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Forderung: Der Handschlag gehört in die Schweizer Bundesverfassung!

10. Juni 2016 By M.M.

Daniel Ordás, Basler SP-Pollitiker und Anwalt liefert einen ausformulierten Text, wie der Inhalt der Handschlat-Motion Sollberger („rechtliche Durchsetzung des Handschlags an Schweizer Schulen“) in der Bundesverfassung verankert werden kann.

Ich meine, das ist ein Vorschlag, den man unbedingt weiterverfolgen sollte.

Und wenn Frau Sommaruga –  einmal mehr – sich bockig anstellt, wäre gar eine Volksinitiative in Erwägung zu ziehen.

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Kategorie: Politik Stichworte: Unterhaltung

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Kommentare

  1. Meury Christoph meint

    10. Juni 2016 um 09:21

    Spässchen hin, Spässchen her: Eine Gemeinschaft, welche das Zusammenleben nur noch mit Gutachten, juristischem Beistand, Gerichtsurteilen und restriktiven Gesetzen & Verordnungen regeln kann, steht bereits auf der Loser-Seite und hat sich weit von einer pluralistischen Gesellschaft entfernt.

  2. Walter Basler meint

    10. Juni 2016 um 08:46

    ui, da war jemand offensichtlich nicht in der Schweizer armee. da lernt man nämlich stundenlang, wie man einander zu grüssen hat. wobei es in meiner RS schon als ’nicht erfüllt‘ galt, als Basler einem eingefleischten Berner kein ‚Grüessech‘, sondern ein ‚Griezi‘ entgegenzuwefen – was dann den wegfall des abendlichen ausgangs bedeuten konnte.

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