Wolfgang Tillmans in der Tate Modern
Ich habe gestern kurz angesprochen, dass die Sicherheits-ID für E-Voting, eine fälschungssichere (?) Identifikation des stimmberechtigten Citoyens also, ein bei der Staatskanzlei oder einer anderen staatlichen Stelle hinterlegter Iris-Scan sein könnte.
Diesen Iris-Scan könnte man dann auch für Bankgeschäfte, bei Krankenakten und beim Personalausweis und vieles andere mehr einsetzen.
Wäre für den Einzelnen einfach anzuwenden, denn jedes Smartphone hat schliesslich eine Kamera.
Tönt doch gut und mit Blick auf die Entwicklung logisch. Schon seit Jahren wird die Iris-ID in vielen sicherheitsrelevanten Bereichen von Unternehmen eingesetzt, hat sich also bewährt.
Doch spätestens jetzt sollten Sie das hier lesen:
Früher oder später wird die digitale Gesichtserkennung ausreichend treffsicher sein, um Ihr Gesicht zu einem digitalen Nummernschild für Fußgänger zu machen. Oder einen Teil des Gesichts. Im März 2015 stellte ein Wissenschaftler der Carnegie Universiy eine Erfindung vor, mit der die Iris einer Person aus zwölf Metern Entfernung gescannt werden kann. Ohne dass man es bemerkt.
Michael Przewrocki meint
Wow kein Fotoverbot in der Tate. Auch in der Fondation Beyeler jetzt(sicher ohne Blitz und Stativ) auch erlaubt. Aber Kunstmuseum Basel-Gursky-Ausstellung: ja nicht Kamera zücken! Ich verstehs ja bei Auflauf. Und bei der Eröffnung 3DStereo-Video Aufnahmen verhindert. Und jetzt jammern sie wegen zuwenig Besucher/Geld! Selber schuld. NB: Im Tinguelymuseum wurde mir Zutritt verweigert-am letzten Tag einer Fotoausstellung-als mir 2 CHF für die obligat. Gepäckabgabe fehlte. Besucher wollte einspringen. So ist Basel! Von grosszügig bis geizig.
G. Koller meint
Ja, auf den interessanten Artikel von Sascha Lobo auf SPON bin auch eben gestossen.
Weiteres Zitat daraus: