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Elmers Datenklau – ich kapier das nicht

19. Januar 2011 By M.M.

Vielleicht kann mir einer der Leser auf die Sprünge helfen. Da gibt es also diesen Herrn Elmer, der Rächer aller Steuerbehörden.

Und dieser Herr Elmer übergibt vor laufenden Kameras in London Herrn Assange, der Rächer aller anderen, zwei CDs mit gestohlenen Bankdaten.

Die Staatsanwältin in Zürich beantragt nun wegen Missachtung des Gerichts statt acht Monate bedingt nun acht Monate unbedingt. Nicht für diese zwei CDs sondern für eine frühere, vermutete Verletzung des Bankgeheimnisses.

Man kann also in aller Öffentlichkeit gestohlene Bankdaten an einen Dritten übergeben und wird dafür von den Strafbehörden nicht verfolgt?

Und wenn es sich um entwendete Bankdaten handelt, also nicht um gestohlene Uhren oder Kronleuchter, dann darf der Hehler die Ware vor laufenden Kameras entgegennehmen?

Ich verstehe das nicht.

Kategorie: Einsichten Stichworte: Banken

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Patrix meint

    19. Januar 2011 um 14:44

    War Elmer nicht im Offshore-Banking tätig? Da würden die Kundendaten durchaus dem Schweizer Bankkundengeheimnis unterstehen (da das Konto in CH ist).

  2. h.s. meint

    19. Januar 2011 um 12:57

    Soweit ich es begreife, sind die durch Herr Elmer an Assange übergebenen Datensätze, keine Bankgeheimnisse der Schweiz sondern der cayman isles. Das schweizer Bankgeheimnis greift extraterratorial nicht. Die Behörden der Caymans mussten ihm daher verfolgen. Die werden aber Problemen haben ihm ausgeliefert zu kriegen da Sie kaum über Auslieferungsverträge verfügen. Die Schweiz liefert ein Schweizer so oder so nicht aus. Dabei hat Herr Elmer bereits einmal Wikileaks falsche Datensätze zur Verfügung gegeben. Und übergeben von gefälschten oder nicht existente Daten ist nicht im Streit mit den Bankgeheimnis. Es wäre bestenfalls Rufschädigend.

    • max meint

      19. Januar 2011 um 17:42

      Dieser Punkt wird momentan schlicht nicht verhandelt. Der Staatsanwältin bleibt vorerst gar keine andere Wahl, als eine Strafverschärfung wegen Missachtung des Gerichts zu fordern. Dass die Daten, die Herr Elmer gestohlen hat nicht dem Schweizer Bankgeheimnis unterstehen, ist bis jetzt einzig eine Behauptung von Elmers Verteidigung. Würde das Bankgeheimnis für ausländische Niederlassungen von Schweizer Banken nicht gelten, hätte z.B. Bradley Birkenfeld verflucht wenig Argumente gehabt, Anleger zu werben (oder für was genau brauchte die US- Steuerfahndung Rechtshilfe aus der Schweiz?). Im Uebrigen ist es nicht so, dass nur wegen des Auslieferungsgebots eine Strafverfolgung von Herrn Elmer durch die Behörden der Cayman Islands verunmöglicht würde. Solche Delikte können auf Antrag auch durch unsere Justiz verfolgt werden. Die Hürde besteht u.A. in der doppelten Strafbarkeit.

    • max meint

      19. Januar 2011 um 17:44

      Noch etwas, lieber h.s.: Schweizer Bürger werden prinzipiell nie an fremde Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert.

      • h.s. meint

        19. Januar 2011 um 19:32

        Max, ich habe ja geschrieben, dass die Schweiz ein Schweizer so oder so nicht ausliefert. So weit ich es begriffen habe, hat die UBS (u.a. Birkenfeld) in streit mit Ihre Pflichten als Qualified Intemediary Konti in der Schweiz von US-Persons durch Einsatz von Trusts auf u.a. die Cayman Inseln anonymisiert. Die Auslieferung von Daten der UBS ging auch nur nachdem ein volkerrechtlichen Vertrag der dies vorschrieb durch die Räte ratifiziert war.

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