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Frage des Tages: Nähen überzählige junge Männer Fahnen, wenn sie nicht demonstrieren?

17. September 2012 By M.M.

Griechenland ist pleite. Polen kämpft mit den Nachwehen der Euro 2012. Südafrika hat mehr von der WM erwartet. Wir warten auf die schlechten Nachrichten aus London zu den olympischen Nachwehen. Wer einem Land schaden will, der lässt es irgendwelche grosse, teure Spiele von multinationalen Grossvereinen durchführen. Sollten also die olympischen Winterspiele ins Bündnerland vergeben werden, dann müssen wir die Vergabe als das deuten, was sie tatsächlich ist: Eine Kampfansage.

Wir sollten die La-Ola-Empörungswelle der Moslems rund um den Globus nicht persönlich nehmen. Schliesslich zählt es zum europäischen Brauchtum,  die Amerikaner als Fussabstreifer zu behandeln. Interessante Frage von Herrn Broder in diesem Zusammenhang: Was machen überzählige junge Männer, wenn sie nicht demonstrieren? Fahnen nähen für die nächste Welle? In Mali zerstören derweil Islamisten moslemische Heiligtümer. Das scheint niemanden weiter zu kümmern. Weil nur Fahnen von Feindstaaten gefertigt werden.

Aufgeschnappt bei Arte: In Paris gab es im 19 Jahrhundert eine Gesellschaftsdame, welche als “La grande horizontale” in die Geschichte einging. Ihr Palast an der Champs Elysee ist noch heute ein Herrenclub, zu dem Damen nur auf persönliche Einladung hin Zutritt haben. Der Telegraph hat vor zwei Jahren etwas darüber geschrieben.

Wer aus einem Schweizer Gefängnis flieht und zuvor eine IV-Rente bezogen hat, weil er sich, sagen wir, mit einem anerkannten Schleudertrauma rumplagt, dem muss die IV-Rente in sein Fluchtland überwiesen werden. Hat das Schweizer Bundesgericht heute entschieden. Gilt auch für IV-Rentnerinnen.

 

Kategorie: Einsichten Stichworte: Einsichten

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Kommentare

  1. Anton Keller meint

    18. September 2012 um 08:52

    Selbstverständlich werden auch vom Staat bevorschusste Alimentenschulden nicht mit den Rentenzahlungen verrechnet. Pensionskassenguthaben müssen ebenfalls ausbezahlt werden, ohne dass der Staat seine Schulden verrechnen darf. Das gehört geändert.

  2. Gotte meint

    17. September 2012 um 17:08

    bei aller liebe zur polemik: nzz-meldung genau lesen: wer aus knast FLIEHT, hat nix rente. wer da gar NICHT HINGEHT, aber schon.

    • Heinz Koch meint

      18. September 2012 um 08:32

      Und dadurch wird es jetzt besser, oder was?

      • Gotte meint

        18. September 2012 um 11:04

        es wird nicht besser, aber es ist der kern des bundesgerichtsurteils. zu beurteilen war die frage, ob das entweichen aus dem knast dem nichthingehen gleichgestellt werden soll. nicht mehr, nicht weniger.

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