Wir wollen ja hier nicht den Erbsenzähler spielen. Wenn jedoch der Staatschreiber des Kantons Basel-Stadt anruft und sagt, Herr Eymann sei anwesend gewesen, als die Regierung die Einsetzung des ausserordentlichen Staatsanwalts beredet und darüber entschieden hat, dann stellt sich doch die Frage, wie ernst die Sache von der Regierung genommen wurde.
Das Gesetz sagt Folgendes:
§ 24. Gesetz betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Organisationsgesetz, OG)
Ausstand
1
Die allgemeinen Vorschriften, die den Ausstand und die Beschränkung der Stimmgabe für Behördemitglieder und Beamte regeln, gelten auch für die Mitglieder des Regierungsrates.
Gesetz betreffend den Austritt in Behörden, die Beschränkung
der Stimmgebung bei Wahlen und die Ausschliessung der
Wählbarkeit von Verwandten zu Mitgliedern von BehördenI. Austritt in Behörden
a. regelmässiger Austritt
§ 1.1) Ein Mitglied einer Behörde oder ein Beamter des Staats oder
einer Gemeinde ist bei Behandlung und Entscheidung einer Sache im
Austritt:
1. Bei eigener Beteiligung, d. h. in eigener Sache, oder in einer Sache,
von deren Entscheid er einen Vorteil oder Nachteil zu erwarten
hat.
Und die Verfassung das da:
Verfassung BS
§ 74. Ausstand
1 Behördenmitglieder begeben sich bei Geschäften, die sie unmittelbar persönlich betreffen, in den Ausstand.
2 Die Ausstandspflicht gilt für die Vorbereitung, die Beratung und die Beschlussfassung.
Herr Eymann ist also in dieser Sitzung gesessen und hat gar nichts gesagt?
Es wäre doch die normalste, zumindest die sauberste Sache der Welt gewesen, wenn Herr Eymann bei diesem Geschäft den Raum verlassen und die Regierungsmitglieder ohne ihn den Fall besprochen hätten. Zumal er nicht mal das Recht hätte, den betreffenden Protokollauszug zu lesen.
Man könnte demnach folgern, die Basler Regierung hat bei diesem Geschäft gemäss Staatsschreiber die Verfassung missachtet. Zumindest war die Anwesenheit von Herrn Eymann bei der Beratung des Geschäfts – egal wie lange das auch immer gedauert hat – nicht unproblematisch.
Aber wie gesagt, in Basel ist Erbsenzählerei nicht angesagt.
l.h meint
lehrer h. und der oben auftretende staatsmobbing-blog autor sind ja wohl die gleiche person oder nicht?
l.h meint
erbsenzähler. der beschluss war einstimmig. die regierung wusste offenbar auch nicht, um welche vorwürfe dass es ging. die einsetzung eines ao. staatsanwalts ist ja auch nix besonderes und wird formsache, sobald ein mitglied der exekutive inkriminiert wird. es geht hier noch nicht um ein strafverfahren, also ist noch nicht klar, ob die persönliche betroffenheit so wie in der kantonsverfassung definiert, überhaupt zu bejahen ist. jetzt geht es im grunde genommen nur um eine untersuchung, in der geklärt werden soll, ob die erhobenen vorwürfe gegen eymann stimmen könnten und wenn ja überhaupt beweise dafür vorgebracht werden können. höchstwahrscheinlich passiert das gleiche wie in der sache mit dem entlassenen lehrer, der eymann des amtsmissbrauchs und falscher anschuldigung bezichtigte. der ao. staatsanwalt hat im frühling das verfahren eingestellt. die einsetzung von selbigem erfolgte bestimmt auch bei eymanns anwesenheit und zustimmung.
Peter Gysin meint
Der Fall Eymann zeigt exemplarisch den Filz zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht, Medien und Regierung auf. Täter werden zu Opfer und Opfer zu Tätern. Der ausserordentliche Staatsanwalt, der bei Eymann bereits zum zweiten Mal zum Zug kommt, wird sämtliche Beweise gegen Eymann ignorieren und gar kein Strafverfahren eröffnen. Der Häftling und der Lehrer, werden von den Medien als schräge Vögel präsentiert. Das ganze nennt sich dann auch noch Rechtsstaat!
Dobrint Kuster meint
Lieber Herr Gysin
Lesen Sie einmal die diversen Blogs von Lehrer H. ganz genau durch. Dieser offenbar verwirrte und verbitterte Mann fühlt sich von Staatsangestellten und sonstigen Mächten verfolgt. Wie einst Don Quichote führt er einen Rachefeldzug gegen imaginäre Feinde, die ihm sein Leben vermasselt hätten. In übelster Weise zieht er seit Jahren über eine Lehrerin, einen Regierungsrat und viele andere Menschen her. Wie sich wohl diese Menschen und ihre Angehörigen in ihrem Inneren fühlen? Er wirft ihnen scheinbares Mobbing vor und rächt sich selber mit unflätigstem Cyber-Mobbing und ständigen Nadelstichen gegen die betreffenden Personen und Institutionen. Aus den Texten von Lehrer H. ist klar ersichtlich, dass er sich im Dunstkreis von extremen politischen Positionen und Verschwörungstheorien bewegt. Ausser seiner eigenen Weltanschauung scheint er keine anderen zu dulden und zu respektieren. In keinem seiner ellenlangen Abfassungen lässt sich seine Unschuld ableiten. Im Gegenteil – seine Hassergüsse lassen den Leser und die Leserin oft schmunzeln und sich verwundert fragen, ob er seinen blinden Fleck nicht endlich bemerkt.
Mit freundlichen Grüssen
Dobrint K.