Herr Eymann bezieht in der Basler Zeitung in einem längeren Interview Stellung. Im wortwörtlichen Sinn. Interviews sind für den Interview-Gewährer eine tolle Sache. Wie im vorliegenden Fall. Da kann man zum einen die Strategie seiner künftigen Kommunikation in einer Sache ungestört von den Fragen ausbreiten. Denn was immer auch gefragt wird, es ist nicht von Belang.
Das was zählt, ist die Bearbeitung der Antworten im Nachhinein.
Denn beim Interviewten liegen die Rechte am eigenen Wort. Man muss ihm vor der Veröffentlichung das Manuskript vorlegen.
Im vorliegenden Fall ist es so gewesen – ich war nicht dabei, aber ich weiss aus langjähriger Erfahrung, wie das läuft -, dass ein Anwalt das von der BaZ vorgelegte Interview sehr sorgfältig durchgelesen und auf die Verteidigungsstrategie getrimmt hat.
Das ist durchaus legitim. Wer in einem Rechtsfall als Partei Interviews gibt, muss den Inhalt zwingend durch einen Anwalt checken lassen, schliesslich können die öffentlichen Aussagen von der Gegenpartei verwendet werden. Sauber wäre, wenn man das in diesem Fall der Leserschaft kundgetan hätte.
Die Strategie sieht so aus: Ich weiss von nichts, aber meine damalige Frau hat mir erzählt. Eine typische anwaltliche Formulierung ist die: „Wie gesagt, habe ich diesen Geschäftspartner der Cosco bewusst nie wahrgenommen.“ Das Schlüsselwort in diesem Satz ist „bewusst“. Oder der da: „Ich weiss, dass meine Ex-Frau mit dieser Firma zu tun hatte, und ich erinnere mich, dass sie mir erzählt hat, sie habe ihr Mandat niedergelegt, als sie merkte, dass bei der Firma etwas nicht sauber sei.“
Sie hatte nicht nur „zu tun“, sondern war Verwaltungsratspräsidentin, lesen wir eine Seite weiter.
Wenn man damals den Cosco-Prozess in den Medien mitverfolgt hat, mitsamt den widerlichen Seitenästen, kommt um die Feststellung nicht herum, bei dieser Firma habe es sich um eine übel stinkende Jauchegrube gehandelt. Deshalb müsste man eigentlich annehmen, dass wer einigermassen mit Vernunft geschlagen ist, sich mit solchen Leuten unter keinem Titel einlässt, schon gar nicht für ein VR-Präsidentenhonorar.
Das ist denn auch der Kern an der Geschichte: Wer sich in eine solche Umgebung begibt, muss sich nicht wundern, wenn noch Jahre später die Kleider nach Jauche stinken.
Die Pointe der heutigen Berichterstattung ist jedoch die hier:
Auf dieser DVD, die die BaZ im Juli von einem Freund und Interessensvertreter von D. M. erhalten hat – und jetzt beginnt die Geschichte zum zweiten Mal –, finden sich:….
Die Fragen, die sich daraus ergeben: Weshalb hat die BaZ mit der Veröffentlichung der Geschichte bis nach den Sommerferien zugewartet? Wer hat den Startschuss für die Geschichte gegeben?
Wäre ich der Kommunikationsberater von Herrn Eymann, hätte ich dazu geraten, die Geschichte kurz nach den Sommerferien platzen zu lassen. Dann bleibt zumindest die Chance, bis zum Versand der Wahlcouverts die Sache derart zu verwedeln, dass sie niemanden mehr wirklich interessiert.
PS: Seelig sind die Leser der Basellandschaftlichen Zeitung. Sie müssen heute nichts über diesen ziemlich unappetitlichen Fall lesen.
l.h meint
niemand weiss, was auf der dvd ist, weil sie von allen empfängern weggeworfen wurde. und weil die baz auch keine hat, wird es ewig ein rätsel bleiben, was auf der dvd war. vielleicht sollte hauswirth d.m. im gefängnis besuchen. ist ja keine sache eine kontaktaufnahme zu beantragen.
M.M. meint
Ausser dir haben sie alle 🙂
Karl Linder meint
Die ‚Sache Eymann‘ (obwohl die Unschuldsvermutung gilt) hat eine zeitlich interessante Dimension, für welche es für LDP/FDP/CVP eine Krisensitzung geben könnte am Weekend. Am Montag ist nämlich Eingabeschluss für die Kandidaturen beim Wahlbüro BS. Alles, was danach passiert (Rückzug, neue Kandidatur eines anderen Kandidaten o.ä) wird nicht mehr in den Wahlunterlagen für die Stimmberechtigten sichtbar sein, sollte es nach nächstem Montag passieren. Eine spannende Geschichte dieser Geschichte.