Der Mann, der in Basel während 90 Stunden Ziegel von einem Dach geschmissen hat, wirft im Lokalblatt einer interessante Frage auf: Soll die Psychiatrie Menschen mit psychischen Problemen auch gegen deren Willen – um es salopp zu sagen – mit Pillen zum Glück zu verhelfen?
Heute ist dies nicht möglich.
Wir wollen und müssen die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte akzeptieren.
Zitiert die BaZ einen Psychiater.
„Müssen“ und „akzeptieren“ – in extremen Fällen, so fordert der Fachmann, sollte es jedoch möglich sein, auch gegen den Willen des Patienten eine medikamentöse Behandlung durchzuführen.
Das tönt durchaus plausibel und man glaubt diesem Arzt ja seine heeren Absichten. Allein – das ist eine heikle Sache. Denn so tönt die eine zentrale Aussage in dem ansonsten wattierten Gespräch.
Es braucht im Gesetz eine Ergänzung, in solch verzweifelten Situationen das Recht zur Behandlung zu haben, auch wenn nicht das schärfste Kriterium der Lebensgefahr besteht.
Wie wäre das denn gewesen mit diesem Mann auf dem Dach – ist das ein für eine Zwangsmedikamentation?
Frage an unsere Leser:
Michael Przewrocki meint
Der vom Dach wurde doch gegängelt, sei es durch Religion, Familie, Arbeitgeber oder Geldmangel, oder eine Kombination von Allem. Was denn sonst? Dort muss angesetzt werden und nicht über Zwangsmassnahmen.
Patrix meint
Habe ehrlicherweise die ganze Aufregung eh nicht verstanden. Hätte es nicht gereicht, das Umfeld grosszügig abzusperren (damit keine Unbeteiligten zu Schaden kommen) und dann einfach zu warten bis er runterkommt oder -fällt? Der Mann ist ja freiwillig raufgestiegen, warum soll sich da haufenweise Polizei, Feuerwehr und Sanität um ihn kümmern?
Urs Saxer meint
Entscheidend ist die Urteilsunfähigkeit. Liegt diese vor, ist der Grundrechtseingriff nach den üblichen Kritieren der hinreichend bestimmten im demokratischen Verfahren erlassenen gesetzlichen Grundlage, dem öffentlichen Interesse und der Verhältnismässigkeit im Einzelfall (erforderlich, tauglich und nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen)zu werten. In Basel-Stadt liegt die gesetzliche Grundlage für die Zwangsmedikation in § 13 des Psychiatriegesetzes.
Peter Gysin meint
Es ist klar, dass die staatlichen Aufpasser uns am liebsten jederzeit in die Klinik einweisen lassen würden, wenn sie könnten. Querdenker und Störefriede könnten sonst das widerliche System entlarven, dass unsere Politiker aufgebaut haben. Deshalb bin ich gegen eine Gesetzesänderung!
Peter Gysin meint
Ok! Mein 2. „dass“ war falsch, es sollte natürlich „das“ heissen, ist schliesslich ein Relativpronomen! Sorry!
Rainmaker meint
Könnte die Dachbesteigung nicht auch mit dem Wunsch nach mehr Freiheit und weniger Staatsführsorge zusammen hängen… Darüber könnten die Experten ja auch einmal diskutieren….
Urs Gygli meint
Diese „zentrale Aussage“ deutet aber auf eine ziemliche Begriffsverwirrung hin. Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, so spricht der Mann quasi vom „Recht“ der Psychiatrie, jemanden wie den Ziegelwerfer gegen seinen Willen zu behandeln. Und das mit Hilfe der Staatsgewalt, sonst funktionierts ja nicht. Falls das ein Freud’scher Versprecher sein sollte, so deutet das auf ein sehr komisches Selbstverständnis der Psychiatrie hin; ich stelle mir da einen Arzt vor, der ganz giggrig auf seinem Rectsanspruch beharrt, einem armen Schwein zum Beispiel eine Valiumspritze zu verpassen. Oder meint er das Recht des Patienten, gegen seinen Willen behandelt zu werden? Das Recht des Stäflings, ins Gefängnis zu gehen? Die Insassen der Todeszelle demonstrieren dafür, endlich umgebracht zu werden?
Wahrsager meint
Wenn schon braucht es Zwangssedierung des Trinkwassers-ala Jodierung-mit Anti-Uneinsichtigsmedi!