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@enussbi: „Ein Flugzeugtyp gehört nicht in die Verfassung“

28. März 2022 By M.M.

Bekanntlich war ich ein paar Tage raus aus dem Internet. Deshalb habe ich die Antwort von Eric Nussbaumer auf meine Frage: „Lieber @enussbi – wie hältst DU es mit dem F-35?“ erst danach mitbekommen.

Seine Ausführungen sind auf seiner Website nachzulesen: „Die gemeinsame Freiheit“

Hier die beiden zentralen Aussagen:

Die technische F35-Frage auf Verfassungsebene ist für mich in diesem Zusammenhang nicht so relevant. Sie war und sie bleibt ein Fauxpas der direktdemokratischen Möglichkeiten. Es ist keine ausserordentliche Leistung unserer direktdemokratischen Möglichkeiten, wenn nach einem knapp verlorenen Referendum, die Verfassung dafür benutzt wird, einen bestimmten Flugzeugtyp bis 2040 als «nicht-käuflich» in der Verfassung zu verankern. Diese Idee fand ich verfassungsrechtlich von Anfang an abwegig.

Es wäre sicher sinnvoll, wenn man die zusätzliche «Verteidigungsmöglichkeit» für Freiheit und Demokratie in die Verfassung schreiben würde: Zum Beispiel eben auch mehr Verbindlichkeit in der Europäischen Zusammengehörigkeit: Die Schweiz braucht viel dringender einen Rahmenvertrag zur Assoziierung oder zur Mitgliedschaft am grossen europäischen Projekt. Und mit den anderen EU-Neutralen wäre dann viel mehr möglich. Das wäre verfassungsrelevant. Das wäre relevant für uns alle.

Einverstanden.

Kategorie: Politik Stichworte: EU, Ukraine

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Kommentare

  1. Rampass meint

    29. März 2022 um 08:47

    Wieso fällt einem beim 2. Abschnitt der Begriff „Schwurbelei“ ein?
    Das ginge viel einfacher: Nussbaumer hat für jedes, wirklich jedes Problem der Schweiz die Patent-Lösung: EU-Beitritt.

    • Phil Bösiger meint

      29. März 2022 um 18:38

      Naja, dass Krisen besser mit Bündnissen und Partnerschaften bewältigt werden können, sollte auch für Europhobiker nachvollziehbar sein.

      Und nicht vergessen: wir sind auch Europäer….irgendwie.

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