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Die Kernfrage beim Energiegesetz: Was ist eine Rou­ti­ne­tä­tig­keit?

27. Oktober 2016 By M.M.

In der Wirtschaftskammer ist man ziemlich aufgebracht über unseren Kommentar in der Basler Zeitung.

Weil wir den normalen Gang der Dinge im Landkanton stören. Wie uns zugetragen wurde, geht das bis zur persönlichen Verunglimpfung.

Aber damit muss halt leben, wer sich öffentlich exponiert. Weshalb mir ziemlich schnurz egal ist, was die Leute über mich reden.

Ich bin von niemandem abhängig.

Wenden wir uns also den wirklich interessanten Dingen des Lebens zu. Zum Beispiel der Frage: Wie komme ich zu einem Auftrag vom Kanton.

Ist doch klar, wird die geneigte Leserschaft antworten: Mein Unternehmen bewirbt sich auf eine Ausschreibung des Kantons.

Sehr gut. (Wenn Sie jedoch zum Beispiel ein Tiefbauunternehmen besitzen, dann läuft Ihre Offerte über die Wirtschaftskammer. Sind Sie der billigste Anbieter, fliegen Sie raus. Für den teuersten gilt dasselbe. Und wenn sie gerade eben einen Auftrag ergattert hatten, dito.)

Aber es gibt auch eine weitere Möglichkeit: Man schreibt an der Gesetzgebung mit.

Das tönt dann im Energiegesetz (EnG BL) des Kantons Basel-Landschaft – das wir mal einfach so als Beispiel zitieren – dann unter Paragraph 35 so (mit „er“ ist der Kanton gemeint):

5 Er kann den Vollzug der Förderung an Dritte übertragen. Die Vergabe dieses
Vollzugs ist öffentlich auszuschreiben.

6 Er erteilt den für den Vollzug beigezogenen Dritten Leistungsaufträge und
überprüft periodisch deren Tätigkeiten durch Aufsicht.

Nun ist einfach die Frage, was man unter „Vollzug“ versteht. Die Wirtschaftskammer sagt, dass es da lediglich um die Bearbeitung der eingereichten Gesuche geht.

Das stimmt so für heute.

Aber sollte das auch mit der Einführung der Energiesteuer gelten, dann muss man sich fragen, ob es dann die Hilfe von Dritten überhaupt noch braucht.

Denn der grosse Aufwand, der neu anfällt, um das Energiegesetz zu vollziehen, ist die Erfassung der Energieverbrauchsformulare.

Das ist eine Routinetätigkeit oder Neudeutsch Back-Office-Arbeit, welche Versicherungsgesellschaften und Banken aus Kosten- und Effizienzgründen schon längst ausgelagert haben.

Nach Polen und Indien, beispielsweise.

(Klar, wird der Hausbesitzer das Formular gleich selbst online erfassen können. Aber als Protestmassnahme sollten alle Hausbesitzer diese Unterlagen auf Papier per Post nach Liestal schicken. Sollen sie doch in ihrem eigenen Bürokratenkram absaufen).

Wenn also der Satz der Baselbieter Regierung, wonach bei einer „Rou­ti­ne­tä­tig­keit ein ex­ter­ner Auf­trag von Vor­teil ist“ stimmt, dann ist wohl klar, dass eine effiziente Abwicklung so organisiert sein muss:

  • Firma XY  erfasst und kontrolliert die Selbstdeklarationen zum Energieverbauch der Hausbesitzer. (neu)
  • Firma XY meldet unklare, fehlerhafte oder nicht vorhandene Selbstdeklarationen der BUD/Steuerverwaltung. (neu)
  • BUD/Steuerverwaltung mahnt Hausbesitzer. (neu)
  • Routinegesuche werden von Firma XY bearbeitet – geht an BUD. (heute schon)
  • BUD spricht Subventionen. (heute schon)
  • Komplexere Projekte, welche fachliches Knowhow benötigen, werden vom Amt für Umwelt und Energie behandelt. (schon heute)

Mit anderen Worten, das Energiegesetz „vollziehen“ heisst eben neu auch die Zwangsdeklarationen bearbeiten.

Sollte diese „Routinearbeit“ allerdings verwaltungsintern erledigt werden – wie die Wirtschaftskammer rumerzählt – dann kann man auch die „Routinearbeit Gesuchsbearbeitung“ intern organisieren. Zusätzliches Personal braucht es sowieso.

Kategorie: Politik Stichworte: Abstimmungen, Baselland spart

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Trashbarg meint

    30. Oktober 2016 um 15:50

    Ganz klar eine Schweinerei die so nicht umgesetzt werden darf!

    Zudem haben wir bereits ein ähnlich gelagertes Beispiel auf Bundesebene, die Billag. Radio- und Fernsehabgaben, eine Zwangsgebühr ergo Steuer, werden von der Billag, einer Tochtergesellschaft der Swisscom erhoben. Notabene ohne öffentliche Ausschreibung.

    Zitat Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Billag): „Die Billag beschäftigt rund 280 Mitarbeitende. Das Inkassovolumen beträgt 1.3 Milliarden Schweizer Franken, von denen die Billag (nach Einführung der Jahresrechnung noch) ca. 45 Millionen für den eigenen Betrieb benötigt.“

    Buser denkt sich wohl was die Billag im grossen kann, kann ich im kleinen doch auch.

  2. Redbüll meint

    27. Oktober 2016 um 19:32

    Idee: wie wärs wenn man eine Initiative lanciert, wonach die WiKa Spezialabgaben leisten muss und wir ziehen die ein… :-)…noch besser: ein Gesetz das die WiKa gleich ganz verbietet oder mind. dass keine staatl. Aufgaben für viel Geld und wenig Nutzen der WiKa übertragen werden.
    oder noch noch besser: wie wärs wenn wir in Bubendorf mit dem Energiebatzen ein Fussballstadion bauen?! Die Fussbal-EURO kommt sicher mal wieder in die Schweiz.

    • Redbüll meint

      27. Oktober 2016 um 19:35

      Sorry vergass: was für eine Riesensauerei, meinen die echt, man könnte die Leute für blöd verkaufen.
      Sofortiger Rücktritt von Pegoraro und ihrem Buser-Freund

  3. Peter Toebak meint

    27. Oktober 2016 um 17:35

    Seit wann führen Verwaltungen keine Routinetätigkeiten mehr durch? 80-90% aller Arbeiten machen Routine aus: Baubewilligungsverfahren, Informationsauskünfte, Sitzungsabläufe, usw. Wie sieht es mit der Datensammlung und dem Datenschutz beim Auftragsnehmenden aus? Wie können die Bürger sicher sein, dass alles effektiv vertraulich bleibt, strukturiert abgelegt und nicht zweckentfremdet oder missbraucht wird? Mir gefällt die Konstruktion keineswegs. Die nächsten Skandale sind vorprogrammiert.

  4. Bringold Margareta meint

    27. Oktober 2016 um 13:23

    Mit dieser Energieabgabe wird die Steuerhoheit vom Staat an die Wirtschaftskammer übertragen. Diese Organisation zieht die Energieabgabe ein und der Einfachheit halber verteilt sie sie dann gleich an seine Gewerblerkollegen unter dem Deckmantel „Energiefördermassnahmen“.
    Was kommt als nächstes? Müssen wir bald unsere Steuererklärung direkt an die Wirtschaftskammer einreichen und diese entscheidet dann wie das Steuergeld verteilt wird, welche Strassen gebaut werden und welche Baumeister diese bauen dürfen?
    Bananenrepublik halt.

  5. Esther Jundt meint

    27. Oktober 2016 um 10:48

    Das ist ziemlich akademisch. Kann man es einfacher sagen? Die Hausbesitzerin hat künftig einen Zeitaufwand, den sie nicht vergüten kann, sondern noch über die Steuern selbst bezahlt?

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