Das Wegelin-Urteil wird Folgen für die Basler Kantonalbank haben, die bekanntlich ins Visier der US-Justiz geraten ist. Es ist dieser eine Satz des Wegelin-Vertreters vor dem amerikanischen Richter, der bei der Basler Kantonalbank voll ins Schwarze trifft:
Wegelin dachte, dass sie aus praktischen Gründen vor einer Verfolgung in den USA verschont bleiben würde, weil Wegelin keine Ableger in Amerika hatte und weil sie dachte, sie würde in Übereinstimmung und nicht Verletzung von Schweizer Gesetz handeln, und dass ein solches Verhalten üblich in der Schweizer Bankenindustrie sei.
Delete „Wegelin“ und paste „BKB“ – und die Brisanz des Statments des neuen Kronzeugen in Sachen Schweizer Banken und Steuerhinterziehung in den USA liegt auf dem Tisch.
Eigentlich ist nur noch die Frage offen, wie viele Millionen die BKB in die USA überweisen müssen. Im besten aller Fälle. Denn so eine Bank ist ja auch mal schnell dichtgemacht, wenn es denn die US-Justiz so will.
PS: Sind die Millionen erst mal bezahlt, wird in Basel niemand mehr zur Verantwortung gezogen. So läuft das im BKB-Polit-Biotop. Ist ja auch egal. Denn die Busse wird dem Basler Steuerzahler aufs Auge gedrückt, in dem weniger Gewinn an die Staatskasse abgeführt wird. No Problem, wie Charlie sagen würde.
Jakob Rohrbach meint
„Wegelin dachte, ….., ein solches Verhalten üblich in der Schweizer Bankenindustrie sei.“. Das heisst NICHT, dass ein solches Verhalten auch üblich IST, sondern eben, Wegelin dachte halt eben vielleicht auch falsch.
Somit wird damit Nichts impliziert, um hierbei sachlich zu bleiben.
Oder ist das Zitat allenfalls falsch wiedergegeben?