Die Beurteilung durch die Obwaldner Staatsanwältin in der Sache Schafroth/Weibel ist klar und eindeutig: Niemand hat sich einer Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht.
Ausgelöst hatte die Angelegenheit Urs-Peter Moos, ein sich-immer-mal-wieder-in-Szene-setzen-Landrat der BDP-Fraktion. Der Zeitpunkt für das Manöver wenige Tage vor der Abstimmung übers Baselbieter Pensionskassengeschäft war geschickt gewählt.
Denn man kann davon ausgehen, dass die gezielte Diskreditierung der beiden Referendum-Wortführer ausschlaggebend Einfluss auf das Abstimmungsergebnis hatte.
Bei einer Stimmbeteiligung von immerhin 44 % gaben gerade mal 2’600 Stimmen den Ausschlag für das Ja für die BLPK-Reform.
Ein überraschendes Ergebnis.
Pikant an der Sache ist, dass sich der damalige Regierungspräsident, Herr Wüthrich, vier Tage vor dem Abstimmungssonntag zu Wort meldete und auf die beiden Landräte einhieb.
Und mit unbedachten Äusserungen – siehe die eindeutigen Aussagen der Obwaldner Staatsanwältin – sich damit ziemlich unlauter in die Abstimmungskampagne eingemischt hat:
Dass mit Weibel ausgerechnet der Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit in den Strudel geraten sei, mache das Fragezeichen hinter dem Ganzen nur umso grösser. Gerade in der Verwaltung habe Weibel seine Glaubwürdigkeit verspielt: «Das Vertrauen ist weg.»
Aber jetzt hat Herr Wüthrich ja selbst ein Verfahren am Hals.
Bei ihm gilt die Unschuldsvermutung.
Wobei – nicht ganz.
Seine Parteikolleg_Innen aus Liestal hatten ihm nach bekanntwerden des Verfahrens flugs das Vertrauen entzogen und ihn als unwählbar ins Out verwiesen.
Die Frage, die sich stellt: Wird sich Regierungsrat Wüthrich bei Landrat Weibel entschuldigen?