Achtung, jetzt kommt ein Text, den kaum jemand lesen wird. Weil er verwirrende Zahlen aufweist.
Es geht um die Sanierung der Baselbieter Pensionskasse für die wir einen Solidaritätszuschlag für den Rest unseres Lebens werden bezahlen müssen.
Ich meine, das mit dieser Pensionskassendiskussion im Landkanton läuft ziemlich in die falsche Richtung. Denn im Grunde genommen geht es doch darum, dass vor Jahren der kantonale Arbeitgeber seinen Angestellten Dinge versprochen hat, die er nie und nimmer einhalten kann.
Wer sich erinnert, der weiss, dass man die grosszügigen Regelungen nur wegen „der Chemie“ eingeführt hat. Man hatte zum einen die Befürchtung, kein qualifiziertes Personal zu bekommen und – man hatte es ja. Im Kanton Baselland.
Wenn also jemand mit 200’000 Franken Jahreseinkommen pensioniert wird, dann bekommt er nach alter Regelung 120’000 Franken Rente egal wie viel er oder sie über die Jahre einbezahlt hat.
Plus die AHV.
Das soll sich ändern, doch wer den Gump über die 50 gemacht hat, dessen Deckungslücke wird grosszügig gestopft.
Das kann im Einzelfall über eine Million Franken machen – die Abzockerinitiative lässt grüssen. Und jetzt darf man raten, wer diese Vorlage ausgearbeitet hat? Bingo -Spitzenbeamte mit hohen Gehältern, so um die sechzig herum. Die zahlen auch am wenigstens an die Sanierung.
Nun ist die kantonale Pensionskasse nicht die einzige Vorsorgeeinrichtung in diesem Land, die in der Vergangenheit zu grosse Versprechungen gemacht und grosszügige Frühpensionierungen bewilligt hat. Deshalb werden zum Beispiel den Journalisten der Basler Zeitung auf Jahre hinaus 5 % vom monatlichen Einkommen zur Sanierung der Altlasten abgezwackt.
Normal ist, dass die Unterdeckung zu 80 Prozent durch die Angestellten und zu 20 Prozent durch den Arbeitgeber ausgeglichen wird.
Der Unterschied zum Kanton ist, nicht die Angestellten tragen die Hauptlast, sondern die Steuerzahler: Der Aufteilungsqotient beträgt 34 zu 66.
Ist das gerecht?
Es werden ja ziemlich viele Zahlen herumgeboten. Fakt ist: Um die Unterdeckung von 76,4 auf 100 % auszugleichen, braucht die Pensionskasse 2,3 Mia. Franken. Rund 1 Mia. Franken müsste der Kanton berappen, der Rest die Gemeinden, die Kirchen, die Altersheime, die Spitäler und alle die anderen.
Doch da ist noch diese verflixte Staatsgarantie. Deshalb braucht es noch eine Schwankungsreserve von 1,2 Mia. Franken, damit der Kanton aus der Staatsgarantie rauskommt. Diese Schwankungsreserve geht zu 100% zulasten Steuerzahlers, womit wir bei einem Verteilquotienten von 20 zu 80 zugunsten der Staatsangestellten sind.
Die Zinsen für all dieses Geld, das die Gemeinden und der Kanton brauchen, geht selbstverständlich zulasten der Steuerzahler, das heisst: Der BaZ-Journalist und ich zahlen auf alle Ewigkeit einen Solidaritätszuschlag für die Beamtenpensionskasse.
Gut, ich nicht mehr so lange, wie der junge BaZ-Journalist.
Damit man die Dimensionen sieht: 2013 hat der Kanton Basel-Landschaft 1 Mia. Franken an Steuereinnahmen aus Einkommen veranschlagt. Der gesamte Fiskalertrag liegt bei 1.5 Mia. Franken.
Jetzt kann man sich natürlich fragen, weshalb „die in Liestal“ solche Dinge beschliessen. Die Antwort ist relativ einfach: in den einschlägigen Kommissionen sitzen Leute, mit Ausnahme der Herren Schafroth (GLP) und Brassel (SP), – insbesonders die Stümper von der SVP – die von der Materie keine Ahnung haben.
Wir können davon ausgehen, dass der Deal, der jetzt zur Diskussion steht, entweder von einem Gericht oder durch eine Volksabstimmung den Bach runtergeht.
PS: Ich frage mich, wo bei diesem Thema die selbst ernannte Vierte Macht im Staat bleibt. Ach so, verstehe, ein paar Schlagzeilen über ausländische Häusleeinbrecher zu fabrizieren, ist mit weniger Mühe verbunden.
Nachtrag: Ich habe ganz vergessen zu erwähnen, dass bei den BaZ-Journalisten-Pensionskasse der Teuerungsausgleich auf Jahre hinaus gestrichen ist. Guess what – bei den Beamten im Kanton Basel-Landschaft selbstverständlich nicht.
Im nächsten Beitrag gehen wir darauf ein, welche staatsnahen Unternehmen wegen der Pensionskassengeschichte demnächst Pleite gehen werden. Die entsprechenden Kreditanträge sind schon in den Schubladen.
Rampass meint
…ich sag’s doch: der Bürger ist IMMER der Verarschte.
Hiermit rufe ich den Freistaat „Rampassingen“ aus, wo Politiker und Beamte, den Lohn bekommen, den sie wert sind…
Old (@trashbarg) meint
… hmmm, also in meinem „Rampassingen“ müssten Politiker und Beamte dafür zahlen, dass sie Politiker und Beamte sein dürfen …
gotte meint
blablabla – in rampassingen stellt sich niemand freiwillig zur wahl, man muss die leute beknien, dass sie ein amt übernehmen. die fähigen unternehmer haben keine zeit für rampassinger lokalmätzchen. sie sehen sich, wenn schon, höchstens als nationalrat – für dieses amt hätten sie zeit, nicht aber für die lokalgeschichten. ist übrigens nicht nur so in rampassingen.
Elisabeth Schneider-Schneiter meint
Mein Selbstbewusstsein als damalige Landrätin in Sache PK kompetent sein zu können, hat mir RR Ballmer im Jahr 2009 mit seiner Antwort auf eine Interpellation zur Deckungslücke jäh entrissen. Er meinte damals „dass es sich um eine komplexe Materie handelt, die für Leute, die sich nicht täglich mit Pensionskassenfragen befassen, nicht transparent ist.“ Nachzulesen hier: http://www.baselland.ch/13-htm.311877.0.html . Als Gemeindeverwalterin war ich der Auffassung zumindest den Inhalt meiner Fragen verstanden zu haben…
Hans-Markus Weber meint
Noch ein Muster für Ballmer’s Arroganz? „Zudem leben die gescheitesten Menschen nicht unbedingt in den grossen Gemeinden. In kleinen Gemeinden übernehmen häufig die intelligentesten Einwohner ein Amt, während diese Kriterien für grosse Gemeinden oftmals nicht zutreffen“ (S. 1421, LR-Protokoll vom 15.10.2009).
liberopoulos meint
Das Thema ist wirklich hochbrisant und wurde jahrelang unter den Teppich gewischt. Das der Kanton jedoch die Ausfinanzierung macht, finde ich richtig, würde es über die Gemeinden laufen, hätten viele ein Riesenproblem und Altersheime, Spitexen würden sogar Gefahr laufen in Konkurs zu gehen. Das Problem ist aber eher, dass die Vorgeschlagene Sanierung mit zu hohem technischen Zinssatz berechnet ist und voraussichtlich die nächste Sanierung bereits in den Startlöchern ist. Ein weiteres Problem ist natürlich die verlorene Abstimmung über den tieferen Umwandlungssatz. Das ist nun eine der Quittungen dieses (Fehl)-Entscheids.