Na also, geht doch: Herr Lauber antwortet in einem Interview in der BaZ auf meinen Mittwochskommentar: „Standort Hölstein wird weiter geprüft“.
Er stellt damit klar, dass man sich im Kanton Basel-Landschaft nicht einfach mit einer Pressemitteilung aus der Verantwortung stehlen kann.
Der Gemeinderat wollte wohl frühzeitig seine Haltung deklarieren. Das kann ich gut nachvollziehen. Die abschlägige Antwort der Gemeinde hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob die Machbarkeit des Projektes weiter geprüft wird.
Und dann träufelt er noch ein wenig Oel ins Höhenfeuer:
Die Holdenweid ist ein Grundstück in Besitz des Kantons Basel-Stadt. Mein Basler Kollege Christoph Brutschin hat den Standort mehrfach ins Gespräch gebracht.
In diesem Zusammenhang ist vielleicht interessant, dass den Hölsteinern demnächst am Geldhahn gedreht wird. Mit der Neuregulierung des kantonalen Finanzausgleichs, drohen der Gemeinde unter dem Strich mehrere zehntausend Franken Mindereinnahmen. Für dieses Jahr hat die Gemeinde allein aus dem Finanzausgleichstopf 980’000 Franken budgetiert.
Im Interview weist Herr Lauber darauf hin, dass dieses Durchgangszentrum 130 Arbeitsplätze ins Dorf brächte und die Gemeinde bei der Sozialhilfe erheblich entlastet würde. Die zwanzig Asylbewerber, welche derzeit in Hölstein wohnen, würden beispielsweise in andere Gemeinden verlegt.
Interview noch nicht online.
Meury Christoph meint
Möglicherweise wäre es endlich sinnvoll, wenn das geplante Baselbieter Asylzentrum, nicht nur im Abtasten von möglichen Standorten kommuniziert würde, sondern, wenn der zuständige Baselbieter Asylkoordinator Rolf Ross und das federführende Bundesamt für Migration uns umfassend über ihre Pläne informieren und der Bevölkerung erläutern würden, wie ein solche Asylzentrum funktioniert. Damit würden sie den Spekulationen ein Ende bereiten. Zu lange schon lassen es die Verantwortlichen zu, dass das potentielle Zentrum in den Köpfen zu einem Monster wird, welches bekämpft werden muss. Nur umfassende Informationen über das Anforderungsprofil, Standortbedingungen, Grösse und Aufgabe eines solchen Zentrums und eine entsprechende Planungstransparenz, können die Gemüter beruhigen und die Diskussion versachlichen.
michelecmeyer meint
da bin ich ja mal sehr gespannt und bin froh hier auch Informationen lesen zu können, die mir nützen können für die Gemeindeversammlung
Rotzbengel meint
die gemeindeversammlung hat in dieser angelegenheit nichts zu sagen – zum glück, wie ich meine. was nicht heisst, dass sich unter ‚diverses‘ einige aufregen dürften.
michelecmeyer meint
was bedeutet, “ die gemeindeversamlung hat in dieser angelegenheit nichts zu sagen“? auf welches gemeindegesetz, welchen erlass nehmen Sie bezug?
und nebenbei, es geht wohl kaum um’s sich aufregen dürfen… zumindest mir nicht, das kann ich gut ohne punlikum. es ginge wenn schon um klärung bzw um einen antrag.
Rotzbengel meint
wenn Sie meinen, mit einem antrag an der gemeindeversammlung könnten Sie bundesrecht brechen, dann viel glück.
michelecmeyer meint
bitte? ich nutze mein recht als einwohnerin. von bundesrecht brechen keine rede. ich weiss nicht was sie sich ausmalen, es scheint jedenfalls abenteuerlich.
( und tatsächlich, laut erlasse, gesetze etc, bleibt mir wohl nur die anfrage, und nicht die möglichkeit eines antrages.)
michelecmeyer meint
nachtrag: anzufragen, wie der entscheid zustande kam und ob eine wiedererwägung angedacht ist, hat mit bundesrecht einfach nichts zu tun.
Rotzbengel meint
okay, ich hab mich unklar ausgedrückt. mit ’nichts zu sagen‘ meinte ich ’nichts zu entscheiden‘.