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Die Teslas der Basler Polizei – die Überwachung sollte niemanden überraschen

20. Dezember 2018 By M.M.

Das ist eine schöne Geschichte, welche die bz heute publiziert hat: Die neuen Teslas der Basler Polizei müssen in der Garage bleiben, weil sie nicht datenschutzkonform sind.

Denn so ein Tesla ist nur noch bedingt ein Auto, so wie ein iPhone nur noch nebenbei ein Telefon ist.

Nicht nur Teslas, auch alle anderen neuen Autos übermitteln ununterbrochen Daten zu den Herstellern. Nicht nur, um mehr über die Kundengewohnheiten zu erfahren, sondern weil die EU-Gesetzgebung seit 2018 für alle Neuwagen einen automatischen Notruf vorschreibt.

Alle Autos müssen ständig mit dem Internet verbunden sein und alle möglichen Daten aus dem Bordcomputer an eine Zentrale schicken.

Die Aufregung über die Tesla-Überwachung der Basler Polizeiautos sollte sich auch deshalb in Grenzen halten, weil da noch andere Überwachungsgefahren lauern. Beispielsweise wenn die Polizisten auf Patrouille ihre Privathandys mit dabei haben.

Haben sie den Ortungsdienst nicht ausgeschaltet, wird jeder Schritt von Google aufgezeichnet. Und auch von von anderen Apps.

Wer ein Android-Handy hat, ist besonders anfällig für Tracking.

Eine Datenschutzmassnahme wäre deshalb, nicht nur bei den Teslas genau hinzuschauen, sondern den Polizisten im Dienst das private Handy zu verbieten. (Und wahrscheinlich auch den meisten Mitarbeitern in sensiblen Bereichen von Unternehmen.)

Überhaupt hat es GPS in sich.

Die US-Army hat ihren Soldaten verboten, mit Fitness-Uhren rund um ihre Stückpunkte herum zu joggen, weil diese Signale, gleich wie die Verbindungssignale von Handys, die Konturen eines Stützpunkts sichtbar machen.

Es gibt inzwischen Unternehmen, die sich auf das Erfassen von Handy-Signalen an Sendemasten spezialisiert haben. Da werden beispielsweise Kundenbewegungen in Einkaufszentren erfasst – zum Beispiel bei Manor – oder wieviele Menschen in der Nachtschicht in einer Produktion anwesend sind.

Eine Tesla-Fabrik wurde kürzlich so während Wochen überwacht und die Daten an Finanzinvestoren geliefert. Diese konnten damit die Produktionsversprechen des Tesla-Gründers überprüfen und sich noch vor der Veröffentichung der entsprechenden Daten mit Aktien eindecken.

Wenn Sie noch immer einen Facebook-Account haben (und auch noch bei der Basler Polizei arbeiten) und dann noch ein Abo bei Netflix haben, oh mein Gott.

Und sicher lesen die meisten diesen Beitrag, ohne sich mit VPN zu schützen. Sie tun das auch auf Flughäfen, in der Mitte, in Hotels oder sonst mit öffentlichen WiFi-Hotspots – da ist der Tesla-Fall ein Klacks.

Die USA haben im März dieses Jahres den Cloud-Act in Kraft gesetzt. Das Gesetz gewährt der US-Justiz den weltweiten Zugriff auf Unternehmensserver und Widerspricht der eben verabschiedeten Datenschutzgesetzgebung der EU.

Kategorie: Arosa

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Kommentare

  1. tim meier meint

    21. Dezember 2018 um 07:46

    Der „Notruf“ dürfte ein vorgeschobenes Argument sein. Natürlich geht’s um Vorarbeiten zur totalen Überwachung und Road-Pricing.

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