Übrigens – ich habe in den letzten Tagen ein paar interessante Gespräche zum Uni-Vertrag geführt. Eines liess mich aufhorchen.
Die Höhe der heutigen Zahlungen vom Kanton Baselland an die Uni Basel gingen vom vormaligen Baselbieter Finanzdirektor Ballmer aus.
Die Basler hatten eigentlich einen niedrigeren Betrag berechnet. Doch Ballmer sei es gewesen, der den Vorschlag für den Berechnungsschlüssel mit den höheren Baselbieter Beiträgen – zur Verblüffung der Basler – auf den Tisch gelegt habe.
Die Quelle ist so gut, dass es so gewesen ist.
Ja, so war er halt, der Ballmer. Immer etwas die Nase oben. Auf Kosten der für dumm gehaltenen Citoyens.
Heute in der BaZ:
Korrekt
Toni Laubers Showtime; BaZ 5. 10. 16
Die erwähnte Mietzinsersparnis für Baselland bei der Universität Basel von 20 Millionen Franken ist falsch. Baselland zahlt fünf Millionen Franken Miete im Jahr an städtische Liegenschaften, die von der Uni genutzt werden. Dieser Fehler unterlief der Redaktion, der Autor der Kolumne hat die richtigen Zahlen geliefert. Wir bedauern das.
Werner Zumbrunn meint
Herr Ballmer hat die hohen Beiträge vielleicht vorgeschlagen, weil er glaubte, dass die NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs) für das Baselbiet Entlastung bringen werde. In der bz vom 6.11.2004 antwortete er auf die Frage, welchen Einfluss die NFA auf die Partnerschaft beider Basel habe werde: „Beispiel Universität: Baselland trägt die Kosten für seine Studierenden bereits jetzt in vollem Ausmass. Dies ist nicht der Fall für die Kantone Aargau, für Solothurn oder den Jura, die gemäss dem schweizerischen Hochschulabkommen weit weniger bezahlen als die Kosten ausmachen. Daher – und von den ausländischen Studierenden – stammt das Defizit der Universität. Hier wird die NFA auf jeden Fall Entlastung bringen.“
Leider wurde auch dieses Versprechen gebrochen – nicht nur von Herrn Ballmer, sondern bis auf den heutigen Tag auch von der gesamten Politikerkaste des Kantons Basel-Landschaft.
Anmerkungen:
1. Das Restdefizit der Universität Basel von derzeit ca. 160 Mio. Fr. pro Jahr wird ca. zur Hälfte vom Kanton Basel-Landschaft berappt, wird ca. zur Hälfte von den Studierenden der übrigen Kantone verursacht und ca. zur Hälfte von den ausländischen Studierenden.
2. Die NFA-Gesetzgebung erlaubte tatsächlich eine Entlastung der beiden Basel von über 100 Mio. Fr. pro Jahr. Nur müssten die Politiker/-innen auf der Grundlage des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) halt einen kurzen Brief an die Bundesversammlung schreiben – was sie bis heute nicht geschafft haben. Armes Baselbiet!