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Die Rache der Beamten am Landrat

17. Dezember 2015 By M.M.

Der Landrat redet heute nochmals übers Baselbieter Budget.

Ab nächstem Jahr ist egal, wie das aussieht.

Herr Lauber will sich einen Blankoscheck fürs Schuldenmachen ausstellen lassen, in dem die Defizitbremse durch eine Schuldenbremse ersetzt.

Das tönt finanzdepartementgeschwurbelt so:

Abtragung Fehlbetrag, wenn Eigenkapital < 1/25 des Gesamtaufwandes: Damit wird der Mindestwert des Eigenkapitals auf 4% (ca. 100 Mio. Franken) des Gesamtaufwands festgelegt und bestimmt, dass eine allfällige Unterschreitung dieses Mindestwerts innerhalb von fünf Jahren beseitigt werden muss. Diese Frist entspricht derjenigen für die Abtragung eines Bilanzfehlbetrags gemäss geltendem FHG (§16 Bst. a). Der Bilanzfehlbetrag aus der Revision der Pensionskasse wird separat behandelt (siehe Punkt 4).

Was im Klartext heisst, wir können heute unbegrenzt Schulden machen und diese dann in fünf Jahren wieder bis zu einem gewissen Punkt ausgleichen.

Oder auch nicht.

Denn es gibt immer wieder gute Gründe, etwas “nicht zu beseitigen”. Weil man gerade kein Geld hat oder weil man kurz vor oder kurz nach Wahlen steht, was in Baselland eine Periode von gut zwei Jahren umfasst.

Dann ist die Konjunktur mal günstig und mal ist sie nicht so günstig. Dann wird so ein Rückzahlungsmoment auch mal verpasst, weil die Nationalbank gerade…. und so weiter und so fort.

Auch dieser Satz gefällt mir gut:

Mittelfristiger Ausgleich der Erfolgsrechnung: Dies umfasst die Vorgabe, die Erfolgsrechnung innert vier Jahren unter Berücksichtigung der vergangenen vier Jahre auszugleichen.

Als ob es irgendwo einen Politiker gäbe, der acht Jahre überschaut und diese gar noch in konkrete politische Handlungen umsetzt.

Ich gehe mal davon aus, dass wie immer bei Finanzvorlagen die überwiegende Mehrheit der Landräte gar nicht versteht, was da geschrieben steht und zum anderen, dass da ganz bewusst so viel geschrieben steht, weil man will, dass die überwiegende Mehrheit der Landräte gar nicht verstehen soll, was da geschrieben steht.

Und deshalb ist das alles dann eine Frage der Interpretation, wenn man umsetzen müsste, was da von ein paar wirklich cleveren Beamten formuliert wurde.

Weshalb ich den Verdacht hege, die Vorlage “Stärkung der finanziellen Steuerung” ist eine subversive Aktion von ein paar Finanzbeamten an der Landratschaft für die 1-Prozent-Lohnkürzung.

Kategorie: Politik Stichworte: Basel-Landschaft

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Kommentare

  1. Meury Christoph meint

    17. Dezember 2015 um 15:03

    Was nützen uns all die technokratischen Supertools, wenn’s eh nicht mehr Kohle bringt. Ob Defizit- oder Schuldenbremse man wird die Maschine effizient zum stoppen, aber nie auf Touren bringen. Wachstumspakete und Entwicklungsstrategien wären von Nöten. Stattdessen verheddert man sich im Wortdesign von Finanz- und Organisationsexperten. Vergisst die progressiven Kräfte – auch aus den Reihen der Opposition – an Bord zu holen und zelebriert den Kanton als Firma, die Regierungsräte als CEO’s und die Verwaltung als Expertokratie.

    Wenn bereits die ParlamentarierInnen diesem wirren Finanzderivat und dieser Betriebsökonomisierung der Politik nicht mehr folgen können, hat man auch das Volk erfolgreich weit hinter sich gelassen.

  2. Chienbäsebärti meint

    17. Dezember 2015 um 14:46

    Wenn der Finanzdirektor, der die Vorlage ja vertritt, seinen Vertrauensbonus clever einsetzt, könnte die Sache klappen. Der Verdacht ist berechtigt, dass es sich um eine subversive Aktion der Beamten handelt. Es sei denn, ihre Finanz-Kompetenz wäre schon eh hinter Geschwrubbel versteckt worden. Dann wären allerdings die Steuerzahler/innen Opfer von Nieten

    • Trashbarg meint

      21. Dezember 2015 um 11:31

      Ob SteuerzahlernInnen das Opfer von Nieten oder Experten sind ist letztendlich egal. Bezahlen müssen sie trotzdem. Immer.

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