie er nun mal ist.

      • Schewardnadse meint

        22. März 2014 um 18:32

        Natürlich kann man etwas schlechtschreiben, wie zum Beispiel in Basel einen Regierungsrat Wessels, über den nachweislich unwahre Dinge (Schwedenreisli) publiziert wurden. Eine Entschuldigung für gemachte Falschaussagen ist bisher nicht erfolgt. Der finanzielle Druck auf die Redaktionen hat die journalistische Qualität nicht erhöht – im Gegenteil.

        • M.M. meint

          22. März 2014 um 19:13

          Na dann sind wir ja mal gespannt, wer bei dieser Geschichte was dementiert. Meine Infos laufen in die selbe Richtung.

          Es gibt noch andere Spesenbezüger im Baselbiet, die am Vertuschen sind, weil ihnen eine Offenlegung unangenehm erscheint.

          Davon mehr am Montag.

          • Schewardnadse meint

            22. März 2014 um 20:13

            Die Regierung zum Beispiel 😉

            Keine rechtswidrigen Praktiken, keine Vertuschung
            Bezug nehmend auf die heutige Berichterstattung der „Basler Zeitung“ zu angeblich unkorrekten Auszahlungen von Überstunden an Kadermitarbeitende in der Baselbieter Verwaltung legt die Baselbieter Regierung Wert darauf, dass die Darstellung reisserisch und mehrheitlich falsch ist. So trifft es insbesondere nicht zu, dass die Überstunden an die Mitarbeitenden nicht hätten ausbezahlt werden dürfen. In der noch gültigen Arbeitszeitverordnung heisst es unter Paragraf 29 Absatz 3: „In den Lohnklassen 10-1 eingereihte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Barvergütung.“ Eine Auszahlung ist somit möglich, es besteht jedoch kein seitens der Mitarbeitenden gerichtlich durchsetzbarer Anspruch darauf. Weil dieser Passus in der Anwendung wiederholt zu Diskussionen Anlass gegeben hatte, soll die Verordnung entsprechend angepasst werden.
            Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Handhabung im Kaderbereich – wie in der Vergangenheit und in Analogie zur Privatwirtschaft – auch zukünftig sehr restriktiv sein muss. In der Regel werden an Kadermitarbeitende keine Überstunden ausbezahlt, in begründeten Ausnahmefällen kann jedoch eine Auszahlung vorgenommen werden. Die erfolgten Auszahlungen in der Höhe von rund 400’000 Franken beziehen sich auf die Jahre 2011, 2012 und 2013 und betreffen 60 Personen von insgesamt rund 1’000 Kadermitarbeitern. Im Schnitt waren das für die betroffenen 60 Personen also 2’200 Franken pro Mitarbeiter und Jahr.
            Wie die „Basler Zeitung“ schreibt, hätte ein angeblicher Lohnskandal durch die Änderung der entsprechenden Verordnung vertuscht werden sollen. Richtig ist, dass die geänderte Verordnung, welche in die Zukunft wirken soll, am 1. April 2014 in Kraft treten soll. Die Anpassung der Verordnung wurde, wie die „BaZ“ ebenfalls schreibt, am 18. Februar 2014 im Internet und anschliessend im Amtsblatt publiziert. Es stellt sich somit die Frage, wie etwas vertuscht werden soll, das öffentlich bekannt gemacht wurde. Die Verordnungsänderung wurde von der Regierung beschlossen, um gegenüber sämtlichen Mitarbeitenden Rechtsgleichheit zu schaffen.
            Weiter nimmt die Regierung mit Befremden zur Kenntnis, dass zum wiederholten Mal Informationen, gepaart mit Unterstellungen sowie nicht belegten und nicht überprüften Sachverhalten, aus einem Oberaufsichtsgremium des Landrates (GPK) ohne Möglichkeit zur Einsicht- und Stellungnahme an die Öffentlichkeit gelangt sind. Die Regierung wird diesen Sachverhalt bei der Ratskonferenz des Landrates einbringen und auf einer Klärung bestehen. Solches Verhalten mutmasslich einzelner Kommissionsmitglieder verunmöglicht nicht nur die konstruktive Zusammenarbeit von Regierung und Parlament, es schädigt auch die Interessen des Kantons Baselland nachhaltig.

            • M.M. meint

              23. März 2014 um 08:35

              Also wenn Sie hier schon Regierungspropaganda betreiben, dann sollten Sie das nicht als eigene Meinungsäusserung ausgeben, sondern sie mit Quellenangabe versehen. So lauten die Regeln im Netz.

              Der Punkt ist der, dass der Vorgang und die Summen nicht transparent gemacht sind. Ich meine 600’000 Franken im Jahr an 60 Beamte ist ja nicht einfach nichts.

              Es handelt sich um einen politischen Vorgang, den man hätte aufzeigen können. Zumal in dieser heiklen Diskussonssituatiion.

              In der abgeänderten Verordnung liegen offene Fragen. Beispielsweise ist es so, dass die Restvergütungen nicht nur beim Austritt des Mitarbeiters ausbezahlt werden, sondern beispielsweise auch dann, wenn jemand innerhalb der Verwaltung rotiert oder jemand befördert wird.

              Da könnte mal ein Landrat nachfragen.

              Bringen wir die Sache doch auf den Punkt: Die Saat des Misstrauens gegen die Classe politique und die Verwaltung ist aufgegangen.

              Morgen bringe ich ein weiteres Beispiel, das zu reden geben wird.

              • Schewardnadse meint

                23. März 2014 um 08:46

                Die Quelle ist eine Medienmitteilung der Regierung und es sind 600’000 Franken in drei Jahren.

              • Schewardnadse meint

                23. März 2014 um 15:11

                Jetzt haben Sie sogar mich durcheinandergebracht: es waren 400’000 Franken in 3 Jahren

  2. Chiienbäsebarti meint

    22. März 2014 um 10:33

    Hat nach den Honor- und Sitzungsgeldbezügen der Regierung jemand gesagt: „wie der Herr, so s’Gscherr „?

    • Schewardnadse meint

      22. März 2014 um 21:11

      Haben Sie – abgesehen von Häme – inhaltlich eigentlich auch mal was zu bieten?

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