Ich will mich ja nicht in dieser Rauchersache festbeissen. Doch heute berichtet das Lokalblatt von der GV von Fümoar.
Nachdem ich das gelesen habe, bin ich noch mehr davon überzeugt, dass die Regierung des Kantons Basel-Stadt juristisch gegen den Pseudoverein vorgehen muss.
Wenn der Staat Gesetze nicht mehr durchsetzen kann, dann muss man wegen den Rauchern nicht gerade die Anarchie fürchten, aber dessen Zuverlässigkeit nimmt doch stark ab.
Ist das gut? Nein.
Der Fümoar-Verein legt es auf den Rechtsstreit mit dem Staat an. Deshalb stellt er – nach eigenen Aussagen – bedeutende Beträge für anstehende Prozesse zurück.
Kann ein funktionierender Rechtsstaat eine derartige Erpressung einfach hinnehmen? Scheut man die Auseinandersetzung oder gar die Kosten?
Oder hat man davor Angst, man könnte nicht mehr gewählt werden?
Die BaZ hat vor gut einem Jahr geschrieben:
«Spontanmitgliedschaften» sollen hingegen nicht toleriert werden; Umgehungsversuche mit nur scheinbar nicht öffentlichen Lokalen würden geahndet, hiess es weiter. Nun wollen aber nicht nur einige Beizen sich selber zum Club machen, sondern einen ganze Reihe Beizen aller Art will sich einem Raucherbeizen-Club, dem Verein «Fümoar», zusammentun.
Wessels lässt das kalt; er verweist auf neues Bundesrecht, das den Arbeitnehmerschutz verschärft: Schon in einem Monat tritt das neue Bundesgesetz über den Schutz vor Passivrauchen in Kraft, das in Lokalen mit Rauch neben der Inhaberfamilie maximal eine angestellte Person zur Arbeit zulässt – da zählen Köpfe, nicht Stellenprozente.
Und – was ist daraus geworden? Nichts.
Als erster Schritt könnte man doch hingehen und sagen, selbstverständlich, wir akzeptieren private Raucherclubs, so wie es gesetzlich möglich ist. Mit allen Auflagen für das Personal.
Doch das bedeutet, dass jeder private Raucherclub nur Zugangskarten für das eigene Etablissement ausstellen kann.
Es kann doch nicht sein, dass man mit einem Fetzen Papier, das vorgibt, ein Ausweis zu sein, in über 170 Beizen privates Rauchermitglied ist. Die Generalversammlung von Fümoar belegt, die Fehlüberlegung des Vereins: Man ist Mitglied nicht eines Privatclubs sondern einer Vereinshülse.
Ich wundere mich, weshalb es nicht bereits eine Konkurrenzorganisation gibt, die auch solche Mitgliederausweise ausstellt. Ist doch ein Riesengeschäft.
PS: Mir ist es egal, ob jemand raucht oder nicht. Ich weiss, Raucher zu sein, ist ja alles andere als lustig.
Mein Alltag besteht aus lauter Raucher freien Zonen, seien es Sitzungszimmer, Büros, Zugabteile, das Auto und die Wohnung, ja, auch Restaurants.
Ich finde es auch müssig, über die individuelle Freiheit und dergleichen zu quasseln. Diese Diskussion hat sich mit der Abstimmung und der Einführung der einschlägigen Gesetze ein für alle Mal erledigt.
PS2: Apropos nicht tolerierte Spontanmitgliedschaften – ich kenne einen Club, da löst man eine Mitgliedskarte – spontan – und bekommt dann den ersten Drink gratis. Wird vor allem von den ab 18-Jährigen besucht.
PS3: Ein Leser macht uns auf das bemerkenswerte Statement des Präsidenten der Medizinischen Gesellschaft Basel im Lokalfernsehen – Telebasel: „Basels oberster Arzt“ – an der Fümoar-Generalversammlung aufmerksam. Felix Eymann sagt allen Ernstes:
„Rauchen gehört zur Lebensqualität. Ich bin einfach gegen Staatsdiktaturen und das haben wir hier erlebt und deshalb möchte ich hier meine Solidarität mit den Kameraden, die einen Weg „näbeduure“ gefunden haben, ganz klar zum Ausdruck bringen.“
Mittelmass meint
Die Gaststätten sind kommerzielle Betriebe die einen Gewinn erwirtschaften wollen, dies mit Lauf- und Stammkundschaft. Ergo können diese Betriebe keine Vereine sein, weil ein Verein einen nicht-kommerziellen Zweck hat. Auch haben sie öffentlichen Charakter. Daran ändert auch ein „F“ am Fenster nichts.
Nun hat sich die Bevölkerung – unter Einhaltung des zwingenden Völkerrechts – dazu entschieden, dass die 71% Nichtraucher sich freier bewegen können sollen und in ihrer Auswahl nicht mehr Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Dass dies den Rauchern nicht passt leuchtet mir ein. Aber die Argumente scheinen mir nicht ehrlich.
Man muss ja nicht in ein Fümoar gehen. Das war aber vor der Abstimmung ja auch so. Die Mehrheit hat eben sich dazu entschlossen das da etwas geändert werden muss. Dass die Raucher alle Tricks versuchen kann ich nachvollziehen, dass der Staat aber ein Gesetz zum toten Buchstaben erklärt ist mir rätselhaft.
Ben Palmer meint
Mittelmass, Gaststätten sind Einrichtungen des privaten Rechts. Ob ihr Geschäftsmodell kommerziell lebensfähig ist, ist allein den Besitzern überlassen.
Von welchem zwingenden Völkerrecht sprechen Sie? Zum zwingenden Völkerrecht gehört das Recht auf persönliche Entfaltung und der Schutz von Minderheiten gegenüber unverhältnismässigen Eingriffen in ihre persönliche Entscheidungsfreiheit.
Konnten sich die (angeblich) 71% Nichtraucher vorher nicht frei bewegen? Gibt es einen Anspruch darauf, in eine Gaststätte, jede Gaststätte, zu gehen? Betrachten Sie doch einfach Fümoar-Gaststätten als nicht existent und Sie können sich frei bewegen. Was tun Sie, wenn Sie vor einer Strip-Bar, einem Homo-Lokal, oder als Nicht-Vegetarier vor einem Veggi-Lokal stehen? Meiden Sie diese Lokale oder verlangen Sie vom Gesetzgeber, dass Sie verboten werden, damit Sie sich freier bewegen können?
Was war doch noch einmal der Zweck dieses Gesetzes? Die Nichtraucher vor dem Passivrauch zu schützen (wenn sie das wollen) oder den Rauchern die Gaststätten zu verbieten?
Mittelmass meint
Der Zweck dieses Gesetzes ist es, den Nichtrauchern den Besuch aller Gaststätten zu ermöglichen. Wenn alle ein „F“ haben sind wir so weit wie vor der Abstimmung.
Das mit dem Völkerrecht habe ich nur reingenommen weil jemand weiter oben gemeint hat, mit der Demokratie könne man ja auch die Sklaverei einführen.
Die Frage bleibt, wieso ein Gesetz nicht durchgesetzt wird. Müsste eigentlich alle interessieren, unabhängig von der Meinung zum Thema.
Maurus Ebneter meint
Es gab schon immer Klubwirtschaften, die nicht vom Verein selber betrieben wurden. Es kommt sogar sehr oft vor, dass althergebrachte Vereinslokale an jemanden vermietet werden, der sie auf eigene Rechnung kommerziell betreibt.
Der Zweck des Vereins Fümoar ist denn auch nicht der Betrieb von Gaststätten, sondern u.a. die „Aufrechterhaltung der verfassungsmässig gewährleisteten Wirtschaftsfreiheit“, die „Milderung der wirtschaftlichen Folgen des Rauchverbots“ und die „Ermöglichung des Betriebes von Gastwirtschaften… ohne Verpflichtung zur kostspieligen, nicht zumutbaren Einrichtung eines Fumoirs“.
Andere Raucherclubs – man vergisst ja gerne, dass es in Basel noch rund zehn weitere gibt – haben in ihren Statuten beispielsweise den Zweck, das „gesellige Zusammensein unter Menschen“ oder den „Fortbestand kleiner, origineller Restaurationsbetriebe“ zu fördern.
Ben Palmer meint
@MM: „Mein Alltag besteht aus lauter Raucher freien Zonen, seien es Sitzungszimmer, Büros, Zugabteile, das Auto und die Wohnung, ja, auch Restaurants.“
Also wo ist dann Ihr Problem?
„Ich finde es auch müssig, über die individuelle Freiheit und dergleichen zu quasseln. Diese Diskussion hat sich mit der Abstimmung und der Einführung der einschlägigen Gesetze ein für alle Mal erledigt.“
Es beunruhigt Sie also mitnichten, dass man individuelle Freiheiten und Rechte per Volksabstimmung einschränken oder abschaffen kann?
Ben Palmer meint
@Baresi: Selbst wenn es solche „Lücken“ in der Überwachung gibt, es dem Sinne des Gesetzes Rechnung getragen:
Da Personal hat akzeptiert, in einem Fümoar zu arbeiten. Sie selbst betreten das Fümoar, wohl wissend, dass darin geraucht werden darf.
Ergo wir niemand gegen seinen Willen dem Rauch ausgesetzt. Es müsste doch Erwachsenen Menschen zugestanden werden, dass sie alleine die Entscheidung darüber treffen, wo sie sich aufhalten wollen.
Baresi meint
@ Ben Palmer: Damit widersprechen Sie der Aussage von Herr Ebneter. Ansonsten könnte ich Ihnen mit Ihrem Votum dann recht geben, wenn es nicht den demokratischen Prozess mit entsprechendem Abstimmungsergebnis gegeben hätte. So bleibt es dabei, dass der Verein Fümoar trickst und sich nicht an einen Volksentscheid hält.
Maurus Ebneter meint
Einen Widerspruch kann ich nicht erkennen, lieber Herr Baresi. Ich wiederhole es gerne nochmals: Das Volk hat entschieden, dass „öffentlich zugängliche“ Räume, die unter das Gastgewerbegesetz fallen, rauchfrei sein müssen. Nun gibt es zwei verschiedenen Ansichten darüber, was „öffentlich“ bedeutet. Wer die Freiheit, das Vereinsrecht und das private Eigentum hochhält, sieht das halt anders als Leute, die glauben, der Staat habe sich bis ins Detail darum zu kümmern, wie der Einzelne lebt. Irgendwann wird ein Richter die Frage beantworten. Leider ist es dann manchmal so, dass neben der rechtlichen Situation auch die Gesinnung des Richters eine Rolle spielt.
Ben Palmer meint
Der Begriff „öffentlich zugänglich“ wurde im Zusammenhang mit den Rauchverboten neu definiert und wird je nach Interessenlage anders interpretiert.
Wenn wir davon ausgehen, dass eine Gaststätte ein „öffentlich zugänglicher“ Raum ist, dann könnte jeder Passant die Toiletten des Restaurants benutzen, ohne zu konsumieren. Das ist aber ganz klar nicht der Fall:
„Eine Gaststätte ist grundsätzlich ein privater Gewerbebetrieb. Der Inhaber des Betriebes ist Inhaber des Hausrechtes. Er kann entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht bzw. wer ihn eventuell verlassen muß.
Ob es sich hierbei um eine Gaststätte oder Cafeterie oder Ähnliches handelt, ist juristisch gesehen irrelevant.
Für alle Gastronomiebetriebe gelten diesbezüglich die gleichen Grundsätze.
Hieraus folgt, daß es die Entscheidung des Inhabers des Betriebes ist, ob er Passanten die Benutzung seiner Toiletten gewährt oder nicht. Einen Rechtsanspruch hierauf gibt es nicht.
Wenn ein Inhaber einer Gaststätte einer Person, die nicht Gast bei ihm ist, die Benutzung verweigert, so hat diese hier keinerlei rechtliche Handhabe.“
http://www.anwaltshotline.org/Recht-Beratung/Gewerbebetrieb-Hausrecht.htm
Ben Palmer meint
@Baresi: Das mit dem demokratischen Prozess ist so eine Sache. Dieser demokratische Prozess würde es z.B. erlauben, in der Schweiz die Sklaverei wieder einzuführen, wenn sich dafür eine Mehrheit fände. Derselbe demokratische Prozess ermöglicht auch das Verbot von Minaretten sowie das Verbot des Tragens von Burkas, saggy Jeans oder Bikinis. Die Demokratie kann also sehr leicht in eine Diktatur der Mehrheit abgleiten.
Ob man eine Mehrheit erreicht, ist eine Frage der Überzeugungskraft für die breiten Massen. Nicht umsonst will man die finanziellen Aufwendungen der Parteien im Vorfeld von Abstimmungen und Wahlen beschränken, weil man Angst hat vor zu grosser „Überzeugungskraft“ durch Werbung.
Im Zusammenhang mit den Rauchverboten hat man Nichtrauchern (natürlicherweise bereits eine klare Mehrheit) mit falschen Behauptungen und getürkten Studien Angst gemacht, um sie zu „überzeugen“. Dafür standen fast unbeschränkte öffentliche und Mittel und Sponsorgelder von Pharmaunternehmen zur Verfügung, während die Raucher nicht einmal auf die Unterstützung der Tabakindustrie zählen konnten.
Christoph M. Suter meint
Im Zivilgesetzbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist der zweite Abschnitt: «Die Vereine», Art. 60ff, einfach, klar und allgemein verständlich verfasst. Es erschliesst sich mir deshalb nicht, was an dem Verein Fümoar rechtswidrig sein soll.
Baresi meint
… Raucherclubs sind nicht öffentlich, weil Sie dort nur als Mitglied bedient werden. …
Ich bin nicht Fümoar-Mitglied, wurde aber bis jetzt noch in jedem besuchten Fümoar-Lokal anstandslos bedient. Wahrscheinlich mache ich mich gemäss dem Fümoar-Recht damit sogar strafbar, was aber keine Rolle spielt, da es vom Verein nicht kontrolliert und durchgesetzt wird.
Maurus Ebneter meint
Ja, ganz im Sinne des Gesetzgebers: Das Rauchverbot gilt in öffentlich zugänglichen Räumen. Raucherclubs sind nicht öffentlich, weil Sie dort nur als Mitglied bedient werden. Und niemand zwingt Sie, dem Verein beizutreten. Alle Kritiker sollten zunächst einmal das Vereinsrecht lesen, bevor sie loslegen.
M.M. meint
Lieber Herr Ebneter, sie haben natürlich recht, vordergründig. Sagen wir es mal so: Aus der Sicht des Vereins wäre es doch möglich, dass alle Restaurants in Basel Privatclubs à la Fümoar werden könnten.
Ich weiss, dass das keineswegs im Interesse der Erfinder wäre, denn dann wäre die Absicht hinter der Vereinsidee offenkundig – die Umgehung eines Gesetzes.
Nun kann man sich doch fragen, ob es nicht auch bei 50% oder 40% oder 30% nicht genau so offenkundig ist, dass ein Ausweis, der nicht für eine einzelne Beiz gilt, sondern für 30% aller Restaurants gilt, nicht deutlich darlegt, dass es nur um die Aushebelung sowohl der kantonalen als auch inzwischen der eidg. Gesetzgebung geht.
Das geben ja auch alle augenzwinkernd zu.
So, und jetzt stellt sich doch nur noch die Frage, ob der Staat diesem Treiben einfach zusehen soll oder nicht. Ich denke, er ist verpflichtet, dem Gesetz Nachachtung zu verschaffen. Ein erster Schritt wäre, dass Mitgliedschaften nur noch für jeweils ein Restaurant gelten, zumal die ja Mitgliederlisten auflegen müssen.
Gleichzeitig gilt, dass neben der Inhaberfamilie nur noch eine Angestellte tätig sein darf.
Und dann schauen wir mal, was der Verein macht.
Maurus Ebneter meint
1. In Basel-Stadt gibt es rund 890 Gaststätten. Gut 700 davon sind komplett rauchfrei. Die 180 Fümoar-Beizen sind meist klein und verfügen zusammen über höchstens 15 Prozent aller Innenplätze.
2. Haben die Behörden schon je einmal in einer Vereins- oder Klubwirtschaft nachgeprüft, ob Mitgliederlisten aufliegen? Haben Sie dort schon je einmal kontrolliert, ob nur Mitglieder bewirtet werden?
3. Die Frage, ob mehr als ein Arbeitnehmer beschäftigt werden darf, ist Gegenstand eines Musterverfahrens.
4. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen erlaubt ausdrücklich, dass in Raucherbereichen von Restaurationsbetrieben „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ (Plural) beschäftig werden dürfen, sofern diese schriftlich einwilligen.
5. Arbeitnehmerschutz liegt einzig in der Kompetenz des Bundes. Die Kantone haben hier gar nichts zu melden.
Ben Palmer meint
Das Gesetz wurde ausdrücklich zum „Schutz“ von Nichtrauchern in öffentlich zugänglichen Räumen erlassen.
Der private Bereich und nicht öffentlich zugängliche Räume sind ausgenommen. In diesen Fällen sind die Nichtraucher offensichtlich intelligent genug, sich vor eventuellem Rauch selbst zu schützen. Weshalb das nicht mit einer Auszeichnungspflicht für Gaststätten gelöst werden kann, erschliesst sich mir nicht.
Maurus Ebneter meint
Die Frage, ob es sich bei „Fümoar“ um eine Umgehung des Rauchverbots handelt, wird vielleicht eines Tages von einem Richter geklärt werden. Tatsache ist aber, dass das kantonale Verbot nur in öffentlich zugänglichen Betrieben gilt, die unter das Gastgewerbegesetz fallen. Solange in den schon seit jeher bestehenden 270 Vereins- und Klubwirtschaften in Basel-Stadt weiter geraucht werden darf, muss es auch konventionellen Restaurateuren erlaubt sein, ihren Betrieb nicht-öffentlich zu führen.
Hp. Weibel meint
Der entscheidende Unterschied ist, dass die erwähnten 270 Vereins- und Klubwirtschaften aus einem anderen Grund entstanden sind. Fümoar-Betriebe sind 1. in einem einzigen Verein zusammengefasst und 2. nur aus einem Grund entstanden, das Rauchverbot zu umgehen.
Maurus Ebneter meint
Diese Unterscheidung ist irrelevant. Entscheidend ist die enorme Wettbewerbsverzerrung, die durch das Verbot entstanden ist. Und wieso sollen „Raucher“ sich nicht auch zusammen schliessen dürfen, um gemeinsam ihre Freizeit zu verbringen?
Hp. Weibel meint
Sie drehen den Spiess um. Das Gesetz schafft für die Nichtraucher eine Zone, in welcher sie sich ohne Rauchbelästigung z.B. in einem Restaurant aufhalten können. Es lässt sogar ausdrücklich Raucherräume unter bestimmten Auflagen zu. Es geht um den Schutz der Nichtraucher. Und in der Regel sind Gesetze – im Sinne des Gesetzgebers – umzusetzen.
max meint
Lieber Herr Weibel, ein Gesetz hat auch einen Geltungsbereich. Im Uebrigen haben Sie von sich aus null Recht, ein Restaurant zu betreten. Dieses Recht gewährt Ihnen der Inhaber des Hausrechts, niemand anderes. Wie er dies gestaltet, bleibt alleine ihm überlassen.
Dass Ihre Argumentation, das Gesetz müsse im Sinne des Gesetzgebers angewandt werden, hier absolut nicht greift, zeigt die Tatsache, dass die Nichtraucherlobby das Vereinsstatut von Fümoar angreift, und nicht mit dem Rauchverbotsgesetz argumentiert.